Landesrechnungshof prüfte
 das umwelt service salzburg

 

erstellt am
13. 12. 18
13:00 MEZ

Mittel statutengemäß eingesetzt – Förderungen für Beratungen widmungsgemäß verwendet
Salzburg (lk) - Die Prüfung des Landesrechnungshofs beim Verein umwelt service salzburg (uss) ergab, dass in den geprüften Fällen die Mittel statutengemäß eingesetzt wurden. Auch die vom uss an Betriebe und Gemeinden gewährten Förderungen für Beratungen wurden widmungsgemäß verwendet. Dies teilte der Direktor des Landesrechnungshofs, F. Ludwig Hillinger am 13. Dezember anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes "umwelt service salzburg“ mit. Die Prüfung fand auf Antrag der Freien Partei Salzburg statt.

Das uss wurde im Jahr 2003 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet und wird seit dem Jahr 2015 als Verein geführt. Die Vereinsmitglieder Land Salzburg, Wirtschaftskammer Salzburg und Salzburg AG sowie der Bund im Rahmen der Umweltförderung Inland, stellten in den Jahren 2014 bis 2016 dem uss jährlich insgesamt rund 800.000 Euro zur Verfügung.

Vermögenslage als zufriedenstellend zu werten
Seit seiner Gründung führte das uss nicht benötigte freie Mittel einer Rücklage zu. Diese Rücklage entwickelte sich bis zum Ende des Jahres 2014 auf 931.053 Euro, welche in der Folge dem Verein übertragen wurde. So war im geprüften Zeitraum trotz jeweils negativer Betriebserfolge die Vermögenslage als zufriedenstellend zu werten.

Förderungen von mehr als 1,65 Millionen Euro ausgezahlt
Für 1.147 Beratungen zahlte das uss in den Jahren 2014 bis 2016 für Energie, Mobilität, Umwelt sowie Abfall und Ressourcen insgesamt Förderungen von mehr als 1,65 Millionen Euro aus. Die Wirksamkeit der Förderungen – wie zum Beispiel Einsparungen an CO2 oder Diesel – erhob das uss mittels einschlägig definierter Kriterien.

Festgestellte Mängel
Der Landesrechnungshof bemängelt, dass der Geschäftsordnung des Vereins kein satzungskonformer Beschluss zugrunde liegt und personelle Angelegenheiten, wie zum Beispiel Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses oder Gehaltserhöhungen, in den Personalakten nicht vollständig dokumentiert wurden. Auch fehlten in Dienstverträgen gesetzliche Mindesterfordernisse. Weiters war die Abstimmung der Ausgabenjournale zwischen der Geschäftsführung des uss und der anweisenden Stelle beim Amt der Salzburger Landesregierung mangelhaft.

Empfehlungen des Landesrechnungshofs
Der Landesrechnungshof empfiehlt, in den Statuten vorzusehen, dass der Obmann des Vereins nicht gleichzeitig Vorsitzender der Mitgliederversammlung ist. Weiters ist die letztgültige Kooperationsvereinbarung an die geübte Verwaltungspraxis anzupassen.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at