Landesregierung beschließt Bedarfszuweisungen
 für die burgenländischen Gemeinden

 

erstellt am
18. 07. 18
13:00 MEZ

LH Niessl: „Es ist mir wichtig, dass die burgenländischen Gemeinden bei Projekten bestmöglich unterstützt werden.“
Eisenstadt (blms) - In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Landesregierung die Bedarfszuweisungen für die burgenländischen Gemeinden beschlossen. Insgesamt 14,5 Mio. Euro erhalten die 171 Gemeinden vom Land zum Ende des ersten Halbjahres. Damit können unter anderem die Errichtung der Leichtathletikanlage Eisenstadt, der Bau von Schulen und Kindergärten, Maßnahmen zum Hochwasserschutz und viele weitere Projekte finanziell unterstützt werden.

Landeshauptmann Niessl: „Es ist mir wichtig, dass die burgenländischen Gemeinden bei wichtigen Vorhaben und Projekten bestmöglich unterstützt werden. Keine Gemeinde bekommt weniger Geld als die Basisförderung in der Vergangenheit ausgemacht hat.“ Zudem können sich die Gemeinden im Sinne der Transparenz über die Berechnung, die individuell aber nach einheitlichen Kriterien gemäß Finanzausgleichsgesetz 2017 erfolgt ist, in der Gemeindeabteilung des Landes informieren. Für die Höhe der Bedarfszuweisungsmittel spielten Kriterien wie Einwohnerzahl, Ortsteile, Strukturstärke, Kommunalsteuereinnahmen oder Bevölkerungsveränderung eine Rolle. Die neuen Richtlinien, mit denen die Vorgaben des Finanzministeriums umgesetzt wurden, wurden in mehreren Gesprächsrunden zwischen Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Städtebund und Landeshauptmann Niessl verhandelt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at