Schramböck: Einigung zu Handelsdossiers
 stärkt und schützt Standort Europa

 

erstellt am
06. 12. 18
13:00 MEZ

EU-Botschafter beschließen FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen und Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen
Brüssel/Wien (bmdw) - Im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft wurden zwei weitere wichtige Dossiers erfolgreich abgeschlossen. Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter haben die Trilogergebnisse für das sogenannte „Foreign-Direct-Investment-Screening“ (FDI) sowie für eine wirksamere Umsetzung von Schutzklauseln in Freihandelsabkommen angenommen. „Beide Ergebnisse sind für den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit Europas von großer und strategischer Relevanz. Damit stärken wir unsere Wirtschaft und schützen die kritische Infrastruktur. Europa ist ein Handelskontinent, aber wir müssen selbst entscheiden, mit wem und zu welchen Rahmenbedingungen wir Partnerschaften eingehen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen wird einen verbesserten Schutz gegenüber Übernahmen von EU-Unternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglichen.

Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische Direktinvestitionen und bekannt als offener Markt. In letzter Zeit gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu Bedenken im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten. Derzeit verfügt momentan nur etwas weniger als die Hälfte der 28 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die Kontrollen ausländischer Direktinvestitionen vorsehen. Durch den neu eingeführten Informationsaustausch wird einerseits eine Beurteilung ermöglicht, ob durch Übernahmen in anderen Mitgliedsstaaten auch die eigene Sicherheit und Ordnung betroffen sein können, z. B. bei sicherheitstechnisch bedenklichen Übernahmen von Atomkraftwerken oder Übernahmen von Konzernmüttern österreichischer Unternehmen im Bereich von Schlüsseltechnologien. Andererseits werden zusätzliche Informationen anderer Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission zu einer Verbesserung der Faktenbasis für nationale Entscheidungen führen. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für Entscheidungen über Übernahmen, die ihre Sicherheit und öffentliche Ordnung betreffen, bleibt unangetastet. „Die EU wird weiterhin ein offener Markt für ausländische Investoren bleiben. Eine Unterwanderung unserer Standards oder gar ein Ausverkauf unserer sensiblen Wirtschaftsbereiche kann nicht im Interesse eines starken europäischen Wirtschaftsstandortes sein“, so Schramböck.
Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen beschlossen

Neben dem FDI-Screening haben die EU-Botschafter auch die Ergebnisse der Verhandlungen zur wirksameren Umsetzung von Schutzklauseln in Freihandelsabkommen angenommen. "Bisher mussten derartige Bestimmungen jeweils durch ein eigenes Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Nun wird für alle künftigen Freihandelsabkommen ein einheitlicher Rahmen zur Verfügung gestellt", so Schramböck. Bestimmungen in neuen Abkommen können durch Delegierte Rechtsakte in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Für KMU wird es durch einen Helpdesk zusätzliche Unterstützung in den Verfahren geben.

 

 

 

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