Politikbereiche Arbeit, Soziales, Gesundheit

 

erstellt am
24. 12. 18
13:00 MEZ

Bilanz des Österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union
Brüssel/Wien (bmasgk) - Ein Europa, das schützt, ist das Motto des österreichischen Ratsvorsitzes. Das bedeutet in der Zuständigkeit der Beschäftigungs- und Sozialminister faire Arbeitsbedingungen für alle und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Bereich Arbeit und Soziales wurden unter österreichischem Vorsitz insgesamt 8 Einigungen erzielt. Ein Beweis, dass Österreich seiner Verantwortung gerecht wird und sein Vorsitzmotto: Ein Europa, das schützt, sehr ernst nimmt.

Fünf Rechtsakte konnten im Trilogverfahren abgeschlossen werden, zu zwei weiteren konnte eine allgemeine Ausrichtung und damit eine Einigung der Mitgliedstaaten erreicht werden. Weiters wurde eine politische Einigung zu Ratsempfehlungen, bei der als besondere Hürde die Einstimmigkeit erforderlich ist, geschafft: Die Richtlinie Karzinogene zwei legt acht Grenzwerte für krebserregende Arbeitsstoffe, darunter Dieselabgase fest und trägt damit wesentlich zur Prävention von Krebs, der nach wie vor häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der EU, bei. Zu einer weiteren Richtlinie zu krebserregenden Arbeitsstoffen (Karzinogene drei) konnte am Rat im Dezember eine allgemeine Ausrichtung erreicht werden. Die Vermeidung von Risiken und die Begrenzung der Exposition sind wesentlich für die Prävention von Krebs, der nach wie vor häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der EU: man spricht von mehr als 100.000 arbeitsbedingten Krebstoten in der Union. Ziel muss es sein, diese Zahlen langfristig zu verringern. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Wir haben weitere wichtige Schritte im Kampf gegen den arbeitsbedingten Krebs gesetzt. Es ist ein gesundheitspolitisches Anliegen, dass Menschen, die an Krebs erkrankt sind, die bestmögliche Behandlung bekommen. Übergeordnetes Ziel muss es sein, das Auftreten von Krebserkrankungen zu verhindern. Europaweit gleiche Grenzwerte und gleiche Schutzvorschriften unterstützen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und kommen dabei vor allem kleineren Unternehmen zugute“.

Die Richtlinie Barrierefreiheit: Diese Einigung betrifft maßgeblich die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es werden einheitliche Standards für barrierefreie Produkte geschaffen (z.B. barrierefreie Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten, Telefone, etc.). Es wird damit eine barrierefreie digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Richtlinie trägt dazu bei, dass Investitionen in neue und innovativere barrierefreie Produkte und Dienstleistungen getätigt werden, und stärkt damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Unserem Vorsitz war die Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen sowie die Beseitigung von Barrieren von größter Bedeutung, dies gilt natürlich auch für die digitale Umwelt. Nur so ist volle soziale Teilhabe für alle gewährleistet.“

Die Gründungsverordnungen zu drei EU Agenturen: Mit der Einigung werden die drei Agenturen im Beschäftigungs- und Sozialbereich, nämlich OSHA (befasst sich mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz); Cedefop (betrifft berufliche Bildung) sowie EUROFOUND (Fokus auf bessere sozial-, beschäftigungs- und arbeitspolitische Maßnahmen) an neue Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt angepasst, um die Mitgliedstaaten optimal unterstützen zu können. Mit der allgemeinen Ausrichtung zur europäischen Arbeitsagentur ist es gelungen, den Rechtstext maßgeblich zu verbessern und bedeutende Klarstellungen zu erreichen. Überschießende Regelungen konnten auf ein vernünftiges Maß gebracht werden. Die Errichtung einer Europäischen Arbeitsagentur in der nun vorliegenden Form ist ein mehrheitlicher Wunsch der Mitgliedstaaten. Die Aufgabe des österreichischen Ratsvorsitzes war es, als neutraler Makler zu agieren und zu einer zufriedenstellenden Lösung beizutragen. Es liegt nun am rumänischen Vorsitz diese im großen Konsens erreichte Einigung bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu vertreten. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Die Europäische Arbeitsagentur wird es Arbeitnehmern und Arbeitgebern erleichtern mit den komplexen Aspekten von grenzüberschreitender Arbeitsmobilität umzugehen.“ Sehr erfreulich ist, dass auch eine politische Einigung zur Empfehlung für Sozialschutz erreicht wurde. Hier geht es darum, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, den Zugang zum Sozialschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbständige zu verbessern. Österreich hat einen gut ausgebauten sozialen Schutz auch für Selbständige und gilt hier als gutes Beispiel innerhalb der EU. Diese Empfehlung ist sehr wichtig im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit und neuen Arbeitsformen.

