Leistbares Wohnen im Fokus

 

erstellt am
25. 05. 18
13:00 MEZ

Präsentation der "Wohnbauförderung NEU im Burgenland"
Eisenstadt (blms) - Die Wohnbauförderung hat seit langer Zeit eine äußerst große Bedeutung für das Burgenland. Primäres Ziel der Wohnbauförderung war und ist, leistbares Wohnen in hoher Qualität für alle Burgenländerinnen und Burgenländer. „Das Burgenland ist in vielen Bereichen das Wohnland Nummer 1. Das sind wir weiterhin beim genossenschaftlichen Wohnungsbau. Aber beim Bau von Einfamilienhäusern mussten wir erkennen, dass der Trend in die falsche Richtung geht, dass immer weniger Einfamilienhäuser gefördert werden. Wir haben daher in den vergangenen Wochen mehrere Parteiengespräche zu einem neuen Wohnbauförderungsgesetz geführt. Alle im Landtag vertretenen Parteien, haben sich mit konstruktiven Vorschlägen und Ideen eingebracht. Alle haben die Sache in den Vordergrund gestellt und von Anfang an den Willen zu einem guten gemeinsamen Ergebnis gezeigt, damit wir in Zukunft wieder die beste Wohnbauförderung haben, diese durch die entsprechenden Rückflüsse auch für kommende Generationen dementsprechend absichern, um auch hinkünftig leistbares Wohnen im Burgenland zu ermöglichen“, so Landeshauptmann Hans Niessl am 25. Mai bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz, LAbg. Mag. Thomas Steiner, ÖVP, LAbg. Manfred Kölly, LBL, und LAbg. Mag.a Regina Petrik, Grüne.

Das neue Gesetz bedeutet, dass künftig mehr Burgenländerinnen und Burgenländer in den Genuss der Wohnbauförderung kommen. So wurden die Einkommensgrenzen angehoben, um wieder vermehrt auch den Mittelstand anzusprechen. Das höchstzulässige Jahreseinkommen netto beträgt derzeit 62.500 Euro. Künftig wird es 68.000 Euro betragen. Auch die Grundförderung wird angehoben und gestaffelt. Zum Beispiel bei einer Wohnnutzfläche von bis zu 150 m2 von derzeit 40.000 Euro auf 51.000 Euro. Auch der Kindersteigerungsbetrag wird von derzeit 11.000 auf 12.000 Euro je Kind bis 16 Jahren erhöht. Beispielsweise erhöht sich für eine Familie mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern unter 16 Jahren, einem Jahresnetto-Einkommen von knapp 36.400 Euro, einer Wohnnutzfläche von 160 m2 im Ortskern und einer Energiekennzahl von 35 kWh/m2 die Grundförderung von 40.000 auf 52.200 Euro, der Kindersteigerungsbetrag von 22.000 auf 24.000 Euro und der Ortskernzuschlag von 8.000 auf 11.200 Euro. In Summe steigt die Wohnbauförderung von 70.000 auf 87.400 Euro. Der soziale Aspekt bleibt auf jeden Fall erhalten. Daher wird es auch einen Sozialzuschlag in der Höhe von maximal 15.000 Euro für Bezieher kleiner Einkommen geben.

Dazu Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz: „Wir haben in den einzelnen Gesprächsrunden konstruktiv nach Lösungen gesucht, um in jedem Bereich der burgenländischen Wohnbauförderung dementsprechende Verbesserungen zu erreichen, denn die burgenländische Wohnbauförderung war und ist auch ein kräftiger Konjunkturmotor für Wachstum, für Beschäftigung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie ist aber auch ein wichtiger Impulsgeber, um die Wertschöpfung im Land weiter zu steigern. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass auch in Zukunft Bauaufträge an heimische Firmen vergeben werden.“ Mit dieser neuen normativen Grundlage für den Wohnbau im Burgenland soll ein modernes und schlankes Gesetz, klare und transparente Rahmenbedingungen - auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung - geschaffen werden. „Das ist ein ganz wichtiges Gesetz in unserem Sinne, denn die Wohnbauförderung ist für uns ein Schlüsselinstrument, mit dem sich die Burgenländerinnen und Burgenländer Eigentum schaffen können, die Familien als Leistungsträger der Gesellschaft gestärkt werden und ressourcenschonend agiert wird“, so LAbg. Mag. Thomas Steiner, ÖVP.

