Erklärung zu den Vorfällen mit dem chemischen
 Kampfstoff Nowitschok in Großbritannien

 

erstellt am
10. 09. 18
13:00 MEZ

Wien (bmeia) - Österreich verurteilt vollinhaltlich und uneingeschränkt den Einsatz von Chemiewaffen und unterstützt die Organisation zur Verhinderung des Chemiewaffeneinsatzes (OPCW) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Österreich bringt erneut seine Entrüstung über den Einsatz eines chemischen Kampfstoffes, als Nowitschok bezeichnet, am 4. März 2018 in Salisbury/Großbritannien, zum Ausdruck. Österreich begrüßt den bei der Untersuchung der Vergiftung von Sergei und Julia Skripal erzielten Fortschritt und nimmt von der am 5.9.2018 erfolgten Anklage gegen zwei Verdächtige wegen versuchten Mordes Kenntnis.

Weiters entnimmt Österreich dem britischen Analyseergebnis, welches auch von der OPCW bestätigt wurde, dass der gleiche chemische Kampfstoff im Fall der Vergiftung von Dawn Sturgess und Charles Rowley wie bei der Vergiftung von Sergei und Julia Skripal verwendet wurde.

Österreich begrüßt Bemühungen um größtmögliche Transparenz der Ermittlungsergebnisse und appelliert an all jene, die betroffen oder angesprochen sind, mit den Britischen Behörden zusammenzuarbeiten, damit Recht und Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen werden kann.

Die Ermittlungsergebnisse der Behörden des Vereinigten Königreiches, wonach Russische Behörden hinter dem Einsatz stünden, geben Anlass zu großer Sorge: jedweder Einsatz von Giftgas ist für Österreich inakzeptabel und kann auch nicht gerechtfertigt werden. Österreich fordert die Russische Föderation auf, das als Nowitschok bezeichnete Programm gegenüber der OPCW vollständig offenzulegen, und ermutigt all jene, welche über Informationen über die Chemiewaffeneinsätze am 4. März in Salisbury sowie später in Amesbury verfügen, diese den britischen Behörden weiterzugeben.

Im Hinblick darauf, dass mit dem Vereinigten Königreich und Russland zwei ständige Mitglieder im UNO Sicherheitsrat in einen so gravierenden Fall involviert sind, appelliert Österreich an alle Beteiligten, alles zu unternehmen um möglichst rasch eine Beilegung des Streites in Anwendung der Prinzipien der Rechtstaatlichkeit und des Völkerrechts zu erreichen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at
https://www.eu2018.at/de/

 

 

 

 

 

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