Oö. Grundverkehrsgesetz-Novelle 2018
 als weiterer Schritt zur Deregulierung

 

erstellt am
29. 06. 18
13:00 MEZ

Linz (lk) - Die Novelle des Oö. Grundverkehrsgeseztes 1994 wurde am 28. Juni im Ausschuss für Kommunales und Forst- und Landwirtschaft mehrheitlich beschlossen und setzt durch die Einführung einer Bagatellgrenze für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die unmittelbar an die Flächen der Erwerber/innen angrenzen, einen weiteren Schritt zur Verwaltungsvereinfachung im „grünen Grundverkehr“.

„Deregulierung verstehen wir als Daueraufgabe. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung raschere Verfahren und mehr Servicequalität für die Bürger/innen, Gemeinden und Unternehmen. Bis zu einem Drittel der Verfahren werden künftig durch die Novelle eingespart“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger dazu: „Ziel dieser Novellierung sind schnellere und flexiblere Verfahren. Dies erreichen wir durch die neue Bagatellgrenze von 1000 m² für direkt angrenzendes Grünland. Diese Novelle betrifft den Verkauf einer Fläche und schließt das Flächenwidmungsverfahren auf Gemeindeebene selbstverständlich nicht aus, lediglich die aufwändige Genehmigung dieser Kleinflächen entfällt für die Bezirksgrundverkehrskommissionen. Die übrigen Verfahren können somit effizienter und mit hoher Qualität umgesetzt werden.“

Gleichzeitig führt die Novellierung auch zu einer Schärfung und Klarstellung des Grundverkehrs im Falle juristischer Personen, deren Eigentümer nun die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung zu erfüllen haben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

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