22 Millionen Euro für soziale Projekte
 in Kärntens ländlichem Raum

 

erstellt am
02. 07. 18
13:00 MEZ

LHStv.in Prettner, LR Gruber: Beschäftigungsprogramme, Gesundheitszentren, Kinderschutzeinrichtungen und Wohnprojekte werden über Mittel von EU und Kärnten gefördert
Klagenfurt (lpd) - Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des EU-Programmes für Ländliche Entwicklung mit den Planungen zur Förderschiene „7.4.1. Soziale Angelegenheiten“– LE 14-20 begonnen. Diese neu geschaffene Fördermöglichkeit soll investive soziale Maßnahmen im ländlichen Raum unterstützen. Die Finanzierung des Programmes erfolgt aus dem Fonds für Ländliche Entwicklung (ELER) und aus Mitteln des Landes Kärnten. Eine entsprechende Sonderrichtlinie zur Umsetzung der Förderschiene werde kommenden Dienstag in der Regierungssitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen, berichteten Gesundheits- und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner und LR Martin Gruber, zuständig für den ländlichen Raum, am 1. Juli. Projekte mit einem Volumen von zwölf Millionen Euro seien bereits in Planung. Über die gesamte Programmperiode würden den Kärntnerinnen und Kärntnern 21,7 Millionen Euro für soziale Projekte im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. 50 Prozent davon seien EU-Mittel, 50 Prozent würden vom Land Kärnten kofinanziert.

Die ausgearbeitete Sonderrichtlinie sei ein Kooperationsprojekt zwischen Agrar- und Sozialreferat für den ländlichen Raum, das es in dieser Form in Kärnten noch nicht gegeben habe. „Die Förderung von sozialen Angelegenheiten stellt eine Innovation im Fonds für ländliche Entwicklung dar. Wir können über diese Förderschiene dringend benötigte Maßnahmen zur Attraktivierung des ländlichen Raums anstoßen“, so Prettner und Gruber.

„Funktionierende Gesundheitsvorsorge, Pflege und Kinderbetreuung sind notwendige Bedingungen, um eine ‚kommunale‘ Infrastruktur aufrechtzuerhalten und auszubauen, die Abwanderungen aus dem ländlichen Raum verhindert“, betont Prettner. Gerade im Bereich der Pflege und der Kinderbetreuung habe der ländliche Raum dringenden Aufholbedarf. „Insbesondere können auch Familien in ländlichen Gemeinden von diesen zusätzlichen Fördermitteln profitieren“, hebt Gruber in diesem Zusammenhang hervor.

In Kärnten ist Landesrat Gruber für die Gesamtkoordination der Ländlichen Entwicklung und des ELER-Fonds zuständig. „Das ländliche Entwicklungsprogramm ist ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum. Für Kärnten stehen daraus jährlich rund 102 Millionen Euro zur Verfügung. Ich freue mich, dass nun auch mit der Umsetzung im Sozialbereich begonnen werden kann“, unterstreicht Gruber die Gesamtbedeutung des ELER-Fonds. Weitere Schwerpunkte sind neben der Land- und Forstwirtschaft die ländliche Infrastruktur, Wissensvermittlung, regionale Wirtschaft und Gemeinden sowie Naturschutz.

Über die Sonderrichtlinie soll beispielsweise die Schaffung zusätzlicher Wohn- und Beschäftigungsplätze finanziert werden. "Konkret sind es ein Kinderschutzzentrum im Bezirk Spittal/Drau und ein Kriseninterventionszentrum für ganz Unterkärnten, die realisiert werden. Darüber hinaus sind die Errichtung eines Primärversorgungszentrums (PHC) und die Ausweitungen der Angebote an wohnortnahen Tagesbetreuungsplätzen in ganz Kärnten vorgesehen", so Prettner. Auch in den Bereich Kinderbetreuung werde investiert – in welchem Ausmaß und an welchen Standorten sei noch nicht geklärt, da dies in Abstimmung mit der noch in Ausarbeitung befindlichen Förderung seitens des Bundes (derzeitige 15a Vereinbarung läuft aus) ab 2019 erfolgen soll.

 

 

 

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