Schulische Eingliederungshilfe wird neu aufgestellt

 

erstellt am
19. 06. 18
13:00 MEZ

Neue Richtlinien für Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflichtschulen ab dem Schuljahr 2018/19. Kostenbeitrag fällt.
Eisenstadt (blms) - Ab dem Schuljahr 2018/2019 gelten für die Begleitung und pflegerische Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflichtschulen neue Richtlinien. Die bisherigen Eingliederungshilfen werden in Form einer Schulassistenz weitergeführt, der bisherige Kostenbeitrag entfällt. Die Vorteile: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, bessere, individuellere Betreuung und einfachere Verwaltung. Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos und der Bildungsdirektor des Burgenlandes Mag. Heinz Josef Zitz informierten am 18. Juni über die Details.

„Wir haben die Begleitung und pflegerische Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflichtschulen auf komplett neue Beine gestellt. Durch das neue Modell der Schulassistenz tragen wir den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung und schaffen ein zeitgemäßes System, das eine Reihe von Verbesserungen bringt: weniger bürokratische Hürden auf dem Weg zur Unterstützung, bessere und individuellere Betreuung, effizienterer Einsatz der Mittel und der Eingliederungshilfen und eine Verwaltungsvereinfachung“, fasst Darabos die Vorteile zusammen.

Insgesamt rund 24.000 schulpflichtige Kinder gibt es im Burgenland. Um am Schulunterricht teilnehmen zu können, benötigen 284 Kinder aufgrund einer Behinderung oder besonderer Bedürfnisse eine spezielle Betreuung durch Eingliederungshilfen, deren Einsatz im Burgenländischen Sozialhilfegesetz geregelt ist. Dieses schreibt vor, dass „Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in die Lage versetzt werden, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erhalten“ (§ 23 Bgld. SHG 2000). Mehr als 5.500 Stunden an Betreuungsleistung wurden im letzten Schuljahr erbracht, wobei jeweils eine Eingliederungshilfe ein Kind durchgehend im Unterricht begleitet hat. Die Hilfe umfasst jedoch keine pädagogische Betreuung.

Man habe das bestehende System die letzten zwei Jahre intensiv analysiert und evaluiert. Im Hinblick auf noch höhere Qualität, Treffsicherheit und Effizienz wurde es nun ganz neu aufgestellt. Die bisherigen Eingliederungshilfen werden ab dem kommenden Schuljahr in Form einer Schulassistenz weitergeführt. Das neue Modell sieht einen Pool an Betreuungspersonen vor, die bedarfsgerecht und flexibel, damit auch treffsicherer eingesetzt werden können. „Das macht auch deshalb Sinn, weil eine dauerhafte Betreuung nicht immer notwendig und pädagogisch auch nicht sinnvoll ist. Ein Kind kann und will phasenweise auch allein sein“, erklärt Zitz.

Die Antragstellung auf der Bezirksverwaltungsbehörde entfällt, die Abwicklung der Gewährung einer Assistenz erfolgt direkt an der Schule. Der bisher notwendige Kostenbeitrag vom Pflegegeld – 10 % bzw. 20 % je nach Dauer der Betreuung – entfällt. Die zuständigen Außenstellen des Landesschulrates verwalten den Pool und weisen die Schulassistenten den Schulen zu, womit sich auch eine Verwaltungsvereinfachung ergibt. Die Antragsstellung durch Erziehungsberechtigte erfolgt an der jeweiligen Schule, eine Kommission entscheidet über die Notwendigkeit der Beistellung einer Schulassistenz. Die Mitteilung über die Gewährung der Förderung der Schulassistenz – die bei Bedarf auch unter dem Schuljahr möglich ist – obliegt der jeweiligen Außenstelle des Landesschulrates. Es ergeben sich keine Mehrkosten, das Budget von 3 Mio. Euro bleibe „eingefroren“.

Zitz nennt die Steigerung der Qualität als wichtigstes Ziel des neuen Modells: „Um ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen, haben wir einerseits eine Flexibilisierung in der Organisation und andererseits eine Verbesserung im Einsatz der Schulassistenz erreichen können. Damit gewähren wir den Schülerinnen und Schülern, die Assistenz benötigen, die beste Versorgung im burgenländischen Schulwesen“. 212 Assistenten sind für das Schuljahr 2018/19 vorgesehen. Der Bildungsdirektor wünscht sich, dass zwei Drittel von ihnen fix im Schuldienst bleiben und dafür auch Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen.

„Mit der Neuregelung ist uns ein großer Wurf gelungen, mit dem sich das Burgenland weiter als soziale Modellregion etabliert“, so Darabos abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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