Kopf: Subsidiaritätsprinzip der EU
 in der Praxis stärker beachten

 

erstellt am
11. 07. 18
13:00 MEZ

Wirtschaftskammer zu Task Force-Bericht: EU soll sich - Motto: „weniger, aber effizienter“ - künftig auf Regelungen mit klarem europäischen Mehrwert konzentrieren
Brüssel/Wien (pwk) - „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit für mehr Wachstum und Beschäftigung spielt das Regelungsumfeld eine entscheidende Rolle. Auf EU-Ebene sollten nur noch Regelungen mit einem klaren europäischen Mehrwert verabschiedet werden. Dadurch kann Überregulierung vermieden und ein unternehmensfreundliches Umfeld geschaffen werden“, betont der neue Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf anlässlich des am 10. Juli veröffentlichten Berichts der EU-Task Force „Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“. Der österreichische Nationalratsabgeordnete und ÖVP-Sprecher Reinhold Lopatka war als einer von nur drei nationalen Abgeordneten in der Task Force vertreten.

Der Bericht der Task Force enthält wichtige Ansätze, wie das Prinzip der Subsidiarität - auch eine der Prioritäten des österreichischen EU-Ratsvorsitzes - im EU-Kontext realisiert werden kann. „Wie die Task Force sieht auch die österreichische Wirtschaft in vielen Politikbereichen eine hohe Regelungsdichte“, so Kopf. Aus Sicht der WKÖ werden die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit „zwar theoretisch gerne hochgehalten, in der Praxis aber nicht ausreichend beachtet“.

Rückendeckung der WKÖ gibt es daher für die Empfehlung der Task Force, dass sich die nächste Kommission in Politikbereichen wie z.B. dem Binnenmarkt, Umweltpolitik und Steuerpolitik auf die Umsetzung bestehender Gesetzgebung konzentrieren soll. Auch der Vorschlag, die bestehende EU-Gesetzgebung im Hinblick auf Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Regelungsdichte zu überprüfen, wird unterstützt.

Zudem ist aus WKÖ-Sicht bei etlichen Vorschlägen, die noch im EU-Gesetzwerdungsprozess sind, Änderungsbedarf gegeben. Kritisch sieht die Wirtschaftskammer beispielsweise den neuen Richtlinien-Vorschlag der Kommission zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von EU-Verbraucherschutz-Richtlinien. Damit sollen vier bestehende EU-Richtlinien - etwa jene über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie - um drastische Strafen ergänzt werden.

„Die vorgeschlagenen Sanktionsregeln greifen tief in die Durchsetzung der EU-Vorgaben ein und sind nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Derzeit obliegt es den Mitgliedstaaten, wie sie die Durchsetzung regeln und organisieren. Österreich setzt nicht primär auf Strafen, sondern auf eine zivilrechtliche Durchsetzung und ist damit effektiv“, unterstreicht Kopf. Der Erfolg des österreichischen Weges wird sogar von der EU-Kommission im Consumer Conditions Scoreboard bestätigt.

Problematisch, da ebenfalls ein gravierender Eingriff in die Kernbereiche des nationalen Zivilrechts, sind auch die vorgeschlagenen neuen Rechtsbehelfe wie Vertragsaufhebung und Schadenersatz bei Verstößen gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: „Sinnvoller Verbraucherschutz ist ohne Zweifel richtig. Auf EU-Ebene sind wir aber mit einer Regulierungsspirale konfrontiert, der unter dem Blickwinkel der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dringend Einhalt geboten werden muss. Der Fokus muss auf Vereinfachung sowie ‚beraten statt strafen‘ und nicht auf drastische Strafen gesetzt werden“, fordert Kopf. Sehr erfreulich sei daher, dass der EU-Ausschuss des Bundesrates vor kurzem eine Subsidiaritätsrüge zu diesem Richtlinien-Vorschlag angenommen hat.

WKÖ-Generalsekretär Kopf abschließend: „Der Bericht der Task Force enthält wichtige Ansätze, wie die Prinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit mit konkretem Leben erfüllt werden können. Dafür gilt auch dem österreichischen Vertreter Reinhold Lopatka Dank. Nun geht es darum, dass die europäische Politik diese wichtigen Empfehlungen aufgreift und den Worten konkrete Taten folgen lässt.“

 

 

 

Österreichs EU-Vorsitz
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