Erben 2.0: Wem hinterlasse ich
 meine Online-Fotosammlung?

 

erstellt am
25. 10. 18
13:00 MEZ

Wien (ispa) - Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt vielerorts Daten und digitale Spuren: E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile, Blogs, Daten in der Cloud und vieles mehr. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass im Falle des Todes? Wer selbstbestimmt mit seinen digitalen Fußabdrücken umgehen möchte, sollte schon zu Lebzeiten vorsorgen. Die ISPA Broschüre „Digitaler Nachlass“ gibt Tipps zur Eigenvorsorge und für Hinterbliebene.

„Die vier grundsätzlichen Möglichkeiten im Umgang mit dem digitalen Nachlass sind: erhalten, löschen, archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. „Rechtlich sind im Umgang mit Online- Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen“. Obwohl das deutsche Urteil vom Juli 2018, laut dem Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen Zugriff auf das Facebook-Konto der Tochter erhalten müssen, von manchen als Präzedenzfall für ähnliche Fälle gesehen wird, bleibt die rechtliche Lage dennoch oftmals unklar. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen des Erbrechts in verschiedenen Ländern erschweren die Handlungsoptionen für die Hinterbliebenen. Dazu kommt, dass Plattformbetreiber auch bei diesem Thema vor Betrugsversuchen und geschmacklosen Scherzbolden auf der Hut sein müssen. „Es mag auf den ersten Blick den Anschein haben, dass die Verfahren und Regelungen rund um den digitalen Nachlass teilweise sehr bürokratisch und kompliziert sind, diese sind jedoch notwendig, um Missbrauch zu vermeiden“, erläutert Schubert.

Schon zu Lebzeiten vorsorgen
Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinen Daten nach dem Tod passiert, sollte sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen. Je konkreter man festlegt, was mit Benutzerkonten und Daten nach seinem Ableben geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das Bild, das im digitalen Raum bestehen bleibt. Schubert empfiehlt, eine möglichst vollständige Liste mit allen Profilen, Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen, was mit ihren Profilen im Falle einer länger andauernden Inaktivität bzw. nach dem Tod des Nutzers oder der Nutzerin passieren soll.

ISPA Broschüre informiert im Detail
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der oder die Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat, gibt der ISPA Leitfaden „Digitaler Nachlass“. Die Broschüre wurde im Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at vom Provider-Verband herausgegeben und liegt bereits in der siebten, aktualisierten Auflage vor. Neben Tipps zur Vorsorge für Nutzerinnen und Nutzer bietet die Broschüre auch Hinterbliebenen wertvolle Hilfestellungen zum Umgang mit den einzelnen Plattformen, da von Netzwerk zu Netzwerk wesentliche Unterschiede bestehen.

Die aktuelle Version des Leitfadens „Digitaler Nachlass“ steht auf der ISPA Webseite kostenlos zum Download zur Verfügung: http://www.ispa.at/digitaler-nachlass

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at