Die EU-Zollunion…

 

erstellt am
03. 07. 18
13:00 MEZ

… ermöglicht seit 50 Jahren ungehinderten Handel – und schützt die Verbraucher
Brüssel (ec) - Seit dem 1. Juli feiert die Zollunion der EU als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union ihr 50-jähriges Bestehen. „Die Zollunion ist eine enorme und einzigartige Errungenschaft. Sie lässt die europäischen Bürgerinnen und Bürger die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang genießen, indem sie einen ungehinderten Handel ermöglicht und die Verbraucher schützt. Ich danke den vielen Tausenden Menschen, die über die vergangenen 50 Jahre einen Beitrag zu dieser europäischen Erfolgsgeschichte geleistet haben und dies auch weiterhin tun“, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll.

Basierend auf entscheidenden Nachkriegsabkommen, die den Weg für die europäische Integration geebnet haben, trat die Zollunion 1968 in Kraft. Die Abschaffung der Zölle für den Handel mit Waren innerhalb der heutigen EU war der erste entscheidende Schritt auf dem Weg der EU zum weltweit größten Handelsblock, in dem die 28 Zollverwaltungen der EU wie eine einzige Zollverwaltung agieren.

Die Zollunion ist weltweit einzigartig. Sie ist eine der Grundlagen der Europäischen Union und von entscheidender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes. Die Zollunion ist ein einheitlicher Handelsraum, in dem alle Waren frei zirkulieren können, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder von außerhalb ihrer Grenzen eingeführt wurden. Dies bedeutet, dass es an den Grenzen zwischen den EU-Ländern keine Zölle gibt. Zölle auf Waren von außerhalb der EU werden in der Regel gezahlt, wenn diese erstmals in die EU eingeführt werden. Ab dann ist nichts mehr zu zahlen, und es gibt keine Kontrollen mehr. Die nationalen Zollbehörden aller EU-Länder erledigen in enger Kooperation das Tagesgeschäft der Zollunion. Die Mitgliedstaaten nutzen ein einheitliches System für die Abwicklung der Einfuhren, Ausfuhren und Durchfuhren von Waren. Alle Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, damit für Waren aus anderen Ländern überall dieselben Zollgebühren gelten.

Die Zollunion umfasst die 28 Mitgliedstaaten der EU, Monaco und britische Gebiete. Über 114 000 Zollbeamte sind rund um die Uhr auf Flughäfen, an Grenzübergängen, in Häfen, in Binnenzollstellen oder in Zolllabors tätig. Die Zollverwaltungen der EU müssen eng zusammenarbeiten, um den Handel zu erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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