Hofer: Blockabfertigung am Brenner
 ist im Einklang mit EU-Recht

 

erstellt am
11. 06. 18
13:00 MEZ

Luxemburg/Wien (bmvit) - Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer wies am 8. Juni die am Abend des Vortags geäußerte Kritik des italienischen Frächterverbandes Conftrasporto zurück. Dessen Präsident Paolo Ugge vermutete in einer Aussendung, dass bei Minister Hofer offenkundig Übersetzungsprobleme vorliegen, wenn er die Blockabfertigung am Brenner als europarechtskonform bezeichnet.

Verkehrsminister Norbert Hofer verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Violetta Bulc an den damaligen deutschen Verkehrsminister Christian Schmidt. Dieser hatte den Verdacht geäußert, die Blockabfertigung verstoße gegen die Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union. Die Kommissarin kam nach einer juristischen Prüfung zu einem anderen Ergebnis und schreibt im Dezember 2017: "Da es sich um keine systematische Beschränkung des Schwerlastverkehrs auf den Tiroler Autobahnen handelt und weil die Maßnahme auf Zeiträume erhöhten Aufkommens an Schwerlastverkehr an Tagen nach Feiertagsfahrverboten beschränkt ist, sehen wir darin keine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Güter können nach wie vor ihren Bestimmungsort erreichen; vorübergehende Verzögerungen vor der Grenzen werden gegebenenfalls teilweise sogar durch Zeitersparnisse aufgrund flüssigeren Verkehrs in Tirol aufgewogen."

"Mit dieser Auskunft der EU-Verkehrskommissarin liegen die Fakten auf dem Tisch. Ich ersuche auch den italienischen Frächterverband, das zur Kenntnis zu nehmen. In der aktuellen Situation sollten alle Seiten um konstruktive Lösungsvorschläge für die Transitproblematik bemüht sein und nicht versuchen, für eine erhitzte Stimmung zu sorgen"; hält Verkehrsminister Norbert Hofer abschließend fest.

 

 

 

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