Scheichelbauer-Schuster: Fairness für
 heimische Unternehmen in Europa sicherstellen!

 

erstellt am
14. 11. 18
13:00 MEZ

Durchsetzung von Strafen bei Lohn- und Sozialdumping zentrales Thema – Österreich von Entsendungen massiv betroffen
Luxemburg/Wien (pwk) - „Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Firmen hat sich für heimische Mittelbetriebe zu einer sehr ernstzunehmenden Problematik entwickelt. Dass nun der EuGH die österreichische Regelung in Hinblick auf Sicherheitsleistungen für Geldstrafen kippt, ist bedauerlich. Denn den heimischen Unternehmen geht es um Fairness, der beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sichergestellt werden muss“, betonte Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ, am 13. November vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. „Aus Sicht der Bundessparte Gewerbe und Handwerk muss nun eine EU-konforme Regelung gefunden werden, die eine Durchsetzung von Strafen ermöglicht. Die Vollziehung in Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping darf nicht an den Landesgrenzen enden, wenn wir in einem gesamteuropäischen Wirtschaftsraum agieren“, so die Obfrau.

Gerade der Bau ist eine der meistbetroffenen Branchen von Lohn- und Sozialdumping, in kaum einer Branche sind die Arbeitnehmer so mobil wie in der Bauwirtschaft mit ihren EU-weit mehr als 15 Mio. Beschäftigten. Allein im deutschen Bauhauptgewerbe waren laut Zahlen von SOKA-BAU im Jahr 2017 mehr als 85.000 entsandte Arbeitnehmer tätig. Zum Vergleich: In Österreich betrifft nahezu jede zweite Entsendung diesen Wirtschaftsbereich, rund 15.000 Entsendungen wurden 2017 am Bau gezählt. „Wenn man den Faktor 10 zu unserem Nachbarland zugrunde legt und im Wissen, dass auch bereits in Deutschland am Bau eine hohe Zahl an ausländischen Mitbewerbern tätig ist, zeigt sich, dass Österreich überproportional in Hinblick auf die Entsendungen ausländischer Arbeitnehmer betroffen ist“, unterstreicht Scheichelbauer-Schuster.

„Wettbewerbsgleichheit, Fairness und Transparenz müssen in jeder Hinsicht gelten. Verstöße gegen geltendes Recht müssen geahndet werden können. Die Beanstandungsquote der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse bei Kontrollen gegenüber ausländischen Firmen lag zuletzt bei rund 44,5 Prozent, die Zahlungsquote bei festgestellten Verstößen ausländischer Mitbewerber läuft dem diametral entgegen. Inländische Unternehmen dürfen hier gegenüber ausländischen Betrieben nicht schlechter gestellt werden. Wir benötigen keine Verschärfung der gesetzlichen Lage, sondern eine Verbesserung der Vollziehung, also eine leichtere Vollstreckung der Strafen im Ausland, eine verbesserte Kooperation der ausländischen Behörden und einer Bekämpfung von Scheinfirmen bereits im Herkunftsland. Lohn- und Sozialdumping darf nicht dazu führen, dass unfaire Wettbewerbsbedingungen zu existenzbedrohenden Nachteilen für redliche Unternehmen führen“, so die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk abschließend.

 

 

 

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