U-Ausschüsse einigten sich auf Sitzungsfahrplan

 

erstellt am
09. 07. 18
13:00 MEZ

BVT- und Eurofighter-Untersuchungsausschuss starten mit Befragungen im September
Wien (pk) - Nachdem die Aktenlieferung abgeschlossen ist, haben sich die Mitglieder des BVT-Untersuchungsausschusses sowie des Eurofighter-Untersuchungsausschusses am Mittwoch und am Donnerstag auf einen Sitzungsfahrplan geeinigt. Erste Auskunftspersonen werden ab Anfang September befragt. Beide Ausschüsse wollen ihre Befragungen im Juli 2019 beenden und dann im September darauf ihre Berichte vorlegen.

Die Dauer der Untersuchungsausschüsse ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt. Allerdings können sie im Bedarfsfall auf bis zu 20 Monate verlängert werden.

BVT-Untersuchungsausschuss befragt am 4. September erste Auskunftspersonen
Für 4. September 2018 sind die ersten Auskunftspersonen in den BVT-Untersuchungs- ausschuss geladen. Der BVT-Untersuchungsausschuss wurde am 20. April 2018 eingesetzt und wird von Zweiter Nationalratspräsidentin Doris Bures geleitet. Juristisch wird Bures in ihrer Vorsitzführung von Verfahrensrichter Eduard Strauss unterstützt, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien. Sein Stellvertreter wird der ehemalige Vizepräsident des OLG Wien Wolfgang Pöschl sein. Als Verfahrensanwalt wird Arthur Mikesi für die Wahrung der Rechte der Auskunftspersonen sorgen. Vertreten wird er dabei vom Grazer Rechtsanwalt Wolfgang Schupfer.

Das Ladungsverlangen und die Festlegung des Sitzungsfahrplans erfolgten in der Sitzung vom 5. Juli 2018 . Die Sitzung wurde allerdings von Dritter Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller geleitet, da Bures wegen einer Verletzung verhindert war.

Der 25. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik setzt sich aus 18 Abgeordnete zusammen. Die ÖVP ist mit 6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten bzw. eine Abgeordnete stellen die NEOS und die Liste Pilz. Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist der Verdacht der politisch motivierten Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den vergangenen zehn Jahren, konkret vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018. Unter anderem will man der Frage nachgehen, ob es Anweisungen an das BVT gab, bestimmte Ermittlungsakten länger als zulässig zu speichern, und ob auf die Arbeit des Extremismusreferats aus politischen Motiven Einfluss genommen wurde.

Außerdem soll durchleuchtet werden, welche Vorwürfe von welcher Seite zu den Hausdurchsuchungen im Bundesamt geführt haben. Weiters geht es den Abgeordneten u.a. um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen und Suspendierungen, um die etwaige Behinderung von Ermittlungen anderer Behörden sowie die Auswirkungen der BVT-Affäre auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten.

Eurofighter-Untersuchungsausschuss beginnt am 6. September mit Befragungen
Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wird am 6. September 2018 mit der Befragung starten. Der diesbezügliche Beschluss erfolgte in der Sitzung vom 4. Juli 2018.

Zunächst wird das Kapitel "unzulässige Zahlungsflüsse" behandelt. Der Prüfauftrag umfasst ferner die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die Typenwahl sowie die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der jeweiligen Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden. Außerdem wird sichergestellt, dass die vom ehemaligen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil getroffenen Entscheidungen überprüft werden können.

Es ist dies der dritte Untersuchungsausschuss zu diesem Thema und der 24. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. Er wurde vom Nationalrat am 19. April 2018 einstimmig eingesetzt. Der Ausschuss setzt sich ebenfalls aus 18 Abgeordneten mit der gleichen fraktionellen Aufteilung wie beim BVT-Untersuchungsausschuss zusammen. Wie bereits beim letzten Eurofighter-Untersuchungsausschuss wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer als Verfahrensrichter fungieren. Als sein Stellvertreter wurde erneut der frühere Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg Philipp Bauer gewählt. Verfahrensanwalt ist abermals Andreas Joklik, er hat über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Im Bedarfsfall wird er von seinem Berufskollegen Michael Kasper vertreten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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