Gute Konjunktur verbesserte
 Bundesrechnungsabschluss 2017

 

erstellt am
14. 09. 18
13:00 MEZ

Positive Zwischenbilanz aufgrund höherer Steuereinnahmen – Rechnungshofpräsidentin Kraker verweist auf mittelfristige Risiken der Budgetentwicklung
Wien (pk) - Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) für das Jahr 2017, den der Rechnungshof vorgelegt hat, stand am 13. September am Beginn der ersten Sitzung des Budgetausschusses nach der Sommerpause. (III-160 d.B. ). Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Vor Eingang in die Tagesordnung merkten die Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ) kritisch an, dass Finanzminister Hartwig Löger den Abgeordneten nicht für Fragen zur Verfügung steht. Das dürfe nicht zur Regel werden, meinte Krainer. Ausschussvorsitzende Angelika Winzig (ÖVP) wies darauf hin, dass der Finanzminister einen Termin im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes wahrzunehmen habe und das Ressort durch Staatssekretär Hubert Fuchs angemessen vertreten sei. Sie werde aber selbstverständlich darauf achten, bei der Planung von weiteren Ausschussterminen Terminkollisionen mit dem Finanzressort möglichst zu vermeiden.

RH-Präsidentin Kraker: Höhere Steuereinnahmen verbessern Nettoergebnis
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker präsentierte dem Ausschuss den Bericht, der neugestaltet wurde, um eine größere Übersichtlichkeit zu erzielen. Der Rechnungshof stützt seine Einschätzung der Budgetentwicklung vor allem auf die Ergebnisrechnung des Bundeshaushalts. Die budgetäre Entwicklung ist demnach nicht zuletzt aufgrund der guten Konjunktur besser ausgefallen als ursprünglich erwartet, dennoch blieb das Nettoergebnis weiterhin negativ. Den Erträgen von rund 77,3 Mrd. € standen 2017 letztlich Aufwendungen von rund 79 Mrd. € gegenüber. Die Differenz betrug damit rund -1,64 Mrd. € und war damit um ca. 7,8 Mrd. € besser als im Jahr 2016. Zudem wich das Ergebnis damit erheblich von den Voranschlägen ab.

Die festgestellten Verbesserungen der Zahlen werden vom Rechnungshof vor allem auf höhere Steuereinnahmen zurückgeführt. Dies betraf vor allem die Umsatzsteuer (+1 Mrd. €), die Lohnsteuer (+1,06 Mrd. €), die Kapitalertragssteuer (+384,06 Mio. €), die Körperschaftssteuer (+322,45 Mio. €) und die Mineralölsteuer (+294,29 Mio. €). Zum besseren Ergebnis trugen insbesondere zwei Einmaleffekte bei. Einerseits wurde ein neuer Zuschussvertrag mit den ÖBB erst verspätet abgeschlossen und hat damit das Jahresergebnis nicht beeinflusst. Andererseits wurde eine Rückstellung von 996,71 Mio. €, die für die Hypo Alpe Adria gebildet wurde, aufgelöst.

Die positive Entwicklung der Haushaltsdaten 2017 ging laut Rechnungshof vor allem auf das starke Wirtschaftswachstum zurück. Das reale BIP wuchs im Jahr 2017 um 2,9%. Damit übertraf die Konjunkturentwicklung die Prognosewerte. Das Maastricht-Defizit stand bei -0,7% des BIP (2016: -1,6 %). Aufgrund des hohen nominellen Wachstums reduzierte sich der öffentliche Schuldenstand von 83,6% 2016 auf 78,4% des BIP im Jahr 2017. Das strukturelle Defizit ging nach -0,9% im Jahr 2016 auf -0,5% im Jahr 2017 zurück. Die Abgabenquote betrug im Vorjahr 41,9%.

Auch wenn das das Wirtschaftswachstum weiterhin positive Auswirkungen auf das Budget haben dürfte, sieht die Rechnungshofpräsidentin auch mittelfristige Risiken für die Haushaltsplanung des Bundes. So werde die Erreichung der für das Doppelbudget 2018/2019 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. € davon abhängen, ob die Streichung von Budgetspielräumen sich in konkreten Maßnahmen niederschlage. Vor allem sei die Frage der Rücklagenbildung bzw. –verwendung zu klären, merkte Kraker dazu an. Auch sei abzuwarten, ob die angestrebte Reduzierung von Personalkosten des Bundes gelingt. Unwägbarkeiten sieht der Rechnungshof auch bei der Indexierung der Familienbeihilfe, von der eine Kostensenkung erwartet wird. Offene Fragen ortet RH-Präsidentin Kraker zudem bei den Auswirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses und den vorgesehenen einnahmeseitigen Sondereffekten.

