Tirol: Einigung bei Seilbahngrundsätzen

 

erstellt am
04. 12. 18
13:00 MEZ

Derzeitiges Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm wird mit Änderungen vor allem bezüglich der Verkehrsentlastung bis zum 31.12.2024 fortgeschrieben
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember das Tiroler Skigebiets- und Seilbahnprogramm (TSSP) nach Maßgabe der politischen Einigungen im Regierungsübereinkommen beschlossen. Dieses Raumordnungsprogramm tritt als Verordnung am 31.12.2018 in Kraft und gilt für sechs Jahre bis 31.12.2024. Das künftige Skigebiets- und Seilbahnprogramm baut auf dem bisherigen auf, schreibt dieses fort und beinhaltet Änderungen bezüglich der im Regierungsübereinkommen definierten Zubringerlifte, die allen voran zur Entlastung des Verkehrs ermöglicht werden sollen. An den Grundfesten, dass es zu keinen Neuerschließungen kommt und dass Zusammenschlüsse, Abrundungen und Zubringer dort möglich sind, wo sie sinnvoll und ökologisch verträglich sind, hält die Landesregierung weiter fest.

„Der Tourismus zählt seit Jahrzehnten zu den tragenden Säulen der Tiroler Wirtschaft und hat unserer Bevölkerung Wohlstand und Perspektiven gebracht. Mit den neuen Seilbahngrundsätzen war es uns wichtig, bedacht und sensibel vorzugehen und dabei die touristische Entwicklung unserer Landes und die Bewahrung unserer Natur gleichsam zu berücksichtigen“, so Tirols Landeshauptmann Günther Platter, der einmal mehr klarstellt: „Es braucht keine neuen Skigebiete in Tirol. Erweiterungen und Abrundungen von bestehenden Skigebieten sollen dort möglich sein, wo sie ökologische verträglich sind und zu einer Entlastung der Verkehrssituation beitragen. Das neue Seilbahn- und Skigebietsprogramm berücksichtigt auch all jene Projekte, die wir bereits im Regierungsübereinkommen außer Streit gestellt haben.“ Tirol sei das einzige Bundesland, das mit einem derartigen Raumordnungsprogramm klare Leitlinien vorgebe, so der Landeshauptmann. LHStvin Ingrid Felipe betont: „Als Naturschutzlandesrätin bin ich sehr froh, weiterhin auf das Skigebiets- und Seilbahnprogramm als Instrument zum Schutz der Natur bauen zu können. Zudem richten wir eine eigene Taskforce unter Einbindung der SeilbahnbetreiberInnen, Tourismusverbänden, Tirol Werbung, Gemeinden und Verkehrsbetrieben ein. Diese hat zum Ziel, eine Verlagerung des An- und Abreiseverkehrs im Tourismus möglichst auf öffentlichen Verkehr zu erreichen.“ Raumordnungslandesrat Johannes Tratter macht heute einmal mehr darauf aufmerksam, wie das TSSP rechtlich einzuordnen ist. „Das Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm ersetzt natürlich keine Behördenverfahren. Es kann aber als Eintrittstür dafür gesehen werden, dass Projekte überhaupt zum Behördenverfahren zugelassen werden und stellt damit für potentielle ProjektantInnen eine wichtige Orientierungshilfe dar“, so LR Tratter.

Verkehrsentlastung und Raumordnungsprozess als wesentliche Neuerungen
Die wesentlichen Änderungen des bereits mit 31.12.2018 in Kraft tretenden TSSP sind die Ermöglichung der Errichtung von Anbindungen ohne Schipiste an ein bestehendes Schigebiet, wenn die Talstation in räumlicher Nähe zu den zentralen Orten Imst, Innsbruck, Lienz, Kitzbühel, Kufstein, Schwaz oder Wörgl situiert wird. Um den von dieser Änderung betroffenen Standortgemeinden eine sachlich gerechtfertigte Einflussnahme hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen zu ermöglichen, wurde ein ausdrückliches Anhörungsrecht statuiert. Auch wurde im Bereich der Qualität von Arbeitsplätzen, der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit, einer hohen Wertschöpfung für die Gemeinden und Regionen sowie in den Festlegungen zum Verkehr entsprechend nachgeschärft. Darüber hinaus hat die Landesregierung heute einen Grundsatzbeschluss zur Evaluierung und Weiterentwicklung des im Jahr 2010 in Kraft gesetzten Raumordnungsplans „Raumverträgliche Tourismusentwicklung“ beschlossen. In einem Prozess mit allen Stakeholdern soll dieser Raumordnungsplan offen und transparent weiterentwickelt werden.

 

 

 

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