Nominierung Österreichs in WHO-Exekutivrat
 (EB) für die Jahre 2019-2022

 

erstellt am
10. 10. 18
13:00 MEZ

Rom/Wien (bmasgk) - Österreich hat sich nach Initiative von Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein mit Erfolg um einen Sitz im WHO Exekutivrat (EB) beworben und wurde am 19. September 2018 vom WHO-Regionalkomitee für Europa bei seiner 68. Sitzung in Rom einstimmig für den Exekutivrat der WHO nominiert. "Die Nominierung Österreichs für diese sehr vertrauensvolle Aufgabe im Exekutivrat der WHO bedeutet eine große Auszeichnung für unser Gesundheitssystem", betont Hartinger-Klein. Die formale Bestätigung auf globaler Ebene soll durch die 72. Weltgesundheitsversammlung (WHA) von 20.-28. Mai 2019 in Genf erfolgen. Die Funktionsperiode im Exekutivrat dauert drei Jahre: von Mai 2019 bis Mai 2022.

Die Vorteile, die Österreich durch eine EB-Mitgliedschaft erwachsen, wären u.a. eine verstärkte Teilhabe am UN-Geschehen im Bereich der Gesundheit, die Stärkung der österreichischen Position als UN-Sitzstaat, eine strategische und fachliche Akzentsetzung in den Leitungsgremien der WHO im Einklang mit den nationalen Prioritäten und im Sinne des Regierungsprogramms. Außerdem könnte eine bessere Nutzung der WHO-Strukturen durch höheren Informationsstand erfolgen und es könnten auch Synergieeffekte zwischen der bilateralen und multilateralen Ebene - sowie Bildung von Allianzen - entstehen.

Der Exekutivrat ist als wichtiges Leitungsgremium der WHO für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der WHA sowie für die Organisation von Sofortmaßnahmen im Katastrophenfall verantwortlich. Er setzt sich aus 34 hochrangigen Mitgliedern mit Fachkenntnissen im Gesundheitswesen zusammen. Die Europäische Region der WHO nimmt 8 Sitze im EB ein, das sind ab Mai 2019 Österreich, Deutschland, Finnland, Georgien, Israel, Italien, Rumänien und Tadschikistan.

Der Exekutivrat tritt jährlich zwei Mal und zwar im Jänner (Haupttagung) sowie im Mai im Anschluss an die Weltgesundheitsversammlung zusammen.

 

 

 

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