Urheberrecht: Nationalrat einhellig für Möglichkeit
 von Parlamentssitzungen On Demand

 

erstellt am
05. 07. 18
13:00 MEZ

Abgeordnete genehmigen einstimmig auch Anpassungen zum 2. Erwachsenenschutzgesetz
Wien (pk) - Durch entsprechende Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz sollen künftig Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus beschloss der Nationalrat am 4. Juli mit einer entsprechenden Urheberrechts-Novelle einstimmig die Umsetzung von EU-Vorgaben zur erleichterten Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Nicht durchsetzen konnten sich die NEOS mit einem Entschließungsantrag zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet im Zusammenhang mit der aktuellen europäischen Urheberrechtsreform.

Aktuelle Anpassungen zum 2. Erwachsenenschutzgesetz für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums fanden die einhellige Zustimmung aller Abgeordneten.

Urheberrechtliche Klarstellungen für Plenarsitzungen On Demand
Durch Klarstellungen im Urheberrecht sollen künftig Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechende Änderungen im Urheberrechtsgesetz befürwortete der Nationalrat heute einstimmig. Derzeit sei die Zulässigkeit der Nutzung aus urheberrechtlicher Perspektive noch unklar, da die freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden nur "zu Zwecken der Berichterstattung" möglich ist. Nun wird das Wort "Berichterstattung" durch "Informationszwecke" ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen. Das Gesetz soll am 12. Oktober in Kraft treten, eine On-Demand-Verfügbarkeit der Sitzungen auf der Parlamentswebsite ist ab dem Frühjahr 2019 geplant.

Die Novelle stieß bei allen Fraktionen auf positive Resonanz. Ihr Kernpunkt ist die erleichterte Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Diese sollen nun in Umsetzung einer auf dem Vertrag von Marrakesch basierenden EU-Richtlinie einen freien Zugang zu bestimmten veröffentlichten Werken wie Büchern in einem barrierefreien Format - etwa Braille-Schrift - erhalten.

Als Repräsentantin sei ihr wichtig, Menschen über die Meinungen in diesem Plenum informiert zu halten, betonte Michaela Steinacker (ÖVP). Ebenso wie Harald Stefan (FPÖ) begrüßte sie die rechtliche Klarstellung zur Möglichkeit, Plenarsitzungen künftig über Video on demand zur Verfügung zu stellen. Einig waren sich die beiden Abgeordneten mit Harald Troch und Petra Bayr (beide SPÖ), dass es gut und wichtig sei, in der Umsetzung des Vertrags von Marrakesch den barrierefreien Zugang etwa zu Büchern oder Hörbüchern zu erleichtern. Troch und Bayr appellierten darüber hinaus, Menschen mit Behinderungen insgesamt mehr Aufmerksamkeit zu widmen, etwa auch im Rahmen der Ratspräsidentschaft mehr Augenmerk auf Barrierefreiheit zu legen und zu ermöglichen, dass Menschen mit Einschränkungen auch aktiv in den Medien vorkommen.

NEOS: Upload-Filter und neues Leistungsschutzrecht grundrechtlich problematisch
Der vorliegenden Novelle für barrierefreie Formate könne er nur zustimmen, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Sorgen machen sich die NEOS allerdings um die Meinungs- und Pressefreiheit im Internet auf EU-Ebene. Im Zuge der aktuellen europäischen Urheberrechtsreform sollen Online-PlattformbetreiberInnen dazu verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte "Upload-Filter" bereits vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Das sei grundrechtlich höchst problematisch und käme einer Zensur gleich, appellierte Nikolaus Scherak an die Bundesregierung, sich in der besonderen Rolle des EU-Ratsvorsitzes in den Verhandlungen klar für die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit auszusprechen, diese innerstaatlich und auf europäischer Ebene vor allem auch im Internet zu schützen und sich gegen die unverhältnismäßigen Upload-Filter einzusetzen. Darüber hinaus sei ein ebenfalls in der Reform enthaltenes Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus grundrechtlicher und demokratiepolitischer Sicht abzulehnen, wonach Suchmaschinenanbieter Vorschautexte nicht mehr kostenlos anzeigen dürfen. Am Beispiel Deutschland und Spanien zeige sich nämlich, dass es dadurch nicht zu den erhofften Lizenzzahlungen von Marktführern wie Google, sondern zu einer Schwächung der kleineren und unabhängigen Medien und damit zu einer Einschränkung der Medienvielfalt komme. Ein entsprechender Entschließungsantrag der NEOS fand im Plenum allerdings keine Mehrheit.

