EU-Ausschuss für stärkere
 Unterstützung des Westbalkans

 

erstellt am
08. 11. 18
13:00 MEZ

Bundesrat begrüßt Intensivierung im EU-Beitrittsprozess der Westbalkanstaaten, Skepsis bei Beitrittsverhandlungen mit Türkei
Wien (pk) - Die Europäische Kommission will die Staaten des Westbalkans verstärkt auf dem Weg in die Europäische Union unterstützen. Die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel sollen daher im nächsten EU-Finanzrahmen 2021 - 2027 von 12 Mrd. € auf 14,5 Mrd. € erhöht werden, schlägt Kommission vor. Eingebettet in einer neuen Strategie für den westlichen Balkan sollen die Finanzhilfen nach thematischen Kriterien wie Stärkung der Demokratie, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung von Korruption ausgeschüttet werden. Im EU-Ausschuss des Bundesrats vom 7. November fand dieses Vorhaben großteils Zuspruch, sei doch die gute Nachbarschaft mit dem Westbalkan ein erklärtes Ziel der österreichischen Ratspräsidentschaft, wie Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) betonte.

Kritisch äußerten sich die BundesrätInnen allerdings in Bezug auf das Verhältnis EU-Türkei. Buchmann zitierte in diesem Zusammenhang Erweiterungskommissar Johannes Hahn, der mehr "Wahrhaftigkeit im Umgang mit der Türkei" eingefordert habe. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) bekräftigten, die EU solle ein maßgeschneidertes Handelsabkommen mit dem Land am Bosporus ausverhandeln, anstatt die Türkei mit dem Versprechen eines Beitritts hinzuhalten. Tatsächlich bewerte der Erweiterungskommissar in Hinblick auf die Türkei die "Fortführung einer Beitrittsfiktion" negativ, meinte eine Expertin des Außenministeriums im Ausschuss dazu, jedoch finde sich unter den EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht die nötige Mehrheit, um die Beitrittsverhandlungen zu stoppen.

EU-Nachbarschaftspolitik mit Priorität Südosteuropa
Größere Erwartungen gibt es hingegen beim Heranführungsprozess der Staaten des Westbalkans an die EU, wie eine Vertreterin des Außenministerium mit Verweis auf den derzeit verhandelten mehrjährigen EU-Finanzrahmen verdeutlichte: "Südosteuropa hat für Österreich große Priorität". Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) appellierte, "die Verpflichtungen der EU rasch einzulösen", etwa in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien. Aus dem Außenministerium hieß es dazu, die südosteuropäischen Länder befänden sich derzeit in höchst unterschiedlichen Stadien des Beitrittsprozesses, die EU beabsichtige aber mit leistungsorientierten Finanzhilfen einen "positiven Wettbewerb" zu initiieren, um die Staaten gesellschaftlich und wirtschaftlich auf EU-Niveau zu heben. Für die Kandidatenländer bedeute dies "enorme Kraftanstrengungen", so die Bmeia-Vertreterin, weswegen sie viel Hilfe von der EU benötigten, sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht.

Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission das "Instrument für Heranführungshilfe" (IPA III) für Beitrittskandidatenländer und potenzielle Kandidaten für den Westbalkan neu ausrichten. Eine für die Stabilisierung in Südosteuropa zuständige Bmeia-Expertin erläuterte, mittels thematischer Finanzierung wolle die EU die Beitrittskandidaten zu schnelleren Reformen und Veränderungen ermutigen, die Mittel also für eingereichte Projekte anstatt wie bisher länderspezifisch ausschütten. Die Ziele der IPA III sind dem Verordnungsvorschlag zufolge nach politischen Prioritäten ausgerichtet, die für eine EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Zusätzlich zu den schon bislang im Rahmen der Heranführungshilfen vorgesehenen Parametern wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, sozioökonomische Entwicklung, EU-Recht bzw. -Politik und regionale Zusammenarbeit würden demnach auch andere zentrale Herausforderungen wie Migration, Sicherheit, Umweltschutz und Klimawandel mehr Gewicht erhalten.

Zielgerichteter Einsatz der EU-Förderungen
Durch die Leistungsorientierung erreiche man bei der Mittelvergabe auch mehr Flexibilität, da von einem Land ungenutzte Fördergelder nicht mehr brach liegen würden, so die Südosteuropa-Expertin. Ihr Kollege aus dem Außenministerium ergänzte auf Nachfrage der SPÖ-Mandatare aus der Steiermark, Andrea Karhofer und Hubert Koller, Indikatoren zur Zielerreichung würden von EU-Delegationen vor Ort jährlich festgelegt. Bei der Qualitätsüberprüfung der Ergebnisse verfüge die Union bereits aus den vergangenen Jahren über ausreichend Erfahrung, etwa seitens des Europäischen Rechnungshofs. Viel zu tun gebe es noch im Bereich der Korruptionsbekämpfung, den der Vorarlberger Freiheitliche Christoph Längle ansprach. Die IPA-Gelder kämen hier sinnvoll zum Einsatz, etwa bei der Durchleuchtung der Justizsysteme. Mühlwerth mahnte allerdings auch die Eigenverantwortung der Beitrittsländer ein, den Reformprozess voranzutreiben, und nicht nur auf Zahlungen aus Brüssel zu setzen. Gerade beim Kampf gegen Korruption gehe es vor allem um einen Einstellungswandel in der Gesellschaft, finanzielle Hilfen reichten nicht aus.

Mit den Zahlungen will Brüssel erreichen, dass die Westbalkanstaaten einen schrittweisen und nahtlosen Übergang vom Heranführungsstatus zum Status eines Mitgliedstaats schaffen. Erforderlich sei dabei der Aufbau der notwendigen Absorptionskapazitäten – etwa ausreichend Arbeitskräfte und technisches Wissen - für die EU-Mittel bei den Partnern, so die Kommission, damit die Investitionen effektiv genutzt werden. Dies gelte insbesondere für die Umsetzung der Agrar- und der Kohäsionspolitik. Eine der "Leitlinien" in der EU-Unterstützung ist dem Außenministerium zufolge aber auch die Sicherstellung eines friedlichen Miteinanders der Balkanstaaten, was Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP/T) ebenso als Grundvoraussetzung hervorhob wie ihr Fraktionskollege Tiefnig.

EU-Beitrittsverhandlungen wurden bereits mit Montenegro und Serbien aufgenommen, und auch mit der Türkei, wobei die Kommission in ihrem Verordnungsentwurf festhält, die neuen Heranführungshilfen würden "den Entwicklungen in den Beziehungen zur Türkei Rechnung tragen".

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Kandidat, Albanien wurde 2014 der Kandidatenstatus zuerkannt. Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo sind potenzielle Beitrittskandidaten. Voraussetzungen für einen EU-Beitritt sind die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", zu denen unter anderem die Stabilität der Institutionen, der Schutz von Minderheiten und deren Rechten, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Einhaltung der EU-Verträge gehören.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
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http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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