Hanger (ÖVP) und Angerer (FPÖ) sehen Budgetkurs der Regierung bestätigt
Aus Sicht von Abgeordnetem Erwin Angerer (FPÖ) bestätigen die Zahlen des Bundesrechnungsabschlusses, dass die budgetpolitische Korrektur, wie sie Bundesregierung vorgenommen hat, überfällig war. Für ÖVP-Abgeordneten Andres Hanger ist es wenig erfreulich, dass das Nettovermögen des Bundes letztlich weiter gesunken ist. Für eine Gesamtbetrachtung sei es auch wichtig, in die Vermögensrechnung neben dem Bund auch die Gebietskörperschaften einzubeziehen und diese staatliche Gesamtrechnung bald umzusetzen.

Krainer (SPÖ): Finanzkrise ist überwunden, aber noch am Arbeitsmarkt spürbar
SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer entnahm dem Zahlenwerk, dass die Finanzkrise des vergangenen Jahrzehnts zwar weitgehend überwunden ist, dass die Auswirkungen aber auf dem Arbeitsmarkt immer noch spürbar sind, was entsprechende Maßnahmen erfordere. Krainer wollte auch wissen, welche Erfolge Österreich mit Maßnahmen der Armutsbekämpfung erzielt und wie sich die Mindestsicherung hier auswirkt. Kritisch merkte er an, dass die Belegprüfungen des Rechnungshofs eine Fehlerquote von 16 % ergeben haben. Das sei zwar eine Verbesserung zu früheren Jahren, aber immer noch sehr hoch, sagte Krainer und fragte, was das Ressort dagegen unternimmt. Sein Fraktionskollege Markus Vogl ortete eine gewisse Intransparenz bei der Darstellung der Personalkosten des Bundes. Es sei nicht völlig nachvollziehbar, welche ausgegliederten Unternehmen hier berücksichtigt sind, und welche nicht. Eva Holzleitner (SPÖ) bezweifelte, dass die Indexierung der Familienbeihilfe die angekündigten Einsparungen bringen wird, da die Maßnahme in weiten Teilen dem EU-Recht widerspreche.

Rossmann (PILZ): Ergebnisrechnung muss verbessert werden
Bruno Rossmann von der Liste Pilz schloss sich der Kritik von Krainer an der hohen Fehlerquote, welche die Belegprüfung ergebe, an und zeigte sich außerdem unzufrieden darüber, dass die Ressorts die Ergebnisrechnungen aus seiner Sicht sehr ungenau durchführen. Wenn sich daran nicht ändere, stelle sich für ihn die Frage, ob es überhaupt sinnvoll sei, die Verwaltung eine Ergebnisrechnung durchführen zu lassen, und ob es nicht besser wäre, diese ganz in den Bundesrechnungsabschluss zu verlagern. Eine genaue Ergebnisrechnung sei jedenfalls notwendig, um ein längerfristiges Monitoring des Staatshaushaltes vornehmen zu können.

Scharfe Kritik übte Rossmann auch an den starken Abweichungen zu den Voranschlägen, die seiner Meinung nach nur teilweise mit Konjunktureffekten erklärt werden können. Vielmehr sei in den letzten Jahren im Finanzressort eine sehr ungenaue Budgetierung üblich geworden. Er könne sich die Zahlen nicht anders erklären, als dass teilweise mit Absicht Budgetposten über- oder unterbudgetiert werden. Grundsätzlich gehe es um mehr Budgetwahrheit. Rossmann wollte auch wissen, welches Ergebnis die Maßnahmen gegen Steuerbetrug gebracht haben, und welchen Steuerkategorien sie zuzuordnen sind.

