Möglichkeiten zur digitalen Erledigung von
 Behördenwegen werden stark ausgebaut

 

erstellt am
13. 12. 18
13:00 MEZ

Weitere Themen: Wahlen zur Wirtschaftskammer, besserer Schutz für Versicherungsnehmer und unlauterer Wettbewerb
Wien (pk) - Am Schluss des Plenartages gab der Nationalrat am 12. Dezember grünes Licht für vier unterschiedliche Materien, die das Plenum teils einstimmig, teils mehrheitlich passierten. Dabei handelt es sich um die Vereinfachung digitaler Amtswege, um eine Novelle zur Versicherungsvermittlung, ferner um neue Bestimmungen für die Wirtschaftskammerwahlen und schließlich um eine UWG-Novelle, mit der EU-Vorgaben zu Geschäftsgeheimnissen umgesetzt werden.

Am Ende der Sitzung wurde noch ein Fristsetzungsantrag der NEOS abgelehnt. Sie wollten dem Verfassungsausschuss zur Beratung des Antrags, wonach die Valorisierung der Parteienförderung ausgesetzt werden soll, ein Frist bis zum 29. Jänner 2019 setzen.

Neue Plattform soll digitale Amtswege einfacher machen
Die Zustimmung aller erhielt die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll. Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue angeboten werden. So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden. Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

Eva-Maria Himmelbauer und Maria Theresia Niss (beide ÖVP) betonten, dass man damit den Menschen einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu Behördenleitungen anbieten wolle, und zwar im Form eines 24-Stunden-Service, unabhängig von Öffnungszeiten. Es gehe auch um eine bessere Vernetzung der einzelnen Datenbanken. Damit seien auch drei Prinzipien erfüllt, sagte Niss, nämlich Bürgerorientierung, Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung. Himmelbauer sprach zudem von Benutzerfreundlichkeit und zeitlicher sowie finanzieller Ersparnis. Christian Höbarth von den Freiheitlichen sah die Maßnahmen auch als wesentliche Schritte zur Verwaltungsreform.

Auch Konrad Antoni von der SPÖ äußerte sich positiv zu dieser Gesetzesvorlage, machte aber darauf aufmerksam, dass noch nicht alle BürgerInnen, vor allem im ländlichen Raum, digital erreichbar sind. Es sei daher wichtig, dass auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen bleibt, Amtswege persönlich zu erledigen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sicherte daraufhin zu, dass für sie die Wahlfreiheit ganz oben stehe.

Für Christoph Stark (ÖVP) bietet die Digitalisierung große Chancen, er räumte aber ein, dass diesbezüglich noch viele Ängste bestehen. Daher hält er es für wichtig, den BürgerInnen Mut zu machen und sie in die Welt der Digitalisierung hereinzuholen. In diesem Sinne begrüßte er diesbezügliche Angebote der Wirtschaftsministerin.

Schutz der VersicherungsnehmerInnen soll verbessert werden
Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Die vom Wirtschaftsausschuss an das Plenum weitergeleitete Versicherungsvermittlungsnovelle betrifft in diesem Sinn den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler - so etwa die Berufsgruppen der Versicherungsagenten, der Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der Kreditinstitute sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche. Man erwartet sich durch die Umsetzung der Richtlinie eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung und damit einen besseren Schutz für die VersicherungsnehmerInnen.

Die Vorlage passierte unter Berücksichtigung eines ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrags das Plenum mehrheitlich. Die Änderungen betreffen einerseits Klarstellungen in Bezug auf die Schulungen durch die zuständigen Fachorganisationen der Wirtschaftskammer, andererseits versucht man durch Präzisierungen Rechtssicherheit im Falle von Spätschäden zu schaffen, etwa wie lange eine Nachdeckung für einen Verstoß während aufrechter Versicherung besteht. Außerdem werden Übergangsregelungen für Versicherungsvermittler geschaffen, die ein Jahr Zeit haben sollen, allfällige unzulässig nachdeckungsbeschränkte Versicherungsverträge anzupassen.

Ein Abänderungsantrag der SPÖ erhielt nicht die erforderliche Unterstützung. Die SozialdemokratInnen kritisierten, dass EMAS Betriebe nun gänzlich von der regelmäßigen Überprüfung ausgeschlossen werden sollen. EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

Die SPÖ stimmte schlussendlich der Gesetzesvorlage nicht zu, auch wenn, wie Maximilian Unterrainer festhielt, die EU-Richtlinie in die richtige Richtung, nämlich die Stärkung des Konsumentenschutzes, gehe. Ihm ist die Umsetzung jedoch zu wenig präzise, als Beispiel nannte er die Schulungsmaßnahmen. Offen bleibt für ihn auch die Provisionsfrage.

Seitens der Koalitionsparteien wurde die Vorlage jedoch begrüßt. Sie ziele auf den stärkeren Schutz der VersicherungsnehmerInnen ab, machten Peter Haubner und Andreas Kühberger (beide ÖVP) geltend. Dies sei insbesondere im Hinblick auf Versicherungsanlageprodukte wichtig, weil man dadurch vermeidbare Beschwerdeverfahren reduzieren könne. Das Gesetz sei mit den Praktikern gut vorbereitet worden, sagte Haubner. Wolfgang Klinger (FPÖ) führte die verstärkte Transparenz ins Treffen.

