Cybercrime zentrale Herausforderung der Zukunft

 

erstellt am
19. 09. 18
13:00 MEZ

Bundeskriminalamt präsentiert Cybercrime Bericht 2017
Wien (bmi) - Es gibt kaum eine Kriminalitätsform, bei der Elektronik, IT und ihre Vernetzung keine Rolle mehr spielen. Dies bestätigt der Trend der letzten Jahre in Form des Anstieges der Cybercrime Delikte. Ein Umdenken bei den Anwendern als auch bei den Herstellern ist erforderlich, um diese Entwicklung einzubremsen.

Seit 2014 werden vom Cybercrime Competence Center (C4) des Bundeskriminalamtes (BK) kontinuierliche Anstiege im Bereich Cybercrime verzeichnet. 2017 wurden der Polizei 16.804 Anzeigen gemeldet. Dies entspricht einer Zunahme von 28,2 Prozentpunkten. Die Zahl der Tatbestände von Cybercrime im engeren Sinne ist österreichweit von 2.630 im Jahr 2016 auf 3.546 im Jahr 2017 angestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 34,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Unter Cybercrime im engeren Sinne versteht man jene Straftaten, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. Einen überdurchschnittlichen Anstieg der Anzeigen verzeichnete 2017 die Datenbeschädigung (§ 126a Strafgesetzbuch (StGB) mit 1.184 angezeigten Fällen (80,5 Prozent), die Datenfälschung (§ 225a StGB) mit 231 angezeigten Fällen (66,2 Prozent) und der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB) mit 1.055 angezeigten Fällen (29,3 Prozent).

Die Aufklärungsquote konnte um 10,2 Prozentpunkte von 18 auf 28,2 Prozent gesteigert werden. Dies ist unter anderem auf die Maßnahmen im C4 zurückzuführen, das kontinuierlich zu einer modernen High-Tech-Crime-Unit entwickelt wird. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir im Bereich Cybercrime vor großen Herausforderungen stehen. Im Kampf gegen diese Kriminalitätsform sind moderneste Technik und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Eckpfeiler. Diese Komponenten sind im Cybercrime Competence Center vereint. Die Steigerung der Aufklärungsquote ist ein wichtiger Schritt und zeigt, dass im C4 professionelle Arbeit geleistet wird“, sagte Innenminister Herbert Kickl.

Unter Cybercrime im weiteren Sinne, versteht man Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung für herkömmliche Kriminaldelikte eingesetzt wird, wie z.B. Betrugsdelikte oder Cyber-Mobbing. Hier konnte in allen Bereichen der angezeigten Fälle ein Anstieg festgestellt werden. Dieser betrug im Jahr 2017 26,5 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die angezeigten Fälle wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) von 80 um 32,5 Prozentpunkte auf 106 Delikte.

Schwerpunkte
Der Wertzuwachs von Bitcoin machte den Einsatz von Kryptowährungen für kriminelle Handlungen immer beliebter. Sie werden von Kriminellen vor allem für Betrug- und Erpressungsdelikte als auch Geldwäsche eingesetzt.

Durch die Schadsoftware Petya/NotPetya und WannaCry wurden 2017 beispielsweise weltweit mehrere hunderttausend Computer infiziert. Diese Schadsoftware –zu Englisch Ransomware – verschlüsselt die Daten der infizierten Computersysteme. Im Zusammenhang mit Kryptowährungen wurden 2017 aber auch völlig neue kriminelle Phänomene wahrgenommen wie beispielsweise die Verwendung fremder Rechenleistung zum sogenannten Minen. Das neue Phänomen Cryptojacking begann sich Ende 2017 abzuzeichnen, wobei sich Cryptojacking dabei aus „Crypto“ für Mining-Programme und „Hijacking“ für das Kapern fremder Rechenleistung zusammensetzt. Heimliches Crypto-Mining erfolgt auf fremde Kosten und liegt aufgrund der steigenden Verbreitung der dementsprechenden Software im Trend von Cyberkriminellen. Geld verdient beim illegalen Crypto-Mining nur der Kriminelle.

Die Thematik Big Data hat auch 2017 weiter an Bedeutung zugenommen. Die obligatorische Einhaltung forensischer Standards erfordert auch akribische Genauigkeit bei der Durchsicht von gewaltigen Datenmengen. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen im BK sowie in den Landeskriminalämtern an der Weiterentwicklung und der Einführung von Such- und Analysetools gearbeitet.

Mit 1. November 2017 wurde im C4 das Referat für Entwicklung und Innovation eingerichtet, um neueste Entwicklungen aus Wissenschaft und Forschung für die polizeiliche Anwendung zu erschließen, zukünftig den Missbrauch von Technologien vorausschauend zu erkennen, Risiken zu bewerten und auf deren Einsatz durch Kriminelle zu verhindern.

Ausblick
Besonders großer Wert wird auf die Präventionsarbeit gelegt. Straftaten, die mit dem Internet und genutzten Computersystemen zusammenhängen, können durch geeignete Präventivmaßnahmen gut verhindert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Jugendliche und deren sensiblen Umgang mit neuen Medien gelegt. Vor allem durch grundlegende Informationen zur PC Sicherheit, Passwortschutz und gefahrloses Internetsurfen kann auf die Schäden aufmerksam gemacht werden. Daher betreibt die Kriminalprävention im BK und in den Landespolizeidirektionen zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit. Dies erfolgt durch Aufklärung. Aktuelle Bedrohungen bis zur richtigen Anwendung diverser Endgeräte soll flächendeckend vermittelt werden.

Kontakt zur Polizei
Verdächtige Sachverhalte im Internet können rund um die Uhr der Internetmeldestelle im BK unter against-cybercrime@bmi.gv.at gemeldet werden. Information sind in jeder Polizeiinspektion sowie auf http://www.bundeskriminalamt.at/praevention und in der Polizei-App erhältlich. Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059 133 zur Verfügung.

 

 

 

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