Burgenland setzt auf Stärkung
 der regionalen Wirtschaft

 

erstellt am
14. 11. 18
13:00 MEZ

Initiative der Bausozialpartner: Eindämmung von Lohn- und Sozialdumping als oberste Zielsetzung
Eisenstadt (blms) - Seit 2016 setzt die Initiative „Faire Vergaben“ alles daran, Schwerpunkte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Bundesvergabegesetz zu verankern. Mit einem durchaus positiven Ergebnis: Im Zuge der Vergabeverfahren ist das Bestbieterprinzip weiterhin stark verankert und es dürfen Bauaufträge ab einer Million Euro zwingend nicht nur über den Preis vergeben werden. Im Burgenland werden bereits alle Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes voll ausgeschöpft, um so gemeinsam mit der heimischen Wirtschaft im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping richtige und wichtige Maßnahmen zu setzen. „Ich möchte keine Fälle von Lohn- und Sozialdumping auf öffentlichen Baustellen im Burgenland haben. Umso wichtiges ist es deshalb, dass wir bereits beim Vergabeverfahren sämtliche Register ziehen, um Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben. Ich werde an alle Landeshauptleute in den Bundesländern appellieren, hier alle Möglichkeiten zu nutzen, um gemeinsam für faire öffentliche Aufträge zu sorgen“, so Landeshauptmann Hans Niessl am 13. November im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit NRAbg. Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, und Ing. Irene Wedl-Kogler, Bundesinnungsmeisterin der Bauhilfsgewerbe.

Das Land Burgenland hat daher bereits im Jahr 2014 die Bauinitiative „Wir bauen burgenländisch!“ gestartet. „Ziel der Initiative ist es, bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand einerseits und der teilnehmenden Partner aus der Privatwirtschaft andererseits im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten heimische Betriebe noch stärker zu unterstützen, unlautere Konkurrenz einzudämmen, Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden sowie die Arbeitslosigkeit im Burgenland zu senken“, so Niessl. Auch die Bausozialpartner ziehen beim fairen Vergaben und im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping weiterhin an einem Strang. Das Bestbieter- bzw. Bestangebotsprinzip ist im Bundesvergabegesetz 2018 nach wie vor verankert. Insbesondere Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1 Million Euro dürfen weiterhin zwingend nicht nur mit dem Preis als einziges Zuschlagskriterium vergeben werden.

NRAbg. Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Billig allein darf es bei Vergaben mit Steuergeldern auf öffentlichen Baustellen nicht geben. Auch in Zeiten der Hochkonjunktur müssen wir darauf achten, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht an Dumpingfirmen aus dem Ausland vergeben werden. Die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Verantwortung, auch Zuschlagskriterien vorzusehen, die zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und zum Verbleib einer größtmöglichen Wertschöpfung in Österreich beitragen.“

Ing. Irene Wedl-Kogler, Bundesinnungsmeisterin der Bauhilfsgewerbe: „Wesentlich bei der Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping ist die sorgfältige Prüfung der Angebotspreise. Um zu kontrollieren, welche Bandbreite an Preisen für die ausgeschriebenen Leistungen herangezogen wurde, können standardisierte Kalkulationshilfen und wissenschaftliche Publikationen - zum Beispiel der Bauleitfaden des Rechnungshofes - für die Beurteilung herangezogen werden. Wir als Initiative haben gemeinsam mit dem Gemeindebund eigene Musterausschreibungen für faire Vergaben auf Gemeindeebene erarbeitet und allen Gemeinden zukommen lassen. Damit haben Gemeinden ein einfaches und tolles Werkzeug, um gegen Lohn- und Sozialdumping auf Baustellen in den Gemeinden vorzugehen.“

Empfohlen werden Zuschlagskriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, wie beispielsweise den Eigenpersonal-Anteil hoch zu bewerten. Des Weiteren sind ab 1. März 2019 die Auftraggeber verpflichtet, bei Bauaufträgen über 100.000 Euro sämtliche Auftragnehmer inklusive Subunternehmer an die bei der BUAK eingerichtete Baustellendatenbank zu melden. Muchitsch dazu: „Damit legen wir ein Radar über die österreichischen Baustellen, mit dem durch diese Meldungen die Kontrollbehörden ‚auf Knopfdruck‘ Informationen erhalten, welche Firma wo und wann im Einsatz ist.“ Zusätzlich sind die Auftraggeber zur sorgfältigen Prüfung der Angebotspreise verpflichtet. Auch hier empfiehlt „Faire Vergaben“ unverbindlich, bestehende „Hilfsmittel“ zur Unterstützung bei der Prüfung von fairen Angebotspreisen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping zu nutzen. Das wäre zum Beispiel der vom Rechnungshof erstellte Bauleitfaden. Niessl, Muchitsch und Wedl-Kogler appellierten abschießend: „Die öffentlichen Auftraggeber müssen alle Möglichkeiten des neuen Bundesvergabegesetzes im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping voll auszuschöpfen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, faire Lohn- und Arbeitsbedingungen im Interesse der Unternehmen und deren Beschäftigten in Österreich zu schaffen, denn Arbeit und Geld müssen im Land bleiben.“

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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