Digitalisierung der Arbeit war auch ein Schwerpunkt des österreichischen Ratsvorsitzes. Ein Sachstandsbericht konnte zum Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) angenommen werden. Der EGF bietet Unterstützung für Menschen, die infolge bedeutender struktureller Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren. Mit dem neuen Vorschlag können diese auch bei Restrukturierungen aufgrund von neuen Herausforderungen am Arbeitsmarkt, wie Automatisierung und Digitalisierung unterstützt werden. Auch zur Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (Art. 19 Richtlinie) wurde ein Sachstandsbericht angenommen. Der bereits im Jahr 2008 vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung durch einen horizontalen Ansatz zu erweitern. Gleichbehandlung ist nicht nur ein in den Verträgen der EU verankerter Wert, sondern die Grundvoraussetzung für eine umfassende und uneingeschränkte gesellschaftliche Beteiligung. Der österreichische Vorsitz konnte sinnvolle Verbesserungen im Rechtstext erreichen.

Zwei weitere Rechtsakte sind erwähnenswert: Zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen („Nachweisrichtlinie“) hat Österreich sogleich nach Vorliegen des EP Mandates Ende November mit Trilogverhandlungen begonnen. Mit dem Rechtstext soll die Transparenz der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleistet und neue materielle Rechte zur Verbesserung der Berechenbarkeit und Sicherheit der Arbeitsbedingungen, insbesondere für Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, definiert werden. Die Ziele des Richtlinienvorschlages, Arbeitsbedingungen durch sicherere und verlässlichere Beschäftigung zu verbessern und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu erhalten, entsprechen ebenfalls dem Vorsitzmotto: Ein Europa, das schützt. Auch bei den Trilogverhandlungen zur Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichte der österreichische Vorsitz signifikante Fortschritte in fünf Trilogverhandlungen. Es werden Mindestvorschriften für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie für flexible Arbeitsregelungen für berufstätige Eltern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungs- und Pflegepflichten festgelegt (Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Pflegeurlaub). Die Maßnahmen sollen zu fairen Chancen am Arbeitsmarkt für Frauen wie Männer beitragen, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz fördern und somit zu einem hohen Beschäftigungsniveau in der Union beitragen.

   

Im informellen Bereich lag der Schwerpunkt auf der Digitalisierung. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitsmärkte in Europa verändern. Digitalisierung hilft dabei, dass der Mensch weniger gefährliche, körperlich schwere und monotone Arbeit verrichten muss. Manche Arbeit wird verschwinden. Das Gute an dem Wandel ist, dass vermutlich vier Fünftel der 2030 benötigten Jobs noch nicht erfunden sind. Doch genau deswegen ist es notwendig, die neuen Möglichkeiten zeitgerecht zu identifizieren und Regeln, wo nötig, anzupassen. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand zugleich sichern.“

