Volksanwaltschaft: Inneres mit
 42% aller Prüfverfahren auf Platz eins

 

erstellt am
04. 06. 18
13:00 MEZ

Kontrolle der öffentlichen Verwaltung verzeichnet erneut Beschwerdeplus
Wien (pk) - 2017 haben sich 20.097 BürgerInnen von Österreichs Behörden ungerecht behandelt gefühlt. Das bedeutet ein erneutes Beschwerdeplus in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Im Jahr davor waren es noch rund 18.500 BürgerInnen, die sich mit ihren Behördenproblemen an die Volksanwaltschaft wandten. In 80,1% (10.333) der Fälle wurde ein Prüfverfahren eingeleitet, 42,3% (3.026) aller Verfahren fielen dabei in den Bereich der inneren Sicherheit aufgrund der hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden. Die zweitmeisten Prüfverfahren verzeichnet 2017 mit Problemen beim Arbeitsmarktservice, bei der Pflegeeinstufung oder bei der Auszahlung von Pensionen der Sozialbereich (21,5%) – gefolgt von der Justiz (13,4%) mit Schwierigkeiten durch lange Gerichtsverfahren, in Verfahren der Staatsanwaltschaft oder im Strafvollzug, wie aus dem Volksanwaltschaftsbericht 2017 hervorgeht ( III 86 d.B.).

Von den eingeleiteten Prüfverfahren betrafen 7.155 Fälle die Bundesbehörden, was wiederum eine weitere Steigerung von 17% bedeutet. Durchschnittlich langten in der Volksanwaltschaft so 82 Beschwerden pro Arbeitstag ein. 1.554 BürgerInnen nutzten 234 Sprechtage, um ihre Anliegen persönlich mit den VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Peter Fichtenbauer und Günther Kräuter zu besprechen.

Inneres: 3.026 Beschwerdefälle, davon 80% zu Asyl
2017 gingen 3.026 Geschäftsfälle auf das Konto des Innenministeriums. 80% davon haben sich laut Volksanwaltschaftsbericht auf das Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht bezogen. Die Polizei betrafen knapp 8% der Fälle, gefolgt von Anliegen zum Melderecht (1%) und Personenstandsrecht (0,6%). Bei weiteren Beschwerden ging es u.a. um das Wahlrecht, Passrecht, Dienstrecht und Waffenrecht.

Gegenstand der 28 durchgeführten Prüfverfahren waren neben der sogenannten "Anti-Terror-Mauer" am Ballhausplatz u.a. Abschiebungen, Misshandlungsvorwürfe oder die Dauer von Asylverfahren. Diese sind nach 2016 nämlich im letzten Jahre erneut angestiegen. Die Volksanwaltschaft prüfte so Beschwerden von über 2.400 Asylwerbenden über die Dauer ihrer Verfahren, die sich auf das für erstinstanzliche Asylverfahren zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie das für Rechtsmittel in Asylverfahren zuständige (Bundesverwaltungsgericht) bezogen. Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2016 wurde die vorher geltende sechsmonatige Entscheidungsfrist auf 15 Monate verlängert. Das BMI geht nun davon aus, dass der Rückstau unerledigter Asylanträge bis Mitte 2018 abgearbeitet werden kann.

Zu drastischen Verzögerungen kam es laut Bericht in zwei Aufenthaltstitelverfahren aus berücksichtigungswürdigen Gründen. In beiden Fällen waren diese nach zwei Jahren und fünf Monaten noch nicht abgeschlossen.

