Zahl der verurteilten Personen
 um 10,3% niedriger als 2013

 

erstellt am
29. 05. 18
13:00 MEZ

Zwei Drittel bleiben innerhalb von vier Jahren ohne Wiederverurteilung
Wien (statistik austria) - Im Jahr 2017 wurden laut Statistik Austria 28.286 Personen von österreichischen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Die Anzahl der jährlich verurteilten Personen ging zwischen 2013 und 2017 um 10,3% zurück. Nur 2016 war die Anzahl mit 27.916 Verurteilten noch niedriger als 2017. Laut Wiederverurteilungsstatistik wurde innerhalb von vier Jahren etwa ein Drittel (32,5%) wiederverurteilt. 67,5% der schon einmal verurteilten Personen blieben im Beobachtungszeitraum hingegen ohne weitere rechtskräftige Verurteilung. Gegenüber dem Vorjahr sank die Wiederverurteilungsquote um 0,8 Prozentpunkte.

85,5% der Verurteilten sind Männer; 94% sind volljährig
Der Großteil der verurteilten Personen ist männlich und volljährig (80,3%). Männer (85,5%) wurden 2017 beinahe sechsmal so oft verurteilt wie Frauen, deren Anteil an den Verurteilten 14,5% ausmachte. Zum Tatzeitpunkt volljährig waren 94,0% der verurteilten Personen, die restlichen 6,0% waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. Gemessen an der Wohnbevölkerung gleichen Alters wurden junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) überdurchschnittlich oft verurteilt. Etwas mehr als die Hälfte der Verurteilten waren österreichische Staatsangehörige. 42,3% hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Vermögensdelikte an der Spitze

Rund ein Drittel der insgesamt 49.049 Delikte waren strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (15.225 Delikte, Anteil: 31,0%), etwa Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung. Etwa jedes fünfte Delikt war eine strafbare Handlung gegen das Suchtmittelgesetz (18,5%), knapp gefolgt von Delikten gegen Leib und Leben (17,1%).

Leichter Rückgang der Wiederverurteilungsquote
Die Wiederverurteilungsquote lag 2017 bei 32,5%. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte bzw. 2,4% zurückgegangen. Insgesamt wurden 29.570 Personen, die im Ausgangsjahr 2013 entweder rechtskräftig verurteilt wurden (Ausnahme: zu einer unbedingten Haftstrafe Verurteilte) oder aus einer unbedingten Freiheitsstrafe oder Anstaltsunterbringung entlassen wurden, über einen Zeitraum von vier Jahren hinsichtlich neuerlicher Verurteilungen beobachtet. Der Großteil der Personen (67,5%) blieb ohne weitere rechtskräftige Verurteilung. Etwa ein Drittel wurde innerhalb von vier Jahren wiederverurteilt.

Kommt es zu einer neuerlichen Verurteilung, dann erfolgt diese relativ zeitnah. Über zwei Drittel (67,4%) aller wiederverurteilten Personen wurden innerhalb der ersten beiden Beobachtungsjahre ein weiteres Mal verurteilt. Am größten ist das Risiko einer Folgeverurteilung im zweiten Halbjahr nach der Ausgangsverurteilung bzw. Entlassung.

44,7% sind einmalig Verurteilte
Laut Wiederverurteilungsstatistik waren 44,7% der beobachteten Personen weder vorbestraft noch wurden sie im Beobachtungszeitraum neuerlich verurteilt. Damit blieb die Verurteilung ein einmaliges Ereignis. Etwa jede fünfte Person hatte eine längere Verurteilungskarriere vorzuweisen: 19,8% waren zum Zeitpunkt der Ausgangsverurteilung bereits vorbestraft und hatten mindestens eine Folgeverurteilung im Beobachtungszeitraum.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Gerichtlichen Kriminalstatistik finden Sie hier >

 

 

 

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