Am 19. und 20. Juli 2018 fand die informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik (Informal EPSCO) im Austria Center Vienna statt, an der 174 Delegierte teilnahmen. Schwerpunkt der Veranstaltung waren die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeit. Besonderes Augenmerk galt dem sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen neuer Arbeitsformen mit besonderem Fokus auf Plattformarbeit. 3 Workshops beschäftigten sich mit Fragen der arbeitsrechtlichen Entwicklungen, den Herausforderungen im Bereich des Sozialschutzes und den Möglichkeiten neuer Arbeitsformen im Hinblick auf einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Eine Ausstellung am Rande der Konferenz präsentierte praktische Beispiele für aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und Robotik. An der von der Europäischen Kommission kofinanzierten Konferenz Digitalisierung der Arbeit am 19. September 2018 nahmen 165 Expertinnen und Experten der Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA-Staaten und der Westbalkanländer sowie zahlreicher europäischer Institutionen teil. Schwerpunkt der Konferenz war die Sicherung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung sowie die Organisation neuer Arbeitsformen und von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen in der Plattformwirtschaft. Behandelt wurden Fragen der Arbeitszeit und des Arbeitsaufkommens, der virtuellen Migration und des algorithmischen Managements sowie von Mitbestimmungsmöglichkeiten und Veränderungen im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Neben der Präsentation einer Studie des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit Eurofound zu verschiedenen Arten der Plattformarbeit und ihren Auswirkungen auf den Sozialschutz und die Arbeitsbedingungen in ausgewählten europäischen Ländern inklusive Österreichs wurden neueste wissenschaftlichen Erkenntnisse präsentiert. Auf dieser Grundlage können geeignete Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene unterstützt werden, damit EU-Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen können.

Die gemeinsam mit der europäischen Kommissionausgerichtete Konferenz Kampf gegen arbeitsbedingten Krebs am 24./25. September 2018 diente dem Austausch über Maßnahmen zur Bekämpfung von arbeitsbedingtem Krebs. Ziel dieser Konferenz war, das Bewusstsein für die Gefährdung durch krebserzeugende Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz zu schärfen und Maßnahmen zur Bekämpfung zu diskutieren. In Workshops hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die neuesten Entwicklungen sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Sensibilisierung zu diskutieren. Höhepunkt der Veranstaltung war die Verlängerung der „Roadmap on Carcinogens 2016 - 2018 von Amsterdam nach Wien" bis zur finnischen Ratspräsidentschaft 2019 in einem symbolischen Akt. Dieses freiwillige Aktionsprogramm zur Bekämpfung von beruflich bedingtem Krebs soll das Bewusstsein für die von Karzinogenen am Arbeitsplatz ausgehenden Risiken schärfen und den Austausch bewährter Verfahren und praktischer Lösungen fördern. Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein: „Eine große Herausforderung für Österreich und für ganz Europa stellt der Umstand dar, dass den Menschen in der Arbeitswelt gar nicht bewusst ist, welchen Gefahren sie am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Aber erst dieses Wissen ermöglicht es, entsprechende Schutzmaßnahmen setzen zu können.“

Erstmals auf EU-Ebene wurde auf Initiative des Behindertenanwalts, Dr. Hansjörg Hofer, eine Tagung der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen Mitte November veranstaltet. Dabei wurden vor allem praktische Beispiele für die Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen für einen nachhaltigen, erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben aus verschiedenen Mitgliedstaaten präsentiert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative von den Nachfolgepräsidentschaften aufgegriffen wird.

Bilanz des Österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union Politikbereich Gesundheit
Grundsätzlich kann im Gesundheitsbereich auf ein intensives und erfolgreiches Halbjahr zurückgeblickt werden. Einige wichtige Themen, die auf der formellen Agenda des Rates stehen, wurden von der vorangegangenen bulgarischen Präsidentschaft übernommen und am Rat Gesundheit am 7. Dezember 2018 behandelt. Darüber hinaus hinaus wurde bei einigen – selbst gewählten - informellen Themen ein spezifischer österreichischer Schwerpunkt gemäß den politischen Prioritäten gesetzt.