Rentenkommission: Gesetzlich in Aussicht gestelltes Budget und Personal bleiben aus
Seit Juli 2017 ist die Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern in der Volksanwaltschaft angesiedelt, die dafür gesetzlich in Aussicht gestellten Budget- und Personalressourcen wurden allerdings noch nicht zur Verfügung gestellt, wie im Bericht nachzulesen ist. Die VolksanwältInnen wiederholen darin auch ihren Appell, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren. Der direkte Kontakt mit den Betroffenen habe sehr schnell gezeigt, dass das Gesetz Schwachstellen hat, da es einige Opfer von Gewalt als Anspruchsberechtigte de facto ausschließe, zeigen Fichtenbauer und Kräuter auf. Seit Einrichtung der Rentenkommission, sprich innerhalb eines halben Jahres, lagen 833 Geschäftsfälle auf dem Tisch der Volksanwaltschaft, in denen mehr als 730 Orte der Gewalt beschrieben wurden. Die Formen von Gewalt gehen dabei vom Wegschauen über Beschimpfungen, Isolation, Drohungen bis hin zu Ohrfeigen, Schlägen mit Gegenständen und Vergewaltigung oder Missbrauch durch Mitzöglinge.

Eine weitere Forderung, die erstmals vor mittlerweile rund 20 Jahren artikuliert wurde, bleibt darüber hinaus die Prüfmöglichkeit für ausgegliederte Rechtsträger, wie das dem Rechnungshof erlaubt ist.

Vor dem Hintergrund der Reform der Sachwalterschaft ist Brinek die Bewerbung der Vorsorgevollmacht ein Anliegen. Sie sei der Schlüssel zur Selbstbestimmung und repräsentiere ein notarielles und nachhaltiges "Freiheits-Dokument", so die Volksanwältin im Bericht.

Volksanwalt Fichtenbauer will wiederum auch weiterhin für eine Haftpflichtversicherung bei Naturkatastrophen, die zu einer weitgehenden Abdeckung der realen Schäden führen soll, kämpfen. Betroffene wären dann nicht mehr auf freiwillige Leistungen aus den Katastrophenschutzfonds der Gebietskörperschaften angewiesen, sondern hätten einen gesetzlich abgesicherten Anspruch.

Indexierung der Familienbeihilfe: Volksanwaltschaft hat europarechtliche Bedenken
Gegenüber dem Plan der Regierung, die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder zu indexieren, äußert die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht europarechtliche Bedenken. Aus ihrer Sicht ist die Indexierung nicht mit der Gleichbehandlung von UnionsbürgerInnen und InländerInnen und der damit garantierten Personenfreizügigkeit vereinbar.

Problem bleibt auch nach wie vor die EU-Koordinierung von Familienbeihilfen. 2017 wandten sich wieder viele in Österreich lebende Eltern aus dem EU-Raum an die Volksanwaltschaft, weil sie bereits einige Monate auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe gewartet haben. Dabei handelt es sich laut Bericht oft um AlleinerzieherInnen mit Kleinkindern, die im EU-Recht vorgesehene vorläufige Leistungspflicht seitens Österreichs als Wohnsitzstaat werde seitens des Familienministeriums kaum bis gar nicht angewandt.

Beim Thema häusliche Gewalt ortet die Ombudsstelle Defizite in der opferschutzorientierten Täterarbeit. Laut den VolksanwältInnen gibt es in Österreich zu wenige Therapiemöglichkeiten für Opfer als auch für Täter. Insbesondere in den ländlichen Regionen gibt es außerdem keinerlei fachspezifische Anlaufstellen für Betreuung oder Wohnmöglichkeiten. Die verhängten Betretungsverbote haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten auf 8.637 im Jahr 2016 indes fast versechsfacht.

Cannabis in der Medizin
Das Beschwerdeaufkommen ist im Bereich der Gesundheit im Vergleich zum Vorjahr 2017 leicht gesunken. Beim Thema Schmerztherapie spricht sich die Volksanwaltschaft dafür aus, die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenversicherungsträger für Cannabispräparate insbesondere für chronisch kranke PatientInnen noch weiter zu lockern.

Nach 309 Infektionen im Jahr 2015 und 95 Masern-Fälle im vorigen Jahr warnt die Volksanwaltschaft außerdem davor, die Erkrankung zu verharmlosen. Sie plädiert weiterhin für eine Impfpflicht. Demnach sollen Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln in öffentlichen Kindergärten und Schulen für das Betreuungspersonal und die Kinder ausnahmslos verpflichtet werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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