Europäisches Solidaritätskorps
 stößt auf großen Zuspruch

 

erstellt am
21. 09. 18
13:00 MEZ

EU-Ausschuss des Bundesrats lobt Jugendinitiative für gesellschaftliches Engagement
Brüssel/Wien (pk) - Gesellschaftliches Engagement im europäischen Geist hat sich das Europäische Solidaritätskorps (ESK) auf die Fahnen geheftet. Der EU-Ausschuss des Bundesrats steht dieser Initiative der Europäischen Union, junge Menschen in Projekten für das Gemeinwohl auch grenzüberschreitend auf freiwilliger Basis zusammenzubringen, sehr positiv gegenüber. Mit Praktika und Jobs wolle man künftig den Jugendlichen auch Tätigkeiten in arbeitsnahen Bereichen ermöglichen, natürlich mit entsprechender Entlohnung, versicherte die zuständige Mitarbeiterin des Bundeskanzleramts (BKA) auf Nachfrage von Bundesrat Günther Novak (SPÖ/K).

Mehr Mittel für Jugendinitiative
Ins Leben gerufen wurde das Europäische Solidaritätskorps anlässlich des 60jährigen Jubiläums der Römischen Verträge 2017. Vergangene Woche beschloss das EU-Parlament, dass in den nächsten zwei Jahren 375,6 Mio. € an das Programm gehen, bis zu 100.000 Interessierte sollen damit erreicht werden. Von 2021 bis 2027 wolle man 1,26 Mrd. € in das Programm fließen lassen, um im Zeitraum des nächsten EU-Finanzrahmens mindestens 350.000 junge Menschen zur Teilnahme zu bewegen, heißt es aus dem Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend. Österreich wird dem BKA zufolge jährlich 1 Mio. € beisteuern.

Georg Schuster (FPÖ/W) wertet das Europäische Solidaritätskorps als wichtigen Beitrag zur Förderung von Zivilcourage. Jugendliche könnten mit ihrem Einsatz außerdem "der Gesellschaft etwas zurückgeben", der soziale Zusammenhalt werde dabei ebenso gestärkt wie die persönliche Weiterentwicklung. Auch als Zivilersatzdienst könne die Zeit im Korps angerechnet werden, informierte die BKA-Expertin die niederösterreichische Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP). An Interessierten 18 bis 30-Jährigen mangle es nicht, so die Vertreterin des Kanzleramts, mehr Öffentlichkeitsarbeit sei allerdings noch nötig, um ausreichend Arbeitgeber für die KorpsteilnehmerInnen sicherzustellen. Bis zu 20% der verfügbaren EU-Mittel könne jedes Land für Inlandseinsätze Jugendlicher heranziehen.

Gemeinsames Arbeiten an einer gerechten Gesellschaft
Das übergeordnete Ziel des Europäischen Solidaritätskorps ist die gelebte Solidarität, getragen von den Grundsätzen der Chancengleichheit, Vielfalt, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte, hält die Europäische Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag dazu fest. Konkreten Nutzen zeitigen sollen die Aktivitäten der Korpsmitglieder in vielfältigen Politikfeldern, etwa im Umwelt- und Klimaschutz, in sozialen Diensten, bei Bildung und Beschäftigung sowie Kunst und Kultur oder der Katastrophenvorsorge. Die Unterstützung bedürftiger Menschen und das gemeinsame Reagieren auf gesellschaftliche Herausforderungen bilden dabei zentrale Elemente. Teilnehmen können alle interessierten Jugendlichen, ohne dass dafür Gebühren verlangt werden oder bestimmte Vorkenntnisse erforderlich sind.

In der Anfangsphase wurden acht verschiedene EU-Programme wie Erasmus + oder der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ausgewählt, um jungen Menschen in der gesamten EU Einsatzstätten anzubieten. Der aktuelle Verordnungsentwurf soll nun den rechtlichen Rahmen für eine Erweiterung des Europäische Solidaritätskorps schaffen, sowohl hinsichtlich der Tätigkeiten als auch der Einsatzorte. Dadurch will die Kommission dazu beitragen, dass auch auf humanitäre Herausforderungen in Drittländern außerhalb Europas eingegangen wird, wodurch wiederum die persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Weiterentwicklung junger Menschen gefördert werde, heißt es im Entwurf. Gleichzeitig sollen hilfstätige Organisationen bei ihrer Suche nach jungen, motivierten Menschen unterstützt werden, sodass vorhandenes Potential nicht ungenutzt bleibt.

Zu klären sind der EU-Kommission zufolge in diesem Zusammenhang eine Reihe von rechtlichen Fragen, auch was die Qualitätssicherung betrifft. Da die vorgeschlagene Verordnung erst nach dem voraussichtlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wirksam werden soll, ist sie für eine Union aus 27 Mitgliedsstaaten konzipiert.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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