Anpassungen zum 2. Erwachsenenschutzgesetz
Einhellig befürworteten die Abgeordneten das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, mit dem eine reibungslose Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts durch einheitliche Terminologie und Berücksichtigung der neuen Vertretungsformen erzielt werden soll. Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden demzufolge in anderen Bundesgesetzen terminologische Adaptionen, beispielsweise die Ersetzung von Begriffen wie "Sachwalter" und "Pflegebefohlener", und vereinzelt inhaltliche Anpassungen erforderlich. Zudem soll etwa eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird. Die Eltern wiederum sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen. Berücksichtigt werden durch die Anpassungen auch die neue Vertretungsform "gewählte Erwachsenenvertretung" und das neue Recht zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) bezeichnete das Erwachsenenschutzgesetz, das seit 1. Juli gilt, insgesamt als Meilenstein, auch die Finanzierung sei sichergestellt worden. Ebenso wie Karl Mahrer (ÖVP) und Volker Reifenberger (FPÖ) lobte er die Ziele der Selbstbestimmung und Autonomie bei größtmöglichem Schutz der Betroffenen. In den vier Säulen Vorsorgevollmacht und gewählte, gesetzliche sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung sei die gerichtliche Ebene nur mehr das allerletzte Mittel, hob Reifenberger die Autonomie als leitendes Prinzip hervor. Hinsichtlich Bedenken, dass Schutzmechanismen zu sehr reduziert werden könnten, sprach er sich für eine Evaluierung nach einem Beobachtungszeitraum aus. Bestehende Sachwalterschaften würden jedenfalls bis 2023 auf ihre Notwendigkeit geprüft, so Ofenauer. Für Mahrer stellt das Gesetz einen wesentlichen Paradigmenwechsel dar. Den Erwachsenenschutzvereinen den Rücken zu stärken sollte darüber hinaus ein besonderes Anliegen sein.

Irmgard Griss (NEOS) kann sich im Wesentlichen anschließen, ortet aber auch eine Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Schutz sowie den Bedarf der Evaluierung nach einer gewissen Zeit. Zur Überprüfung der Sachwalterschaften bemängelte sie allerdings, dass eine entsprechende personelle Ausstattung der Gerichte nicht berücksichtigt worden sei.

Johannes Jarolim (SPÖ) zeigte sich erfreut, dass insgesamt mit dem Erwachsenenschutzgesetz eine Lösung zustande gebracht wurde. Die jetzigen Anpassungen tragen dem demographischen und gesellschaftlichen Wandel Rechnung, sagte Ruth Becher (SPÖ). Die Formulierungen seien zeitgemäß, zeigte sie sich erfreut über den Konsens, Menschen unter die Arme zu greifen, ohne ihre Freiheit über die Maße zu beschneiden.

Auch Justizminister Josef Moser sprach von einem Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung in Richtung Selbstbestimmung und Autonomie für Betroffene. Er verwies auf zahlreiche Aktivitäten seines Ministeriums zur Kommunikation des neuen Gesetzes. Auch die Erwachsenenschutzvereine mussten sich personell neu aufstellen, um das Gesetz zugänglicher und verständlicher zu machen. Die vorliegende Anpassung betreffend sein Ressort umfasse vor allem terminologische Bereinigungen, aber auch Klarstellungen, etwa im Vermögensverwaltungsrecht. Moser unterstrich, dass Erwachsenenschutz alle angehe und ermunterte, sich darauf einzulassen und Menschen zu unterstützen, eigene Entscheidungen zu treffen

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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