Loacker (NEOS): Rasche Entlastung der SteuerzahlerInnen notwendig
Für die NEOS vertrat Gerald Loacker die Ansicht, dass der gesamte Budgetprozess neu aufgesetzt werden sollte. Der Rechnungshof wäre weit früher einzubeziehen, lautete eine seiner Überlegungen. Auch müsste die Wirkungsorientierung von budgetären Maßnahmen in den Bundesrechnungsabschluss Eingang finden. Für bedenklich hält es Loacker, dass die niedrigere Schuldenquote nur durch höheres Wirtschaftswachstum erzielt wurde, den hohen Einnahmen aber nach wie vor noch höhere Staatsausgaben gegenüberstehen. Eine Entlastung vor allem der mittleren Einkommen sei dringend notwendig, da bei diesen jede Einkommenserhöhung überdurchschnittlich stark von der kalten Progression erfasst werden.

Kraker: Fehlerquote bei Verbuchungen vor allem Formalmängel
In der Beantwortung der Fragen der Abgeordneten rückte Rechnungshofpräsidentin Kraker die Fehlerquote von 16%, welche die Belegprüfung ergeben hat, mit dem Hinweis zurecht, dass es sich dabei größtenteils nicht um wesentliche Mängel, sondern um Formalfehler handle. Sowohl der Rechnungshof als auch das BMF führen mit den Ressorts Schulungen durch, was sich bereits in einem deutlichen Sinken der Fehlerquote niederschlage, sagte sie. Der Rechnungshof lege ganz bewusst den Fokus auf den Ergebnishaushalt, der aus seiner Sicht geeignet ist, die wahre Entwicklung über längere Zeiträume sichtbar zu machen, und der sich daher als Steuerungsinstrument eigne. Was die Einbeziehung der Vermögen der Gebietskörperschaften betrifft, so brauche diese eine gesetzliche Grundlage. Ab 2020 sollte eine staatliche Gesamtrechnung möglich werden.

Fuchs: Wirkungsorientierung des Budgets soll auch in BRA einfließen
Staatssekretär Hubert Fuchs ergänzte, die Fehlerquote gehe seit der Einführung des neuen Haushaltsrechts kontinuierlich zurück. Auch jetzt schon sei der Prozentsatz der Buchungen, bei denen das Risiko eines schwerwiegenden Fehlers besteht, sehr niedrig. Was das Budget für Arbeitsmarktmaßnahmen betreffe, so gebe man tatsächlich nur 73 Mio. € weniger aus. Armutsbekämpfung sei nicht Thema des Budgetausschusses, doch könne er mitteilen, dass der Bundeszuschuss zur Mindestsicherung zuletzt leicht gesunken sei, sagte der Staatssekretär. Er gehe davon aus, dass die Einsparungen aus der Indexierung der Familienbeihilfe richtig berechnet sind und auch erzielt werden können, sagte Fuchs.

Die Kritik von Rossmann an der Budgetierung ließ der Staatssekretär nicht gelten. Die Budgets würden stets mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Selbstverständlich sei dem Finanzministerium auch der Ergebnishaushalt wichtig, sagte er. Die Einnahmen aus den Maßnahmen gegen Steuerbetrug bezifferte Fuchs mit annähernd 600 Mio. €, die vor allem aus der Umsatzsteuer angefallen sind. Allerdings handle es sich dabei noch im keine endgültigen Zahlen. Man arbeite auch daran, Modelle zu entwickeln, um die Wirkungsziele in den Bundesrechnungsabschluss einfließen zu lassen, erfuhr NEOS-Abgeordneter Loacker.

Berger: Antizyklische Budgetentwicklung 2017 noch nicht erreicht
Helmut Berger vom Budgetdienst des Parlaments führte aus, dass die Vermögensbilanz des Bundes im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten habe. Er bezifferte den negativen Vermögenszuwachs mit rund 28 Mrd. €. Im Jahr 2017 habe sich zwar eine Verbesserung gezeigt, doch sei noch keine wirkliche Trendumkehr im Sinne einer antizyklischen Entwicklung der Staatsfinanzen gelungen. Zur Frage der ausgegliederten Unternehmen, die Abgeordneter Vogl angesprochen hatte, erläuterte Berger, dass es auf die jeweilige Rechtsform ankomme, ob sie in den BRA einbezogen werden. Eine Harmonisierung wäre im Sinne der größeren Transparenz jedenfalls wünschenswert.

