Kärnten: Freiwillige Helfer weiter stärken

 

erstellt am
05. 12. 18
13:00 MEZ

LH Kaiser, LR Fellner: Leistungen der Ehrenamtlichen können gar nicht hoch genug geschätzt werden - Erneute Forderung nach Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Ankauf von Feuerwehr-Fahrzeugen
Klagenfurt (lpd) - „Die jüngsten Ereignisse rund um das Sturmtief Vaia haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig und wertvoll die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist“, teilte Landeshauptmann Peter Kaiser am 5. Dezember anlässlich des Internationalen Tag des Ehrenamtes mit. „Unser Ansatz ist es, Freiwilligen das Leben, wo es geht, zu erleichtern – jeden Tag, nicht nur am heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes. Denn die Leistungen dieser Menschen können gar nicht hoch genug geschätzt werden“, ergänzte Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner.

„Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind, egal ob bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten, der Kitt, der unsere solidarische Gemeinschaft zusammenhält. Immer wieder leisten die ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer unbezahlbare Arbeit und stellen die Bedürfnisse anderer über die Eigenen. Das ist es, was unsere Gemeinschaft auszeichnet. Daher verdienen sie auch jegliche Unterstützung“, so Kaiser und Fellner unisono.

Deswegen erneuern wir unsere Forderung nach der Rückerstattung der Mehrwertsteuer für den Ankauf von Feuerwehr-Fahrzeugen. „Ich sehe hier den Bund in der Pflicht, diese Forderung schnellstmöglich umzusetzen und die Kosten für diese Maßnahme zu tragen. Gleichzeitig sind die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, die im Einklang mit EU-Recht stehen, zu schaffen“, betonte Kaiser. Ebenfalls ein Thema ist die arbeitsrechtliche Absicherung der Freiwilligen. Kaiser: „Im Kärntner Landesdienst können Feuerwehrmänner und –frauen bereits jetzt schon per Erlass, ohne Urlaub nehmen zu müssen, Einsätze versehen beziehungsweise Fortbildungen besuchen“.

Auch im Kärntner Gemeindedienstrecht soll auf Fellners Initiative hin in Zukunft verankert werden, dass sämtliche bei im Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz angeführten Organisationen und Feuerwehren ehrenamtlich tätige Personen für ihre Einsätze während der Dienstzeit sowie für fünf Tage im Jahr für spezifische Ausbildungen Sonderurlaub erhalten.

„Das Ehrenamt ist ein unersetzbarer Stützpfeiler unserer Gesellschaft. Eine Mitgliedschaft – etwa bei einer Freiwilligen Feuerwehr – ist auch für viele Menschen ein Beweggrund, in ihrem Heimatort zu bleiben oder nach dem Studium zurückzukehren“, hob Fellner einen nicht zu vernachlässigenden gesellschaftspolitischen Aspekt des ehrenamtlichen Engagements hervor.

 

 

 

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