EU-Kommission beschließt ihr
 Arbeitsprogramm für das Jahr 2019

 

erstellt am
24. 10. 18
13:00 MEZ

Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2019 vorgstellt. Sie skizziert drei Prioritäten für das kommende Jahr: 1) eine rasche Einigung über bereits vorgelegte Legislativvorschläge, 2) die Annahme einer begrenzten Anzahl neuer Initiativen zur Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen und 3) mehrere Initiativen für eine EU der 27 Mitgliedstaaten nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte: „In sieben Monaten wird Europa anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament die für die heutige Generation wichtigste Begegnung mit Wählerinnen und Wählern haben. Ich fordere das Europäische Parlament und den Rat auf, die Vorschläge anzunehmen, die die Kommission in den vergangenen vier Jahren unterbreitet hat. Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich nicht für Vorschläge, sondern für anwendbare Vorschriften, die ihnen Rechte verleihen. Es gibt für die Wähler im nächsten Jahr keine bessere Botschaft als den Beweis, dass diese Union ihnen konkrete und greifbare Ergebnisse liefert.“

Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, fügte hinzu: „Diese Kommission hat sich konsequent auf jene Herausforderungen konzentriert, die nur durch gemeinsames europäisches Handeln bewältigt werden können. Das Arbeitsprogramm für 2019 enthält keine Überraschungen: Alle erforderlichen Vorschläge wurden vorgelegt, sie müssen nur noch verabschiedet werden, damit sie zu konkreten Ergebnissen führen. Das Arbeitsprogramm ist außerdem auf die Zukunft gerichtet, denn es enthält Initiativen, die sicherstellen sollen, dass die Union der 27 allen Europäern eine optimistische, faire und nachhaltige Zukunftsperspektive bietet.“

Schwerpunkt des Arbeitsprogramms für 2019 sind lediglich 15 neue Initiativen sowie 10 REFIT-Evaluierungen‚ mit denen geltende Rechtsvorschriften überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin zweckmäßig sind. Im Interesse einer konzentrierten Umsetzung listet das Arbeitsprogramm der Kommission zudem 45 vorrangige anhängige Vorschläge im Rahmen der Gemeinsamen ErklärungDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• über Gesetzgebungsprioritäten auf, die Parlament und Rat noch vor den Europawahlen annehmen sollten. Die Kommission schlägt ferner vor, 17 anhängige Vorschläge oder geltende Rechtsvorschriften zurückzunehmen bzw. aufzuheben.

Die Kommission hat bereits alle Legislativvorschläge vorgelegt, die notwendig sind, um die zehn Prioritäten der Juncker-Kommission umzusetzen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat hat sie eine Einigung über etwa die Hälfte dieser Vorschläge erzielt, und weitere 20 Prozent befinden sich in einer fortgeschrittenen Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Ihre Priorität für die kommenden Monate ist es, zu möglichst vielen noch ausstehenden Vorschlägen grünes Licht zu erhalten.

Die Kommission wird auch eine begrenzte Anzahl neuer Initiativen vorstellen, die den europäischen Bürgerinnen und Bürgern eine solide Perspektive für die Zukunft bieten sollen. Sie wird eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa vornehmen und ein Reflexionspapier dazu vorlegen, wie ein nachhaltiges Europa für die kommenden Generationen sichergestellt werden kann. Sie wird auch einen koordinierten Plan zur Entwicklung von künstlicher Intelligenz in Europa voranbringen, einen Aktionsplan gegen Desinformation vorlegen und eine Empfehlung zur Einrichtung einer europäischen elektronischen Patientenakte einbringen. Zudem sollen die noch bestehenden Hindernisse für den Binnenmarkt bewertet und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet sowie eine Strategie für Chemikalien mit endokriner Wirkung vorgelegt werden. Zur Vollendung der Energieunion und zur Bekämpfung des Klimawandels wird die Kommission eine Strategie für die langfristige Reduzierung von Treibhausgasemissionen vorlegen und über den Stand der Energieunion und den Aktionsplan für Batterien berichten.

Zudem wird sich die Europäische Kommission für die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den Bereichen Energie-, Klima-, Steuer- und Sozialpolitik einsetzen, den Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit und die internationale Rolle des Euro weiter stärken, über die Fortschritte im Zusammenhang mit der Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht berichten und Ideen für die Initiative „Europa den Menschen vermitteln“ vorstellen.

Schließlich sind Maßnahmen erforderlich, um den EU-Besitzstand in Bezug auf den Brexit anzupassen. Die Europäische Kommission wird die Energieeffizienzziele an die EU-27 anpassen und die erforderlichen Vorschläge für den Visumstatus von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit unterbreiten. Des Weiteren wird sie vor Ende 2018 eine Reihe von notwendigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorlegen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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