   

Staatssekretär Hubert Fuchs kündigt umfassende Reform für 2020 an
Im zweiten Teil des Budgetausschusses befassten sich die Abgeordneten mit den aktuellen Monatsberichten zum Budgetvollzug. Die MandatarInnen der Regierungsfraktionen zeigten sich erfreut über die "sprudelnden Steuereinnahmen" sowie die verbesserte Lage am Arbeitsmarkt. Staatssekretär Hubert Fuchs kündigte erneut eine umfassende Steuerreform für 2020 an, die sowohl die Strukturen als auch die Tarife umfassen wird. Spätestens 2022 soll auch die kalte Progression abgeschafft werden.

Weitere Punkte auf der Agenda waren Ressortberichte über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen sowie über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen bzw. Vorbelastungen im 2. Quartal 2018. Der SPÖ-Antrag auf Zusammenführung des Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Berichts mit dem Ausgliederungsbericht wurde vertagt; eine weitere Initiative der Sozialdemokraten für mehr Verteilungsgerechtigkeit fand keine Zustimmung.

Zuwachs bei den Staatseinnahmen um 4,7% per Ende Juli
Tendenziell lasse sich für den bisherigen Jahresvollzug 2018 ein überdurchschnittlich guter Einzahlungserfolg feststellen, während die Auszahlungsentwicklung weitgehend dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht, stellt der Parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse fest. Bei der Interpretation müssten jedoch auch Sondereffekte (z.B. Umstellung der Verbuchungslogik in der UG 45-Bundesvermögen oder die teilweise Verrechnung der im Vorjahr geleisteten Zahlung der Bank Austria an die Pensionsversicherung) berücksichtigt werden.

Die Einzahlungen von Jänner bis Juli 2018 betrugen rund 41,7 Mrd. € und sind somit um 1,9 Mrd. € (+4,7%) höher als im selben Zeitraum des Vorjahrs, ist den aktuellen Monatserfolgen Mai bis Juli zu entnehmen. Grund dafür sind vor allem die Zuwächse bei den Öffentlichen Abgaben (+ 963,2 Mio. €) sowie bei den Untergliederungen (UG) Bundesvermögen und Arbeit. Bei den Auszahlungen wiederum gab es einen Rückgang um 2,1% (1 Mrd. €). Laut Parlamentarischen Budgetdienst kam es – neben deutlichen Minderauszahlungen in der UG 46 (v.a. aufgrund des Wegfalls der Teilfinanzierung des HETA-Schuldenrückkaufs im Juni 2017) – unter anderem in der UG 22-Pensionsversicherung und in den ab 2018 in der UG 18-Asyl/Migration erfassten Bereichen (v.a. Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung) zu geringeren Ausgaben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei der UG 22 wurde vor allem ein Teil der 2017 erfolgten Zahlung der Bank Austria für die Überführung der MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung schlagend. Der Nettofinanzierungbedarf betrug per Ende Juli somit 3,7 Mrd. €; für das Gesamtjahr sind 2,2 Mrd. € budgetiert.

Abgeordneter Andreas Hanger sprach von einer sehr erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung, die zu sprudelnden Steuereinnahmen führe. Dennoch bestehe weiterhin ein Nettofinanzierungsbedarf, der Paradigmenwechsel werde erst 2019 erreicht werden.

NEOS-Mandatar Gerald Loacker gab zu bedenken, dass die Einnahmenzuwächse aus Sicht der SteuerzahlerInnen nicht so erfreulich sind, da sie noch mehr belastet werden. Im Besonderen zeigte er sich verärgert darüber, dass die Regierung das im Wahlkampf gegebene Versprechen auf Abschaffung der kalten Progression nicht eingehalten hat; die Entlastung müsse aber jetzt kommen.

Abgeordneter Bruno Rossmann machte darauf aufmerksam, dass die Summe der Bruttoabgaben schon per Ende Juli 2018 ein Plus von 1,8 Mrd. € aufweist. Im Bundesvoranschlag sei man für das Gesamtjahr von einem Anstieg von 1,9 Mrd. € ausgegangen. Hochgerechnet werde dieser Ansatz daher bis Ende des Jahres um ca. 1 bis 1,5 Mrd. € überschritten, zeigte er auf. Er frage sich jedoch, warum die Entwicklung bei der Umsatzsteuer dem privaten Konsum hinterherhinke. Könnte das mit der Registrierkassenpflicht oder mangelnden Kontrollen zu tun haben?

