Parlament skeptisch zu EU-Vorschlag für
 Rechtsharmonisierung bei digitalen Diensten

 

erstellt am
09. 11. 18
13:00 MEZ

EP-Vizepräsidentin Gebhardt: EU-Recht muss Verbraucher und Anbieter schützen
Brüssel/Wien (pk) -Wie steht es um Verbraucherrechte und Unternehmensinteressen in der digitalen Geschäftswelt? Darüber diskutierten Nationalratsabgeordnete von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Liste Pilz am 8. November mit der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments (EP), Evelyne Gebhardt. Sorge herrscht bei allen Fraktionen, neue Verbraucherschutzregelungen der EU könnten vor allem für kleine und mittelständische Betriebe (KMU) zu überbordender Bürokratie führen und somit der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts entgegenstehen. Gebhardt versicherte als Mitglied des EP-Ausschusses für Verbraucherschutz, die Anliegen der Wirtschaft im Blick zu haben. Dennoch müsse die EU angesichts der Zunahme von Produkten wie selbstfahrende Autos schon aus Sicherheitsgründen über eine klare Rechtsgrundlage verfügen. Auch Anbieter aus Drittstaaten hätten dann diese EU-Vorgaben zu befolgen.

Debattengrundlage für den Austausch mit Vizepräsidentin Gebhardt bei ihrem Besuch im Parlament war ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der eine einheitliche Regelung der Gewährleistung für digitale Inhalte und Dienste vorsieht. Mängel bei Spotify beispielsweise sollten so für MusikkonsumentInnen in der gesamten Union die gleichen vertragsrechtlichen Ansprüche nach sich ziehen. Komplizierter wird es allerdings bei Produkten wie softwareunterstützen Fernsehern oder Handys mit vorinstallierten Apps, führte Gebhardt aus. Das Gewährleistungsrecht für die Ware wäre nämlich von der ebenfalls noch zu finalisierenden Warenhandelsrichtlinie umfasst, jenes für die digitalen Inhalte müsste aber auf die vorgeschlagene Richtlinie für Digitale Inhalte abstellen, wodurch Rechtslücken entstehen könnten.

Offene Fragen bei Gesprächen auf EU-Ebene
Knackpunkte in den laufenden Gesprächen zu den beiden Kommissionvorschlägen zwischen Europäischem Parlament und Rat sind Gebhardt zufolge zum einen der Harmonisierungsgrad der Gewährleistungsfrist und deren Dauer sowie die Beweislastumkehr in Haftungsbelangen und zum anderen die Frage, von welcher Richtlinie Softwareupdates umfasst sind. Jedenfalls müssten schon zum Schutz vor Cyberkriminalität Sicherheitsupdates ausreichend lange angeboten werden, unterstrich die Europapolitikerin. Im Zusammenhang mit der Gewährleistung sei den Mitgliedstaaten wichtig, dass bei einer Vollharmonisierung der Regelungen für den Binnenmarkt ihre nationalen Standards nicht gesenkt würden. Sie hoffe jedoch, dass die Trilog-Verhandlungen über die Digitale Inhalte-Richtlinie noch unter dem österreichischen Vorsitz abgeschlossen werden, sagte Gebhardt auf Nachfrage von Stephanie Cox (Liste Pilz), die dabei auch die Elektromobilität als zentrales Thema beim Umgang mit digitalen Diensten ins Treffen führte.

Österreich warnt vor zusätzlichen Hürden für KMU
Österreichs kritische Haltung zum Richtlinienentwurf für Digitale Inhalte drückten die GesprächsteilnehmerInnen der ÖVP, Eva Maria Himmelbauer und Maria Theresia Niss, sowie Doris Margreiter (SPÖ) und Christian Höbart (FPÖ) in ihren Wortmeldungen aus. Margreiter und Höbart betonten zwar die hohe Bedeutung des Verbraucherschutzes, sie vermissen im aktuellen Kommissionsvorschlag aber eine ausreichende Balance zwischen Verbraucher- und Unternehmensinteressen. Die EU müsse für beide Seiten eine praktikable Lösung finden, so Höbart, ansonsten falle die Union im globalen Wettbewerb zurück. Wirtschaftspolitisch problematisch sehen das Kommissionsvorhaben auch Himmelbauer und Niss, besonders hinsichtlich der angedachten Haftungsverpflichtungen für Betriebe. Grundsätzlich dürften EU-Regelungen kein Hindernis für KMU darstellen, grenzüberschreitend im Binnenmarkt tätig zu werden, appellierte Himmelbauer.

Digitale Inhalte-Richtlinie soll auch kostenfreie Dienste umfassen
Zu den spezielle Gewährleistungsregeln im Richtlinienvorschlag für Digitale Inhalte gehören unter anderem Update-Verpflichtungen für Unternehmen. Weiters wird darin VerbraucherInnen das Recht eingeräumt, eine Mängelbehebung nicht nur bei Verträgen, durch die sie für die digitalen Inhalte und Dienste mit Geld zahlen, einzufordern, sondern auch in Bereichen, in denen sie ihre personenbezogenen Daten für die kostenlose Nutzung eines Dienstes zur Verfügung stellen. Datenanbieter, die ihre Dienste mit freiwilligen Spenden durch die NutzerInnen verbinden, würden die neuen Regelungen allerdings nicht treffen, versicherte Gebhardt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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