16.180 Ehescheidungen und 96 Auflösungen
 eingetragener Partnerschaften im Jahr 2017

 

erstellt am
23. 05. 18
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - Insgesamt 16.180 Ehen wurden laut Statistik Austria im Jahr 2017 rechtskräftig geschieden, um 1,6% mehr als im Jahr davor. Zugleich wurden 96 eingetragene Partnerschaften aufgelöst, um 30 mehr als 2016 (+45,5%). Die Gesamtscheidungsrate lag 2017 mit 41,0% etwas über dem Niveau des Jahres 2016 (40,5%).

Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2017 in Wien mit 47,3% am höchsten, gefolgt vom Burgenland (44,0%), von Niederösterreich (43,4%) und von Vorarlberg (42,4%). In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 35,5% am niedrigsten. In den übrigen Bundesländern lag sie zwischen 36,3% und 38,7% und damit unter dem Österreichwert von 41,0%.

Im Jahr 2017 erfolgten 14.246 bzw. 88,0% (2015: 87,9%) aller Ehescheidungen in beiderseitigem Einvernehmen (§55a Ehegesetz). Bei den insgesamt 1.934 strittig bzw. nach ausländischem Recht geschiedenen Ehen war zu 51,0% der Mann Träger des Verschuldens, zu 9,9% die Frau, zu 29,7% beide sowie in 9,4% der Fälle keiner von beiden.

Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2017 geschiedenen Ehen lag mit 10,7 Jahren etwas unter dem Niveau des Vorjahres (2016: 10,9 Jahre). Dabei fanden 1,7% der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,7% im Laufe des zweiten Ehejahres statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Ehescheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (47,6%). Etwa jede siebente Ehescheidung (13,4%) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 32 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.

Männer waren 2017 bei der Ehescheidung im Mittel 45,3 Jahre, und Frauen 42,2 Jahre alt. Damit sank das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer und für Frauen jeweils um 0,1 Jahr im Vergleich zum Vorjahr.

Insgesamt 18.425 Kinder, davon 12.506 (67,9%) minderjährig, waren von der Ehescheidung ihrer Eltern betroffen. Die Ex-Ehepaare hatten somit im Durchschnitt 1,14 Kinder (aller Altersstufen), mehr als die Hälfte davon jünger als 14 Jahre (52,2%).

Die 96 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 94,8% einvernehmlich. Mehr als die Hälfte der bisherigen eingetragenen Paare war weiblich (54,2%). Zwei Drittel der Ex-Partner (65,1%) war zwischen 30 und 49 Jahre alt. In 6,3% der aufgelösten Partnerschaften waren die Partner jeweils bereits mindestens einmal davor verheiratet. In 3,6% der Fälle wurde bereits die zweite eingetragene Partnerschaft aufgelöst.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu Ehescheidungen und gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften finden Sie hier > bzw. hier >

 

 

 

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