E-Mobilität auf der Überholspur

 

erstellt am
03. 10. 18
13:00 MEZ

E-Mobilitätspaket im Ministerrat beschlossen: Aufhebung des IG-L Hunderter für E-Autos, Busspuren für E-Fahrzeuge öffnen und gratis Parken für E-Autos forcieren.
Wien (bmnt) - Die Erreichung der EU Klimaziele 2030 und der Ziele des Pariser Klimaabkommens erfordern eine „Mobilitätswende“ in Richtung sauberer emissionsarmer Mobilität auf Basis erneuerbarer Energieträger. Daher bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Klima- und Energiestrategie #mission2030 zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich um rund 7,2 Mio. Tonnen CO2 sowie zur Forcierung der Elektromobilität. „Wir wissen, dass wir im Verkehrssektor CO2 Einsparungen leisten müssen. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist die Stärkung der E-Mobilität“, stellt Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger fest und ergänzt: „Mit den Maßnahmen, die wir nun im Ministerrat beschließen, setzen wir starke und sichtbare Impulse, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge noch attraktiver zu machen.“

Das vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam mit den Autoimporteuren und der Zweiradwirtschaft ins Leben gerufene „Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität mit Erneuerbarer Energie“ hat durch seine attraktiven Förderanreize für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bereits zur Steigerung der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen geführt. Österreich liegt damit im EU Spitzenfeld bei der Elektromobilität. „Die Quote von E-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen liegt in Österreich bei aktuell 2,5% - damit liegen wir vor Deutschland. Diese Vorreiterrolle gilt es auszubauen, denn jedes Nullemissionsfahrzeug ist ein Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Entwicklung auf dem Gebiet der E-Mobilität macht enorme Fortschritte, vor allem in Sachen Batterietechnologie. Reale Reichweiten von 400 Kilometern und mehr sind heute schon Standard, wodurch diese E-Fahrzeuge eine echte Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen darstellen“, erklärt Bundesminister Norbert Hofer.

Der Leuchtturm 3 der #mission2030 sieht eine breite E-Mobilitätsoffensive insbesondere in drei Bereichen vor: E-Mobilität für Straßenfahrzeuge und Infrastruktur, E-Mobilität auf der Schiene sowie E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik. Die Umsetzung des hierfür vorgesehenen Maßnahmenbündels soll in mehreren Schritten erfolgen und bis zum Jahr 2050 zu einem weitgehend CO2-neutralen Verkehrssektor beigetragen. „Der Weg zur Erreichung der Klimaziele führt nicht über Verbote, sondern über Anreize. Wir wollen mit unseren Vorhaben die Menschen davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht auszahlt, auf ein E-Fahrzeug zu wechseln“, sind sich Bundesministerin Köstinger und Bundesminister Hofer einig. Mit dem E-Mobilitätspaket sollen Anreize für die Nutzerinnen und Nutzer der Elektromobilität gesetzt werden. Dies erfordert ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden um folgende Anreize für den Umstieg auf saubere Mobilität zu setzen:

E-Mobilität auf die Überholspur bringen
Elektrofahrzeuge sind im Betrieb generell emissionsfrei. Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) soll daher eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Autobahnen und Schnellstraßen geschaffen werden. „Die Ausnahme für E-Fahrzeuge beim IG-L-Hunderter ist ein Vorteil, den wir Besitzern von E-Fahrzeugen gegenüber Verbrennungsmotoren geben wollen. Künftig kann man mit einem Elektrofahrzeug in einer IG-L-Hunderter-Zone auch 130 km/h fahren. Das betrifft Strecken von insgesamt 440 Kilometer Länge“, so Köstinger.

Busspuren für E-Fahrzeuge öffnen
Eine weitere Anreizsetzung soll durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durch Schaffung der Möglichkeit zur Mitbenützung von Busspuren für Elektrofahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorangetrieben werden. „Auch in den Städten wollen wir E-mobile Menschen belohnen, indem sie schneller vorankommen. Daher arbeiten wir auch an der Schaffung einer Möglichkeit zur Mitbenützung von Busspuren für Elektrofahrzeuge“, so Hofer.

Gratis Parken für E-Autos forcieren
Außerdem werden die Länder, Städte und Gemeinden ersucht Anreize und Ausnahmen für Elektrofahrzeuge in den Stellplatz- und Parkraumbewirtschaftungsregelungen zu setzen (z.B. Gratisparken). „Der Bund leistet mit dem E-Mobilitätspaket einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der E-Mobilität. Einen ähnlich wichtigen Beitrag erwarten und erhoffen wir uns von Ländern, Städten und Gemeinden. Sie sollen E-Fahrzeuge von der Parkraumbewirtschaftung ausnehmen. Das setzt einen weiteren großen Anreiz, um den Umstieg auf E-Fahrzeuge attraktiver zu gestalten“, stellen Köstinger und Hofer abschließend fest.

 

 

 

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