Eine seitens der Europäischen Kommission vorgelegte Ratsempfehlung zu Impfungen wurde unter österreichischem Vorsitz angenommen. Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen. Leider ist die Impfquote der europäischen Bevölkerung bei einigen durch Impfung vermeidbaren Krankheiten unzureichend. Die Ratsempfehlung stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Industrie und anderen relevanten Interessengruppen. Auf diese Weise sollen die Impfversorgung der europäischen Bürgerinnen und Bürger optimiert, Kommunikationsmaßnahmen verstärkt und die Impfskepsis in manchen Teilen der europäischen Bevölkerung bekämpft werden. Die Ratsempfehlung unterstützt darüber hinaus die Impfstoffforschung, die Impfstoffversorgung und den europäische Austausch von Daten. Gesundheitsministerin Mag. Beate Hartinger-Klein: „Ich freue mich, dass die Empfehlung für eine verstärkte EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von durch Impfungen vermeidbare Erkrankungen angenommen wurde. Pocken und Kinderlähmung sind durch entsprechende Impfungen schon ausgerottet worden. Jetzt gilt es dies bei anderen Krankheiten, wie etwa Masern, auch zu erreichen. Aufgrund der Mobilität, die wir auf der Welt und natürlich auch in Europa haben, ist die Gefahr, dass Krankheiten wiederauftauchen, sehr groß. Deshalb ist es wichtig, der vorhandenen Impfskepsis entgegenzuwirken."

Ein unter österreichischem Vorsitz sehr intensiv diskutiertes Thema war der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien – auch bekannt unter ‚Health Technology Assessment‘. Mit der Verordnung wird angestrebt, eine nachhaltige Grundlage für eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene für die gemeinsame klinische Bewertung neuer Arzneimittel und bestimmter neuer Medizinprodukte zu schaffen. Die Verordnung verfolgt gleichermaßen die Ziele, ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beizutragen. Österreich konnte hier seine Erfahrung und zentrale Mittlerrolle nutzen, um trotz der durchaus divergierenden Haltungen der Mitgliedstaaten wichtige Kompromisspapiere zu erarbeiten, die im Rahmen eines Fortschrittsberichtes an den kommenden rumänischen Vorsitz übergeben wurden.

Zur Vorbereitung der achten Konferenz der Vertragsparteien zur WHO-Tabakrahmenkonvention koordinierte der österreichische Vorsitz eine gemeinsame Position der EU Mitgliedstaaten. Im Hinblick auf die Spirituosenverordnung erreichte der österreichische Vorsitz eine Einigung mit dem Europäischen Parlament, wenn auch ein formaler Abschluss erst nach erfolgreicher WTO-Notifikation unter dem rumänischen Ratsvorsitz erfolgen wird. Die Verordnung sieht Regelungen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt durch Festlegung von Begriffsbestimmungen, Kennzeichnungsregeln und Vorschriften über den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen vor. Der „Obstler“ als traditionelles österreichisches Produkt wird nun explizit erwähnt und die Definition von Eierlikör wurde den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher angepasst. Als Beitrag zur Qualität von Spirituosen wurden Zuckerungsobergrenzen in relevanten Kategorien eingeführt.

Für den Vorschlag zur Novellierung der Trinkwasser-Richtlinie wurde während des österreichischen Vorsitzes ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Gesundheitsrelevante Aspekte, wie etwa die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, sind im Rahmen der Verordnung in den Vordergrund zu stellen. Die hohe Qualität des Trinkwassers muss gewährleistet und für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin leistbar bleiben. Auch muss den unterschiedlichen Strukturen zur Trinkwassergewinnung in Österreich und Europa weiterhin ausreichend Rechnung getragen werden. Eine klein strukturierte öffentliche Wasserversorgung wie in Österreich ist zu schützen und im Bereich der Untersuchungshäufigkeiten zu berücksichtigen.

