Luftraumsicherung mit der Schweiz:
 Überfliegen der Staatsgrenze künftig erlaubt

 

erstellt am
29. 10. 18
13:00 MEZ

Nationalrat genehmigt weitere Abkommen mit Bosnien und Herzegowina sowie zwischen EU und Kuba
Wien (pk) - Das Überfliegen der gemeinsamen Staatsgrenze zur Luftraumüberwachung mit der Schweiz wird künftig erlaubt sein, mit Bosnien und Herzegowina soll die bilaterale Zusammenarbeit im Kunst- und Kulturbereich ausgebaut werden. Außerdem zieht Österreich Vorbehalte gegenüber den Bestimmungen zur Verfolgung von strafbaren Handlungen durch die Vertragsstaaten in der UN-Antifolterkonvention zurück. Die entsprechenden Übereinkommen wurden am 25. Oktober vom Nationalrat genehmigt. Ratifiziert wurde zudem das erste bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kuba.

Militärflugzeuge Österreichs und der Schweiz dürfen derzeit die gemeinsame Staatsgrenze nicht überfliegen, um einander ein verdächtiges Luftfahrzeug zu übergeben und etwa so zu verhindern, dass es in das eigene Hoheitsgebiet zurückfliegt. Nun wird das Überfliegen der gemeinsamen Staatsgrenze zur Luftraumüberwachung im nicht-militärischen Bereich künftig erlaubt sein. Keines der beiden Länder wird damit allerdings Hoheitsrechte abgeben, der Einsatz von Waffen oder Warnschüssen im Staatsgebiet des jeweils anderen Landes ist verboten.

Von einem Meilenstein der internationalen Zusammenarbeit in der Luftraumüberwachung zwischen zwei Ländern sprach Reinhard Eugen Bösch (FPÖ). Wie er hofft auch sein Fraktionskollege David Lasar, dass das Abkommen nur ein erster Schritt in der schwierigen Frage der Luftraumüberwachung Zentraleuropas ist. Lasar kann sich entsprechende Abkommen etwa auch mit Deutschland vorstellen.

Für die ÖVP unterstrich Josef Lettenbichler, dass das Thema Sicherheit für die Regierung eine zentrale Frage sei. Der Schutz zu Erde, Wasser und Luft müsse abgesichert und weiter ausgebaut werden. "Wir müssen unsere Grenzen schützen", so Lettenbichler. Werner Amon (ÖVP) meinte, dass das Abkommen etwa angesichts der internationalen Terrorbedrohung wichtig sei.

Vonseiten der NEOS sprach sich Douglas Hoyos-Trauttmansdorff für weitere Schritte in der europäischen Luftraumüberwachung aus. Die Regierung soll sich nach dem Vorbild der Beneluxstaaten mehr für Pooling bzw. eine gemeinsamen Luftraumsicherheit einsetzen. Das Anliegen, die Zusammenarbeit in Europa mit anderen Länder weiter zu forcieren, teilte auch Christian Schandor von den Freiheitlichen.

Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Ein neues Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina wird das bisher gültige Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ablösen.

Das Abkommen mit Bosnien und Herzegowina sei eine Art Lückenschluss, sagte ÖVP-Abgeordneter Werner Amon, zumal es mit den anderen ost- und südosteuropäischen Staaten solche Übereinkommen bereits gebe. Es würden vielfältige Aktivitäten im Bereich der Wissenschaft, Kunst und Kultur existieren, die es auszubauen gelte, meinte ebenfalls Roman Haider (FPÖ). Der Austausch soll dazu beitragen, die immer noch bestehenden Gräben zwischen den unterschiedlichen Volksgruppen zu überwinden.

"Ein stabiles Europa kann es nur geben, wenn es in Südosteuropa auch Stabilität gibt", sagte Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Da die Europäische Union mit sich selbst beschäftigt gewesen wäre, sei auf dem Westbalkan in den letzten Jahre eine Lücke entstanden, die von Russland, China, aber auch der Türkei und arabischen Staaten genutzt worden sei. Österreichs Fokus auf Südosteuropa während seines Ratsvorsitzes sowie die Entscheidung der Kommission, nun in der Region wieder aktiver werden zu wollen, seien richtig.

Österreich zieht Vorbehalte gegenüber UN-Antifolterkonvention zurück
Österreich hat die Antifolterkonvention der UNO 1987 mit Vorbehalten gegenüber den Bestimmungen zur Verfolgung von strafbaren Handlungen durch die Vertragsstaaten ratifiziert. Durch Gesetzesänderungen ist die Erklärung Österreichs zum entsprechenden Art. 5 des Übereinkommens nicht mehr notwendig und kann zurückgezogen werden. Dabei ging es um die Zuständigkeit von Gerichten.

Wenn es um staatlich organisiertes Foltern geht, müsse Österreich zeigen, dass es keine Toleranz und kein Relativieren gibt, sagte Jörg Leichtfried (SPÖ), die Rücknahme des Vorbehaltes habe demnach große Symbolkraft. Ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und demokratischen Prinzipien sei Österreichs Platz im weltpolitischen Gefüge.

Es sei nur zu begrüßen, dass durch die Rücknahme des Vorbehalts Tatverdächtige, die an Folterhandlungen im Ausland beteiligt waren, in Österreich nun leichter verfolgt werden können, auch wenn sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, so ebenfalls Harald Troch (SPÖ).

Erstes offizielles Abkommen zwischen der EU und Kuba
Mit einem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in den Beziehungen zu Kuba auf. Das erste offizielle Abkommen zwischen beiden Seiten soll die Handelsbeziehungen sowie den Modernisierungsprozess Kubas in Sachen nachhaltiger Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte unterstützen.

Ein Teil des Abkommens wird seit November 2017 bereits angewendet, endgültig tritt das Abkommen in Kraft, wenn es von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Vonseiten Österreichs wird es keine Vorbehalte geben, der Vertrag wurde vom Außenpolitischen Ausschuss einstimmig gebilligt.

Es gehe darum, die politische Zusammenarbeit und den Handel zu verstärken sowie ein wenig mehr an Normalität nach Kuba zu bringen, sagte Werner Amon (ÖVP), er hofft auf eine demokratische Entwicklung des Inselstaates.

Für begrüßenswerte hielt es Eva Maria Holzleitner (SPÖ), dass sich die EU und Österreich vom außenpolitischen Kuba-Kurs der USA distanziere und einen eigenen Weg gehe. Dieser werde produktiver sein als der Versuch, ein ganzes Land auszuhungern.

 

 

 

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