Gewaltentrennung muss gewahrt bleiben

 

erstellt am
24. 05. 18
13:00 MEZ

LH Kaiser im Landtag zur Debatte um Akteneinsicht – Gewaltentrennung muss gewahrt bleiben – Verfassung schafft klare Regeln - Verbesserungen dort, wo nötig – Weiterleitung von Regierungssitzungs-Akten per Beschluss prüfen – LR Gruber: Landtag kann Klarheit schaffen
Klagenfurt (lpd) - In der Sitzung des Kärntner Landtages wurde am 24. Mai über die Möglichkeit der Einsicht in Regierungssitzungsakten durch Oppositionsparteien, diskutiert. LH Peter Kaiser hielt in der aktuellen Stunde zu diesem Thema klar fest: „Kärnten hat die modernste Verfassung Österreichs. Wo Verbesserungen notwendig sind, werden wir Verbesserungen ermöglichen!“.

Kaiser stellte in seinem Statement in Bezug auf die geforderte Einsicht in Regierungssitzung von Landtagsabgeordneten klar, dass die Gewaltentrennung bei allen Bestrebungen und Begehren jedoch zu 100 % gewahrt werden müsse. Der Landtag ist die gesetzgebende Gewalt im Land, die Regierung die ausführende.

Kaiser wies in vier Punkten darauf hin, dass mit der neuen Verfassung des Landes die Oppositionsrechte wesentlich gestärkt wurden, um Demokratie und Transparenz zu leben, und dass er eine weitere Möglichkeit prüfen lasse.

„Es soll nun zusätzlich von der Landesamtsdirektion geprüft werden, ob mit dem Wortlaut „…Ist an den Landtag weiterzuleiten oder ist dem Landtag vorzulegen…“, Regierungssitzungsakte den Abgeordneten zugänglich gemacht werden können“, schlug Kaiser heute vor. Er, Kaiser, erwarte sich in weiterer Folge auch, dass im Landtag die entsprechende Bearbeitung der Inhalte erfolgt.

Der Landeshauptmann verwies im zweiten Punkt auf die Gepflogenheit der neuen Regierung, Mitglieder der Opposition immer wieder als Auskunftspersonen in die Regierung einzuladen, wie es auch schon vorgekommen ist. „Drittens hat mit der Regierungsbildung auch die Synchronisation von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern stattgefunden und wird viertens bei 15 a-Vereinbarungen mit dem Bund der Kärntner Landtag mit einbezogen. Diese Vorgangsweise haben nicht alle Regierungen in den Bundesländern gewählt“, so Kaiser.

LR Martin Gruber erläuterte in seinem Statement im Landtag, warum es ihm den Handlungsanleitungen des Verfassungsdienstes folgend nicht möglich war, Nicht-Regierungsmitgliedern auf deren Forderung hin Akteneinsicht zu gewähren.
„Nur wenn ein Regierungssitzungsakt Inhalte behandelt, die auch Verhandlungsgegenstand im Kärntner Landtag sind, wie beispielsweise das Budget, darf die Einsicht in Regierungssitzungsakten gewährt werden. Ich handle den Vorschriften und der Auslegung des Verfassungsdienstes, wie meine Regierungskollegen und Mitarbeiter, nicht zuwider“, sagte Gruber. Der Landtag sei die gesetzgebende Gewalt im Land, der die Regeln festlegt.

Der Verfassungsdienst hat im konkreten Fall geklärt, wie diese Regeln anzuwenden sind. Gruber betonte, dass es nun darauf ankomme, Klarheiten zu schaffen und Regeln eindeutig zu definieren. Er sei der Erste, der bei klarer Regelung dann gerne Akteneinsicht gewähre.

 

 

 

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