Unter österreichischem Vorsitz erfolgte die Mandatserteilung für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zum Verordnungsvorschlag über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette (bekannt unter Verordnung Allgemeines Lebensmittelrecht). Mit diesem Vorschlag wird angestrebt, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Budgets zu stärken und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu forcieren, damit eine effizientere Risikobewertung im Bereich des Lebensmittelrechts ermöglicht wird. Darüber hinaus sind Verbesserungen der Transparenz bei wissenschaftlichen Bewertungen und Entscheidungsprozessen im Bereich Lebensmittelsicherheit vorgesehen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Glyphosat-Krise wird damit auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger auf diesem Sektor entsprochen. Österreich hat sich immer für bessere, transparentere und vor allem strengere Zulassungsverfahren ausgesprochen.

Im informellen Bereich hat der österreichische Vorsitz eigene gesundheitspolitische Akzente gesetzt: Die informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Gesundheit fand am am 10. und 11. September 2018 in Wien statt. Bei der Veranstaltung waren die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten, die EK, die WHO Europa, die Europäische Arzneimittelagentur und wissenschaftliche Institutionen vertreten. Der erste Sitzungstag war dem Thema ‚Regulatorische und versorgungspolitische Herausforderungen der europäischen Arzneimittelzulassung‘ gewidmet. Insgesamt wurden vier Handlungsfelder beleuchtet: Die Optimierung des Informationsaustausches, die Stärkung des Patientennutzens, die Verfügbarkeit neu zugelassener Medikamente und Arzneimittel für seltene Erkrankungen. Der Fokus der Diskussionen lag auf möglichen Maßnahmen zur Sicherstellung der nachhaltigen Versorgung der europäischen Patientinnen und Patienten. Der zweite Sitzungstag war dem Thema ‚Investitionen in Digitale Gesundheit‘ gewidmet. Dabei wurde auf die Problematik hingewiesen, dass – trotz der bereits erfolgreich eingesetzten Verwendung von personenbezogenen digitalen Gesundheitsdaten – das volle Potenzial in der Praxis nicht ausgeschöpft wird (v.a. in ambulanten und hospitären Gesundheitseinrichtungen). Der Fokus der Diskussion lag auf der Identifizierung möglicher Verbesserungsmaßnahmen. Gesundheitsministerin Maga Beate Hartinger-Klein: “Es geht es um die Infrastruktur auf der einen Seite, auf der anderen Seite darum, dass der Informationsaustausch leichter erfolgen kann. Gerade bei “Seltenen Erkrankungen” (Erkrankungen an denen weniger als einer von 2.000 Menschen leidet) und onkologischen Erkrankungen steht man vor einer Herausforderung, denn hier stehen zu wenig Daten zur Verfügung“.

Eine Fachkonferenz mit dem Titel ‚Unser Essen – Unsere Gesundheit: Wege zu einem gesunden und nachhaltigen Ernährungsystem in Europa‘ am 22. und 23. November 2018 in Wien widmete sich einem gesundheitspolitisch ebenfalls sehr relevanten Thema. Die europäischen Ernährungssysteme stehen vor großen Herausforderungen. Die Prävalenz nicht-übertragbarer Krankheiten – welche oft durch die Ernährung beeinflusst werden – steigt. Allein in Europa leiden 60 Millionen Menschen an Diabetes, 55% der erwachsenen Bevölkerung sind übergewichtig oder fettleibig. An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Politikbereichen, der Wissenschaft, der Industrie und der Zivilgesellschaft teil. Zur Programmgestaltung trugen die Europäische Kommission, die WHO, die OECD und EuroHealthNet bei. Die interdisziplinär organisierte Veranstaltung widmete sich der Erarbeitung von Strategien, um eine gesunde Lebensführung zu fördern und ernährungsbedingte Risiken EU-weit zu reduzieren. Durch einen aktiven Dialog mit allen Stakeholdern sowie dem Austausch von Best Practice-Beispielen wurde das Ziel verfolgt, die benötigte intersektorale Kooperation zu fördern und zu stärkenen wird und weitere Treffen auf dieser Ebene stattfinden.

 

 

 

Österreichs EU-Vorsitz
https://www.eu2018.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Die Nachrichten-Rubrik "Österreich, Europa und die Welt"
widmet Ihnen der
Auslandsösterreicher-Weltbund

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at