Abgeordnete befassen sich mit Pannen
 bei Bundespräsidentenwahl
 

 

erstellt am
19. 09. 18
13:00 MEZ

Rechnungshof empfiehlt u.a. einheitliche Entschädigung für Wahlbeisitzer und drängt auf rechtzeitige Zustellung von Wahlkarten
Wien (pk) - Der ursprüngliche Termin für die Wiederholung der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl musste 2016 vom Oktober auf Dezember verschoben werden. Grund dafür waren fehlerhafte Briefwahlkuverts. Diese Panne und andere Probleme bei der Abwicklung der Wahl hat der Rechnungshof 2017 genauer unter die Lupe genommen. Am 18. September stand der entsprechende Prüfbericht im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zur Diskussion.

Die PrüferInnen stellen dem Krisenmanagement des Innenministeriums dabei kein schlechtes Zeugnis aus. Ihrer Meinung nach hätte das Ressort im Zuge der Beschaffung der Wahlkarten und anderer Drucksorten jedoch mehr Bedacht auf Qualitätssicherung legen müssen. Zudem empfehlen die PrüferInnen standardisierte Schulungen zur gesetzmäßigen Durchführung von Wahlen, einen beschleunigten Versand von Wahlkarten an AuslandsösterreicherInnen und eine einheitliche Entschädigung für WahlbeisitzerInnen. Gefordert ist laut Rechnungshof dabei auch das Parlament als Gesetzgeber.

Die Kosten für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlgangs hat der Rechnungshof mit 5,2 Mio. € berechnet. Damit erhöhten sich die Gesamtkosten der Bundespräsidentenwahl 2016 um rund 8%. Das Druckereiunternehmen, das die Wahlkarten hergestellt hat, leistete auf Grundlage eines Vergleichs einen Ersatzbetrag von 500.000 €.

Laut Staatssekretärin Karoline Edtstadler hat das Innenministerium mittlerweile alle in seinen Wirkungsbereich fallenden Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Was Reformen im Wahlrecht betrifft, sieht sie jedoch die Abgeordneten am Zug.

Wahlkartenpanne ist nicht völlig überraschend gekommen
Konkret weist der Rechnungshof in seinem Prüfbericht ( III-179 d.B. ) darauf hin, dass die Wahlkarten-Panne nicht völlig überraschend gekommen ist. Schon bei der Bundespräsidentenwahl 2010 hat es Probleme mit geöffneten Wahlkarten-Kuverts gegeben. Schon allein deshalb wäre nach Ansicht der PrüferInnen im Zuge der – grundsätzlich gesetzeskonform und nachvollziehbar abgelaufenen – Beschaffung von Wahldrucksorten eine vertiefte Qualitätskontrolle angebracht gewesen, die jedoch verabsäumt wurde. Weitgehend positiv bewertet werden hingegen die Maßnahmen des Innenministeriums zur Unterstützung von Gemeinden und Wahlbehörden zur korrekten Abwicklung der Wahlwiederholung, etwa durch ein E-Learning-Programm und Leitfäden, – diese sollten, angepasst an die jeweilige Wahl, fortgeführt und vertieft werden.

Handlungsbedarf sieht der Rechnungshof darüber hinaus in Bezug auf den Versand von Wahlkarten. Zum einen stehe den Gemeinden für die Bearbeitung und Versendung von Wahlkarten ein äußerst knapper Zeitraum zur Verfügung. Zum anderen hätten AuslandsösterreicherInnen insbesonders in außereuropäischen Ländern Wahlkarten mehrfach so spät erhalten, dass eine zeitgerechte Rücksendung nicht mehr möglich gewesen sei. Hier seien gegebenenfalls gesetzliche Änderungen notwendig, wird im Bericht festgehalten. Dasselbe gilt für klare Regelungen, was die Weiterleitung und Aufbewahrung von Wahlakten und -unterlagen betrifft.

Ein Dorn im Auge ist dem Rechnungshof auch die unterschiedliche Entschädigung der WahlbeisitzerInnen. Nur eine Minderheit der 87 befragten Gemeinden hat sich demnach im Rahmen des Gebührenanspruchsgesetzes bewegt. Etliche Gemeinden zahlten auch mehr als vorgesehen. Insgesamt hat die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl die Gemeinden nach Berechnung des Rechnungshofs 4,89 Mio. € gekostet, wobei die Mehrkosten durch die Pauschalentschädigung des Ministeriums in der Höhe von 4,03 Mio. € weitgehend abgedeckt wurden.

Edtstadler sieht bei Wahlrechtsreform Abgeordnete am Zug
Im Rahmen der Debatte machte SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner unter anderem auf gravierende Probleme bei der Zustellung von Wahlkarten durch die österreichische Post AG aufmerksam. Das Innenministerium steht der Anregung der Post, Wahlkarten zentral auszustellen und zu versenden, allerdings skeptisch gegenüber. Staatssekretärin Edtstadler machte im Ausschuss etwa auf das enorme Risiko im Falle eines kurzfristigen Totalausfalls des Systems aufmerksam. Das Innenministerium tendiere eher dazu, die Aussstellung von Wahlkarten zu dezentralisieren und den Gemeinden zu übertragen, erklärte sie.