Staatssekretär Hubert Fuchs informierte die Abgeordnete Karin Greiner (SPÖ) darüber, dass in der UG 18 (Asyl) die Auszahlungen aufgrund des Rückgangs bei den Asylanträgen um 148,4 Mio. € unter den Vorjahreswerten lagen. Was die Einnahmenentwicklung bei der Umsatzsteuer angeht, so werde man sich die Ursachen dafür noch genauer anschauen. Die Berichte über die Monatserfolge Mai 2018 bis Juli 2018 wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

58,4 Mio. € Mittelverwendungsüberschreitungen, 26 Mio. € Vorbelastungen
Weiters berichtete das Finanzministerium, dass im 2. Quartal 2018 Mittelverwendungsüberschreitungen in der Höhe von 58,423 Mio. € genehmigt wurden. Davon wurden im Finanzierungshaushalt 92% durch Rücklagenentnahmen und 8% durch unterjährige Mehreinzahlungen bedeckt. Die in Summe größten Überschreitungen gab es in der UG 46 – Finanzmarktstabilität (Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung in Höhe von 46,4 Mio. € und in der UG 33 – Wirtschaft (Forschung) in Höhe von 7 Mio. € für die Förderung von FFG-FTI-Programmen. Der Stand der Rücklagen betrug per 30. Juni 2018 rund 15,121 Mrd. €. Vorbelastungen wiederum wurden im 2. Quartal 2018 in der Höhe von 26,027 Mio. € genehmigt. Der größte Posten war dabei die Altlastensanierung der Kokerei Linz auf dem Areal der Voest Alpine in Höhe von 18,790 Mio. €.

Staatsekretär Hubert Fuchs informierte die Abgeordneten darüber, dass die Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung erst jetzt verbucht werden konnten, da der Antrag auf Gebührenbefreiung vor kurzem abgelehnt wurde. – Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Grundsatzdiskussion über Hilfsprogramme und Steuerbetrugsbekämpfung in der EU
Die Euro-Krisenländer sind Gegenstand von zwei Berichten hinsichtlich ESM und Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Daraus ist zu entnehmen, dass Spanien Ende Mai eine weitere frühzeitige Rückzahlung an den ESM in Höhe von 3 Mrd. € vorgenommen hat. Zudem wurde Mitte April die neunte Post-Programm-Prüfmission in Spanien abgeschlossen. Was Griechenland betrifft, hat sich die Eurogruppe Ende Juni auf den Abschluss des ESM-Finanzhilfeprogramms geeinigt und damit die Basis für die Auszahlung der letzten Tranche gelegt. Darüber hinaus hat sich die Eurogruppe auf weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Athen verständigt, von denen die ESM-Darlehen allerdings nicht betroffen sind. Der Parlamentarische Budgetdienst weist in seiner Analyse u.a. darauf hin, dass die Auszahlung der letzten Tranche aus dem 3. ESM-Finanzhilfeprogramm in der Höhe von 15 Mrd. € am 6. August erfolgte.

Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen Österreichs für Griechenland betrugen zum Ende des 2. Quartals 2018 rund 112,5 Mio. €. Den gesetzlich relevanten Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (inklusive Übergarantien) beziffert der Bericht per Quartalsende mit rund 9,455 Mrd. € für Kapital. Die Haftungen für Zinsen betrugen rund 1,282 Mrd. € (inklusive Übergarantien). Zu jeweils positiven Ergebnissen kamen die neunte Post-Programm-Prüfmission für Irland bzw. die achte Post-Programm-Prüfmission für Portugal.

In Ergänzung der Darstellung des Finanzministeriums hat der Parlamentarische Budgetdienst unter Einbeziehung von aktuellen Prognosen der Europäischen Kommission einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Programmländer – Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern – erstellt. Darin wird festgestellt, dass vor allem Irland profitieren konnte. Dessen Wachstumsprognosen wurden nochmals nach oben revidiert, und zwar von 4,4% auf 5,6% (2018) bzw. von 3,1% auf 4,0% für 2019. Auch für Zypern und Spanien haben sich die Werte weiter verbessert. Nur geringfügig verändert haben sich die Erwartungen für Portugal, für Griechenland wird hingegen ein geringeres Wachstum angenommen als noch in der Winterprognose. Die Arbeitslosenquote soll in allen Programmländern sinken, diese liege jedoch auf einem sehr unterschiedlichen Niveau (von 21,5% in Griechenland bis 6,7% in Irland im Jahr 2017). Weiterhin moderat entwickelt sich die Inflation, sie soll auch in den kommenden beiden Jahren in allen Programmländern unter der 2%-Marke liegen.

