Produktsicherheit: Kinderlaufhilfen im Fokus

 

erstellt am
20. 08. 18
13:00 MEZ

Kinderlaufhilfen wurden im Auftrag des Sozialministeriums getestet – alle entsprechen den geltenden Sicherheitsnormen
Eisenstadt (blms) - Eine Überprüfung der im Handel erhältlichen Kinderlaufhilfen führte die Abteilung für Konsumentenschutz Burgenland vergangene Woche im Auftrag des Sozialministeriums durch. Das erfreuliche Ergebnis: Bei den Tests wurden keinerlei Mängel festgestellt, die überprüften Produkte entsprechen allesamt den geltenden Sicherheitsnormen. „Die Konsumenten haben ein Recht auf sichere Produkte, ob das Lebensmittel, Spielzeug, Medikamente, Elektrogeräte oder Freizeitartikel sind. Ganz besonders muss das für Produkte, die für Kinder angeboten werden, gelten. Immerhin rangiert Spielzeug im EU-weiten Ranking der gefährlichsten Produktkategorien mit Abstand an der ersten Stelle“, so Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst bei einem Pressegespräch am 17. August.

Kinderlaufhilfen entsprechen Anforderungen an Produktsicherheit
Im Rahmen des Überprüfungsauftrags der EU werden jährlich vom Sozialministerium einzelne Produktgruppen zur Überprüfung durch Organe des Amtes der Burgenländischen Landesregierung bestimmt. Im Fokus stehen in diesem Jahr Kinderlaufhilfen, wobei die Überprüfung verschiedenste Modelle, die in großen Einkaufshäusern angeboten werden, umfasste. Anhand einer vorgegebenen Checkliste mit über 25 Punkten wurden unter anderem Produktinformationen, Gebrauchsanleitung, Aufbau, Sitz des Kindes sowie Schutzmechanismen vor Treppenstürzen getestet. „Bei den Tests wurden keine Mängel festgestellt, alle Laufhilfen können unbedenklich gekauft werden“, so Tester Wolfgang Fuchs, zuständig für Marktüberwachung im Burgenland. Fachliche Unterstützung gibt es bei den Überprüfungen durch Technikexperten aus dem Amt der Burgenländischen Landesregierung, die sich dazu laufend Schulungen unterziehen müssen. Die Überprüfung läuft von Juli bis November 2018, im Dezember 2018 erfolgt die Berichtslegung an das Ministerium.

AGES-Datenbank informiert über Rückrufe von Produkten
Die EU ist oberster Wächter der Produktsicherheit, daneben legen nationale Regelungen die Sicherheitsanforderungen für einzelne Produktgruppen fest; in Österreich ist dies das Produktsicherheitsgesetz 2004. Mit der „CE“-Kennzeichnung erklären Hersteller, alle Anforderungen an ein Produkt eingehalten zu haben, was aber für den Verbraucher wenig Aussagewert hat. Immer wieder kommt es daher zu – freiwilligen oder behördlich angeordneten – Rückrufaktionen, wenn ein vermutetes Risiko von Personen- oder Sachschäden besteht. Einen Überblick über diese Produkte gibt die AGES–Datenbank unter http://www.ages.at/produktwarnungen/.

RAPEX – Schnellwarnsystem der EU
Die Produktsicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen gegen gefährliche Produkte an die Europäische Kommission melden, die diese Information an alle anderen EU-Staaten weiterleitet. Liegt eine „ernste" Gefahr vor, erfolgt die Meldung über RAPEX, das europäische Produktsicherheits-Schnellwarnsystem, das den gleichen Informationsstand aller Produktsicherheitsbehörden sicherstellen soll. „Ein von einem Rückruf betroffenes Produkt sollte man nicht mehr verwenden, am besten sicher verwahren und die im Rückruf veröffentlichten Hinweise befolgen“, appelliert Dunst. In der Regel stellt der Verkäufer ein fehlerfreies Ersatzprodukt zur Verfügung oder erstattet den Kaufpreis zurück. Dabei ist es unerheblich, ob das Produkt verkauft oder kostenlos verteilt wurde. Bei einem Kraftfahrzeug erfolgt die kostenlose Mängelbehebung.

Spielzeuge zählen zu gefährlichsten Produktgruppen
EU-weit sind Spielzeug (29 %), Kraftfahrzeuge (20 %) und Bekleidungs-, Textil- und Modeartikel (12 %) die Top 3 der gefährlichen Produktkategorien. Gemeldet wurden dabei vor allem Verletzungsrisiken (28 %), gefolgt von chemischen Risiken (22 %). In Österreich gab es 15 Berichte über gefährliche Produkte, wobei es zu 37 Folgemaßnahmen kam. Am häufigsten betroffen waren ebenfalls Spielzeuge (53 %), Kraftfahrzeuge (27 %) und Bekleidungs-, Textil- und Modeartikel (7 %).

„Der mündige Konsument soll auch ein kritischer Konsument sein“, mahnt Dunst abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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