Neu ist deshalb auch das bodenverbrauchsparende Bauen. „Die Grünen haben stets ein großes Augenmerk auf die ökologischen Momente gelegt und immer die Sanierung statt dem Neubau in den Vordergrund gerückt. Deshalb war es uns auch ein wesentliches Anliegen, dass dieses bodenverbrauchsschonende Bauen hier klar zum Ausdruck kommt“, betonte LAbg. Mag.a Regina Petrik von den Grünen. Bisher hat der Ortskernzuschlag maximal 10.000 Euro betragen, künftig wird es, wenn ein bestehendes Objekt durch einen Neubau ersetzt wird, eine Förderung der Abrisskosten von 35% und maximal 16.000 Euro geben. Oder, wenn eine Baulücke geschlossen wird, bis zu 12.600 Euro geben. Für Barrierefreies Bauen werden Maßnahmen mit bis zu 7.500 Euro gefördert, behindertengerechte Maßnahmen mit 100% der Kosten mit maximal 15.000 Euro. Deutliche Verbesserungen und höhere Förderungen gibt es auch für Sanierungsmaßnahmen. Beispielsweise kann man für eine umfassende energetische Sanierung - bei entsprechender Energiekennzahl - bis zu maximal 80.000 Euro an Förderung erhalten.

Ein wichtiges Anliegen ist auch der Erhalt alter Bausubstanz, wenn es um Arkadenhöfe oder Streckhöfe geht. Hier ist eine um 25% höhere Förderung der Sanierungsmaßnahme vorgesehen. Damit sollen Leerstände beseitigt und die Kulturlandschaft erhalten bleiben. Voraussetzung ist, dass das Objekt vor 1920 erbaut wurde. Im Mehrgeschossbau ist mit Generationenwohnen eine neue Förderart vorgesehen. Der Schwerpunkt Generationenwohnen umfasst Starterwohnungen und Betreubares Wohnen. Hier geht es um reine Mietwohnungen ohne Eigentumsoption, bei denen die Nettomiete 5 Euro/m2 Wohnnutzfläche nicht übersteigen darf. Die Förderhöhe für Generationenwohnen beträgt 680 Euro/m2.

Es sollen auch Anreize für die Revitalisierung von bereits bestehenden, bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude geschaffen werden. Das könnte, zum Bespiel, ein leerstehendes, nicht mehr genutztes Gasthaus sein, in dem Wohnraum geschaffen wird. Dafür gibt es eine erhöhte Förderung in der Höhe von 680 Euro/m2. Verbesserungen wird es auch bei den Rückzahlungsmodalitäten geben. Die Darlehenslaufzeit wird verlängert und der Annuitätenzins wird, zum Beispiel, in den ersten 10 Jahren, in der ersten Periode, von 1% auf 0,7% gesenkt. „Ich sehe darin einen Meilenstein, was die Entwicklung der Wohnbauförderung in unserem Land betrifft. Ich sehe darin einen parteiübergreifenden Erfolg, der zeigt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit in wichtigen Sachfragen von wesentlicher Bedeutung ist. Wir dürfen aber im Interesse der Menschen in diesem Land dennoch nicht stehen bleiben, sondern müssen auch künftig auf gesellschaftliche Veränderungen dementsprechend reagieren, um weiterhin für eine stabile Entwicklung des Burgenlandes zu sorgen“, so LAbg. Manfred Kölly, LBL, abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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