Er habe sich schon immer gefragt, warum Irland, das eigentlich als Steueroase bezeichnet werden könne, Unterstützungszahlungen von der EU bekommt, konstatierte Abgeordneter Bruno Rossmann (PILZ). Auch sei Irland eines jener Länder, dass europäische Maßnahmen gegen Steuerbetrug oder etwa die Einführung einer Digitalsteuer blockiere. Was Griechenland angeht, so sehe er angesichts einer hohen Arbeitslosenrate, eines kaputten Gesundheitssystems und der Verarmung von Teilen der Bevölkerung keine Erfolgsgeschichte. Aus seiner Sicht sei ein Schuldennachlass notwendig. Auch SPÖ-Mandatar Alois Stöger gab zu bedenken, dass Österreich durch die Zinseinnahmen letztendlich von der Armut Griechenlands profitiere.

Staatssekretär Hubert Fuchs konnte den Ausführungen von Bruno Rossmann einiges abgewinnen, Steueroasen in der EU seien auch für ihn ein Dorn im Auge. Auch die Vorgehensweise in Bezug auf die Steuernachzahlungen des Konzerns Apple halte er für eine "Riesensauerei". Die Entwicklung in Griechenland sehe er nicht enthusiastisch. Es sei jedoch erfreulich, dass kein viertes Hilfsprogramm notwendig sei.

SPÖ für verteilungsgerechte Budgetpolitik und für Überarbeitung der Berichtspflichten von Bundesbeteiligungen
Zwei Initiativen der SPÖ standen schließlich noch auf der Agenda des Budgetausschusses. Im ersten Antrag setzten sich die Sozialdemokraten für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Die steuerpolitische Richtung der ÖVP/FPÖ-Regierung beschränke sich auf Steuergeschenke für Konzerne, Hoteliers, Miethausbesitzer und Großgrundbesitzer, so Kai Jan Krainer (SPÖ). Die wesentlichen Probleme hingegen würden nicht angesprochen. Notwendig sei beispielsweise die Ökologisierung des Steuersystems, ein gerechter Beitrag von Kapital- und Vermögenseinkommen an den gesamten Steuereinnahmen sowie die gleiche Verteilung von Vermögen. In diesem Sinne pocht die SPÖ auf eine Budgetpolitik, die das Wohl aller Einkommensgruppen berücksichtigt und Kapital sowie Vermögen stärker besteuert als Vermögen ( 52/A(E) ).

Erwin Angerer (FPÖ) und Andreas Hanger (ÖVP) wiesen den Vorwurf, die Regierung verteile bloß Steuergeschenke für Reiche, entschieden zurück. Gerade die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Familienbonus Plus würden den unteren EinkommensbezieherInnen zugute kommen. Dabei handle es sich um Propagandasprüche, meinten Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ), der als Argument anführte, dass bei Gehältern bis 1.380 brutto schon bisher keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfielen. Es gebe sehr wohl eine Entlastung für viele Menschen, entgegnete Staatssekretär Hubert Fuchs, und zwar durchschnittlich in der Höhe von 311 € pro Jahr; für ihn sei das kein kleiner Betrag. – Der Entschließungsantrag wurde schließlich abgelehnt.

Ein weiterer SPÖ-Antrag zielte auf eine Änderung bei den Berichtspflichten ab. Im konkreten soll der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Bericht mit dem Ausgliederungsbericht zusammengeführt werden. Dazu schlägt Markus Vogl vor, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig einem Beteiligungscontrolling unterliegen sollen ( 187/A ). Diese seien derzeit gesetzlich ausgenommen, da die Kennzahlen im Ausgliederungsbericht zu finden sind. Staatsekretär Hubert Fuchs sprach von einem vernünftigen Vorschlag, der im Rahmen eines Gesamtkonzepts umgesetzt werden könne.

Da es sich dabei nur um eine kleine und sinnvolle Korrektur handeln würde, sei der Vertagungsantrag der Regierungsparteien nicht nachvollziehbar, kritisierten Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ). – Mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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