Die besten Ausreden der "Schwammerl-Sünder"

 

erstellt am
18. 07. 18
13:00 MEZ

Zwei Kilogramm pro Person und Tag – Berg- und Naturwacht kontrolliert – "Habe ich nicht gewusst" gilt nicht
Salzburg (lk) - Das Salzburger Naturschutzgesetz schaut genau auf unsere Pilze, sie sind wichtig für das Ökosystem Wald. Zwei Kilogramm pro Person und Tag sind erlaubt, das wissen die meisten und die Regeln sind alles andere als "schwammig". 500 Ehrenamtliche der Berg- und Naturwacht kontrollieren die Einhaltung dieser. Auf frischer Tat ertappt, gibt es fast keine Ausrede, die es nicht gibt.

Die Ausreden kennt Alexander Leitner, Leiter der Berg- und Naturwacht, am allerbesten. Die bekannten Klassiker, wenn jemand mit mehr als der erlaubten Menge erwischt wird:

Habe ich nicht gewusst.
Ich bin mit dem Waldbesitzer verwandt.
Meine Frau ist noch weiter oben, die kommt gleich.

"Wir lassen alle drei – und auch alle anderen - nicht gelten", betont Leitner und die zuständige Landesrätin Maria Hutter fügt hinzu: "Pilze sind sehr wichtig für unser Ökosystem, deshalb müssen wir sie schützen." Als Zersetzer von totem organischem Material recyceln sie Nährstoffe. In Form einer Lebensgemeinschaft sind sie lebensnotwendig für das Wachstum vieler Baumarten. Sie helfen ihnen bei der Nährstoff- und Wasseraufnahme aus dem Boden und erhalten dafür von den Bäumen Nährstoffe, die sie selber nicht produzieren können. Dieses Zusammenleben ist für den Wald entscheidend. Viele Pilze sind auch eine wichtige Nahrungsquelle für Tiere.

Hat man zu viele Pilze mit, geht man ganz ohne nach Hause
Wer größere Mengen an Pilzen sammeln oder diese verkaufen möchte, braucht die Genehmigung des Grundeigentümers und der Naturschutzbehörde. Was passiert, wenn ein Schwammerlsucher mit einer zu großen Menge erwischt wird? "Die Ausrede, dass man es nicht gewusst hat, gilt nicht. Die meisten wissen ohnehin Bescheid und es trifft genau so viele Einheimische wie Touristen", weiß Leitner. Die Pilze werden jedenfalls beschlagnahmt. Alle, nicht nur jene, die über die erlaubte Menge hinaus gesammelt wurden. Die Raffgier wird mit einer Anzeige geahndet, dabei droht theoretisch eine Geldstrafe bis zu 14.000 Euro. Mitglieder der Berg- und Naturwacht sind speziell ausgebildet, dürfen Sammler anhalten, Daten aufnehmen, aber auch zum Beispiel den Rucksack durchsuchen.

Andere freuen sich über die Schwammerl
"Normalerweise müsste man die Pilze auf die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Strafbehörde bringen, aber da es um verderbliche Ware geht, haben wir uns darauf geeinigt, dass sie verwertet werden", so Leitner. So freuen sich Patienten in Krankenhäusern, Bewohner in Seniorenwohnhäusern oder auch Soldaten in den Kasernen über Schwammerlgulasch und so weiter. Darüber wird genau Protokoll geführt.

Informationen und gar nicht "schwammige" Regeln
Für alle Schwammerl-Fans bietet das Haus der Natur ab 30. Juli jeden Montag von 15.00 bis 17.00 Uhr eine kostenlose Beratung an. Dabei werden die mitgebrachten Pilze bestimmt und Hinweise zur Genusstauglichkeit gegeben. Alle Infos über die Bestimmungen beim Suchen gibt es außerdem auf der Webseite des Landes Salzburg

 

 

 

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