Novelle zum Wirtschaftskammergesetz verabschiedet
Mit Änderungen im Wirtschaftskammergesetz (WKG) haben die Regierungsparteien eine Klarstellung hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer vorgenommen. Die Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen wird mit dem Ziel der Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal sieben reduziert. Bei den Wahlkartenkuverts hat man sich an der für den Bund geltenden Lösung orientiert und für die Reihung von strittigen Listenplätzen eine Regelung vorgenommen. Eine Bestimmung betreffend die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation verfolgt den Zweck, Synergien im Binnenbereich der Kammer zu nutzen.

Es handle sich um eine technische Novelle, die von einer breiten Mehrheit des Wirtschaftskammerparlaments getragen wurde, sagte ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Die Änderungen schaffen rechtliche Klarstellung hinsichtlich der Listenreihung von Wählergruppen und wirken entbürokratisierend, somit seien sie ein Schritt in die richtige Richtung, meinte Christian Pewny (FPÖ).

Mittels eines kurzfristigen Abänderungsantrags stellten Haubner (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ) zudem sicher, dass die Landeskammern gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) im übertragenen Wirkungsbereich als Standortanwalt tätig werden können, wenn Vorhaben Auswirkungen auf das jeweilige Bundesland als Wirtschaftsstandort haben. Haubner sieht darin einen Vorteil, weil dadurch kein eigener Apparat nötig sei und die Aufgabe des Standortsanwalts in eigenverantwortlicher Selbstverwaltung von der Kammer erledigt werden kann. Damit will man auch kleinen Unternehmen entgegenkommen, ergänzte Klinger.

Das kurzfristige Einbringen des Abänderungsantrag bezeichnete Bruno Rossmann (JETZT) als "Politik mit dem Brecheisen". Die Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes sei somit nur eine "Trägerrakete", um einen weiteren Schritt zur Demontage des Umweltschutzes einzuleiten. Dass nun künftig Wirtschaftslobbyisten Umweltinteressen vertreten sollen, werde vor dem Verfassungsgericht nicht halten, meinte er.

Doris Magreiter (SPÖ) kritisierte die Symbol- und Parteipolitik der Regierung, da kleinen Unternehmen nicht der notwendige Stellenwert zukommen würde. Auch sollte man ihrer Ansicht nach besser zur Vereinfachung und Entbürokratisierung beitragen, etwa indem man Wahlkarten automatisch zukommen lässt. Die SPÖ-Abgeordnete ortete einen Bedarf technischer Anpassungen im Gesetz. Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein, meinte die Abgeordnete. Außerdem sollte die Wahrung des Wahlgeheimnisses gesetzlich gewährleistet sein. Im Wirtschaftskammergesetz wollte sie außerdem festmachen, dass die Hauptwahlkommission der Bundeskammer das bundesweite Wahlergebnis zu verlautbaren hat, die Landeskammern die auf die Wählergruppen entfallenden Stimmen und Mandate. Der Abänderungsantrag zur Konkretisierung des Wirtschaftskammerwahlrechts wurde allerdings abgelehnt.

Umfassende Kritikpunkte äußerte auch NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn. Das System zur Zusammensetzung der Wirtschaftsparlamente mittels Hochrechnung der Fachorganisationsmandate sei seiner Ansicht nach komplex und veraltet. Er kritisierte auch die Intransparenz bei der Parteienförderung durch die Bundes- und Landeskammern in Millionenhöhe. Die Wirtschaftskammerwahl sei demnach undemokratisch und undurchsichtig, daher forderte er eine Reform des Wahlsystems im Sinne direkter Demokratie und Transparenz. Der Entschließungsantrag fand keine Mehrheit im Plenum. Andreas Ottenschläger (ÖVP) kritisierte den NEOS-Abgeordneten daraufhin für die Verknüpfung zweiter Materien, "die nichts miteinander zu tun haben".

UWG-Novelle setzt EU-Richtlinie um
Mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG) wird einer Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung nachgekommen. Ziel ist Verbesserung des verfahrensrechtlichen Schutzes. Dem Gesetz, in dem vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse getroffen werden, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Andreas Kühberger (ÖVP) zeigte sich erfreut, dass das Know-how, intellektuelles Kapital und die Geschäftsgeheimnisse österreichischer Unternehmer nun "noch besser geschützt werden können". Österreich sei ein Vorreiter bei neuen Technologien. Um diese Rolle in der EU und den guten Wirtschafstandort zu erhalten, brauche es mutige Unternehmerinnen mit innovativen Ideen. Dafür schaffe man nun wichtige Rahmenbedingungen, so Kühberger. Christian Pewny (FPÖ) stimmte dem zu und sagte, Österreich habe seinen Aufschwung innovativen, modernen und leistungsstarken Unternehmern zu verdanken. Gegen kriminelle Methoden des Cyber-Engineerings und Wirtschaftsspionage müsse man sich also entschieden wehren. Ein effektiver Schutz der Geschäftsgeheimnisse und Produktideen sei nicht nur im Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts zum Schutz von Arbeitsplätzen, so Pewny.

Mit dem Gesetz werde der Informationsfluss in den Belegschaftsvertretungen nun noch schwieriger gestaltet, daher könne man der Regierungsvorlage nicht zustimmen, meinte Rainer Wimmer (SPÖ). Für JETZT-Klubobmann Bruno Rossmann greift der Schutz von Whistleblowern in der Gesetzesnovelle zu kurz. Man müsste die Beweislastumkehr diskutieren, wie er am Beispiel der Aufdeckung der Cum-Ex-Geschäfte verdeutlichte. Es handle sich dabei um einen der größten Steuerbetrugsskandale in der EU in den letzten Jahrzehnten mit einer Schadensumme von 55 Mrd. €. Die an dem Recherchenetzwerk beteiligten Whistleblower müsste man besser schützen, meinte Rossmann.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at