Quartalsberichte des Finanzressorts
 über Euro-Krisenländer

 

erstellt am
17. 08. 18
13:00 MEZ

… bzw. budgetäre Vorbelastungen und Überschreitungen
Wien (pk) - Das Finanzministerium berichtet routinemäßig über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen sowie über die Genehmigung von Mittelverwendungs- überschreitungen bzw. Vorbelastungen. Die Berichte betreffend das 2. Quartal 2018 liegen nun dem Budgetausschuss vor.

Weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Griechenland
Die Euro-Krisenländer sind Gegenstand der beiden Berichte hinsichtlich ESM und Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (21/BA, 22/BA). Die Abgeordneten können daraus entnehmen, dass Spanien Ende Mai eine weitere frühzeitige Rückzahlung an den ESM in Höhe von 3 Mrd. € vorgenommen hat. Zudem wurde Mitte April die neunte Post-Programm-Prüfmission in Spanien abgeschlossen. Was Griechenland betrifft, hat sich die Eurogruppe Ende Juni auf den Abschluss des ESM-Finanzhilfeprogramms geeinigt und damit die Basis für die Auszahlung der letzten Tranche gelegt. Darüber hinaus hat sich die Eurogruppe auf weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Athen verständigt, von denen die ESM-Darlehen allerdings nicht betroffen sind.

Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen Österreichs für Griechenland betrugen zum Ende des 2. Quartals 2018 rund 112,5 Mio. €. Den gesetzlich relevanten Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (inklusive Übergarantien) beziffert der Bericht per Quartalsende mit rund 9,455 Mrd. € für Kapital. Die Haftungen für Zinsen betrugen rund 1,282 Mrd. € (inklusive Übergarantien). Zu jeweils positiven Ergebnissen kamen die neunte Post-Programm-Prüfmission für Irland bzw. die achte Post-Programm-Prüfmission für Portugal.

58,4 Mio. € Mittelverwendungsüberschreitungen, 26 Mio. € Vorbelastungen
Weiters berichtet das Finanzministerium (23/BA), dass im 2. Quartal 2018 Mittelverwendungsüberschreitungen in der Höhe von 58,423 Mio. € genehmigt wurden. Davon wurden im Finanzierungshaushalt 92% durch Rücklagenentnahmen und 8% durch unterjährige Mehreinzahlungen bedeckt. Die betraglich größten Überschreitungen gab es in der UG 46 – Finanzmarktstabilität (Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung in Höhe von 46,4 Mio. €) und in der UG 33 –Wirtschaft (Forschung) in Höhe von 7 Mio. € für die Förderung von FFG-FTI-Programmen. Der Stand der Rücklagen betrug per 30. Juni 2018 rund 15,121 Mrd. €.

Vorbelastungen wiederum wurden im 2. Quartal 2018 in der Höhe von 26,027 Mio. € genehmigt. Der größte Posten war dabei die Altlastensanierung der Kokerei Linz auf dem Areal der Voest Alpine in Höhe von 18,790 Mio. €.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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