Von sich aus will das Innenministerium allerdings keine Wahlrechtsreform initiieren. Es sei Tradition in Österreich, dass Änderungen des Wahlrechts vom Parlament ausgehen, betonte Edtstadler. Das Ressort stelle aber gerne seine Expertise bei der Umsetzung von Vorschlägen zur Verfügung. Das unterstrich auch der Leiter der Abteilung Wahlrechtsangelegenheiten im Innenministerium Robert Stein, der im Übrigen mit baldigen Gesprächen rechnet. Bei etwaigen Reformen zu bedenken sei jedenfalls, dass es für manche gesetzliche Änderungen wie einer verpflichtenden Schulung von WahlbeisitzerInnen einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfe. Zudem gelte es, gewisse Vorlaufzeiten zu beachten, sollten die Fraktionen beispielsweise eine Erweiterung des Zentralen Wählerregisters anstreben.

Mit der Post werden laut Stein laufend Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt. Zuletzt sei man etwa die bevorstehenden Europawahlen durchgegangen. Eine lückenlose Verfolgung von Wahlkarten wäre ihm zufolge mit Hilfe des Zentralen Wählerregisters technisch grundsätzlich möglich, auch dazu brauche es aber gesetzliche Änderungen.

WahlbeisitzerInnen: Innenministerium will Gebühren nicht anheben
Was die finanzielle Entschädigung von WahlbeisitzerInnen betrifft, urgierte Erwin Preiner (SPÖ) mehr Geld vom Innenministerium. Den derzeitigen Gebührenanspruch von 12,50 € für ein Frühstück und ein Mittagessen hält er für viel zu niedrig. Zudem sprach er sich dafür aus, WahlbeisitzerInnen zu Schulungen zu verpflichten und den entsprechenden Zeitaufwand durch den Bund abzugelten.

Seitens der ÖVP wies Hermann Gahr darauf hin, dass der Rechnungshof sehr zeitnah geprüft habe. Seiner Meinung nach bietet der Bericht eine wichtige Grundlage für eine Weiterentwicklung des Wahlrechts. Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) zeigte in diesem Zusammenhang kein Verständnis dafür, dass das Innenministerium nicht von sich aus initiativ wird, etwa was erweiterte Funktionen des Zentralen Wählerregisters betrifft. Franz Hörl (ÖVP) beklagte, dass die im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl eingeleiteten Strafverfahren gegen einige Wahlbehörden immer noch nicht abgeschlossen sind.

Das Innenministerium habe sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt, die sich nicht an den Gesetzgeber richten, bekräftigte Staatssekretärin Edtstadler. So verwies sie gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Alois Kainz auf die Einrichtung eines Call-Centers, das bei der Nationalratswahl gut funktioniert habe. Auch Schulungsmaßnahmen und ein E-Learning-Tool wurden zur Verfügung gestellt und gut angenommen. Die WahlbeisitzerInnen zur Absolvierung des E-Learning-Tools von Seiten des Innenministeriums zu verpflichten, ist ihr zufolge nach derzeitiger Gesetzeslage aber nicht möglich.

Was die Panne bei den Wahlkuverts betrifft, machte Wahlrechtsexperte Stein geltend, dass 2010 eine einstellige Zahl von 1,5 Millionen Wahlkarten defekt gewesen sei. Nach den Problemen bei der Bundespräsidentenwahl 2016 sei man aber zu gängigen Drucksorten zurückgekehrt und habe weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt. Dadurch sei auch die Fehleranfälligkeit gesunken, betonte Edtstadler. Eine Ausdehnung der Fristen, um AuslandsösterreicherInnen die rechtzeitige Rücksendung der Wahlkarte zu erleichtern, sieht sie als Sache des Gesetzgebers.

Eine Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes ist laut Edtstadler nicht angedacht. Das Amt des Wahlbeisitzers sei grundsätzlich ein Ehrenamt und der Gebührenanspruch mit 12,50 € von Vorarlberg bis zum Burgenland gleich, sagte sie. Es sei den Gemeinden aber anheimgestellt, zu den vom Bund erstatteten Kosten etwas draufzuzahlen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies darauf hin, dass das Innenministerium zwar nicht die Wahlbehörde sei, aber eine zentrale Rolle bei Wahlen spiele. Gerade das Zentrale Wählerregister würde ihrer Meinung nach viele neue Möglichkeiten bieten. Bei den Wahlkarten sieht sie das Hauptproblem bei den engen Fristen, die es gibt. Im Kern geht es laut Kraker darum, aus den Erfahrungen der Bundespräsidentenwahl Lehren zu ziehen und diese nutzbringend für alle Wahlen umzusetzen. Der Bericht des Rechnungshofs wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at