Finanz-Staatssekretär Fuchs als Vertreter
 des Europäischen Rates beim G20-Treffen

 

erstellt am
19. 07. 18
13:00 MEZ

Digitalsteuer als Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft
Buenos Aires/Wien (bmf) - Von 19. bis 22. Juli 2018 treffen sich in Buenos Aires, Argentinien, die Finanzminister und Notenbankchefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer – kurz G20 – um über die Herausforderungen und Chancen des Wirtschafts- und Finanzsystems zu beraten. Im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wird Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs die Vertretung des Europäischen Rates wahrnehmen. Geplant ist, dass im Zuge des G20-Treffens ein Abschlusskommuniqué mit folgenden Themen verabschiedet wird: Zukunft der Arbeit, Infrastrukturinvestitionen, Fragen zu Risiken und Chancen der Weltwirtschaft, internationale Besteuerung und internationale Finanzarchitektur.

Der G20-Gipfel, das weltweit wichtigste Forum für internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, findet erstmals in Südamerika statt. Finanz-Staatssekretär Fuchs wird sich als starke Stimme des Europäischen Rates auch für eines der zentralen Anliegen der österreichischen Ratspräsidentschaft, der Idee einer Digitalsteuer als Übergangslösung bzw. einer digitalen Betriebstätte als Langfristlösung, aussprechen.

Neue Verbündete für die Einführung der Digitalsteuer
„Globale Themen und Fragestellungen erfordern eine enge weltweite Abstimmung. Die Besteuerung digitaler Unternehmen ist eine der Schlüsselfragen unserer Zeit und kann nur in einem möglichst großen Verbund an Ländern beantwortet werden. Daher ist es ein Ziel der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, auch vor dem Hintergrund des G20-Treffens, Verbündete für eine Einführung einer Digitalsteuer zu finden“, sagt Finanz-Staatssekretär Fuchs.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien
Darüber hinaus wird Finanz-Staatssekretär Fuchs auch ein bilaterales Treffen mit Vertretern des argentinischen Finanzministeriums wahrnehmen, um eine Neuverhandlung des mit 1.1.2009 außer Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Argentinien zu bewirken. „So soll vor allem Rechtssicherheit für die in Argentinien tätigen österreichischen Unternehmen hergestellt und die Grundlage für intensivere Handelsbeziehungen beider Länder geschaffen werden“, sagt Finanz-Staatssekretär Fuchs.

 

 

 

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