Weitere Verschärfung der Transit-
 LKW-Fahrverbote in Tirol

 

erstellt am
21. 12. 18
13:00 MEZ

Drei Verordnungen für 2019 gehen in Begutachtung
Innsbruck (lk) - Für Transit-LKW plant die Tiroler Landesregierung im kommenden Jahr weitere Fahrverbote. „Das sektorale Fahrverbot soll mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2019 verschärft werden, ab 1. August 2019 sollen dann bereits ein strengeres Nachtfahrverbot sowie Euroklassenfahrverbot gelten“, informiert LHStvin Ingrid Felipe über dieses Antitransit-Paket. Die Verkehrslandesrätin verweist darauf, dass die Europäische Kommission von den Tiroler Plänen bereits in Kenntnis gesetzt wurde.

Gemäß dem von allen im Tiroler Landtag vertretenen Parteien heuer unterstützten Beschluss, den Transitverkehr in Tirol durch weitere Verschärfungen bei den LKW-Fahrverboten zu reduzieren, haben die ExpertInnen des Landes diese drei Verordnungen vorbereitet. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. Februar 2019.

„So lange es auf europäischer Ebene nicht möglich ist, gemeinsam wirksame Steuerungsmechanismen für die Verlagerung der Güterströme von der Straße auf die Schiene zu vereinbaren, müssen wir uns all jener Maßnahmen behelfen, die wir im Rahmen des Wirkungsbereiches der Tiroler Landesregierung zum Schutz der Tiroler Bevölkerung setzen können“, sagt LHStvin Felipe.

Diese Verschärfungen sind für die Verkehrslandesrätin notwendig, weil der Schwerverkehr über die Brennerachse trotz intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren massiv zugenommen hat: „Wir sehen uns trotz der erfolgreichen Einführung des Luft- und Lärm-100ers und der erfolgreich umgesetzten Tarifreform des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin mit Überschreitungen der NO2-Immissionsgrenzwerte konfrontiert. Für uns besteht weiterhin Handlungsbedarf für eine deutliche Reduktion der Schadstoffbelastung zum Wohle und für die Gesundheit der Tiroler Bevölkerung.“

Die in Begutachtung geschickten Verordnungsentwürfe beinhalten unterschiedliche Maßnahmen, die den Transitverkehr eindämmen sollen:

Sektorales Fahrverbot:

  • Ende der generellen Ausnahme für Euro 6-LKW im sektoralen Fahrverbot
  • Ausweitung des Fahrverbotes auf weitere Transportgüter
  • Für Ziel-/Quellverkehr sind nur mehr Euro 5 und besser zulässig


Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens und Würdigung der eingelangten Stellungnahmen sowie nach finaler Abstimmung mit der Europäischen Kommission ist geplant, die Verordnung voraussichtlich im Frühjahr zu erlassen, wobei die Änderungen dann ab Oktober 2019 wirksam werden würden.

Im Vorfeld wurde bereits evaluiert, dass den rund 300.000 künftig vom Sektoralen Fahrverbot pro Jahr betroffenen Fahrten ausreichend Transportalternativen auf der Bahn zur Verfügung stehen und somit die Schienenkapazität gewährleistet ist.

Nachtfahrverbot:

  • Ende der generellen Ausnahme von Euro 6 LKW vom Nachfahrverbot mit 31.12.2020.
  • Ab 2021 sind im Ziel- und Quellverkehr nur noch Euro 6 LKW und LKW mit Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie erlaubt; im Transit lediglich LKW mit Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie.


Euroklassenfahrverbote mit zeitlich gestaffelten Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr:

  • Ab 01.08.2019: Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 4 und schlechter für den Transitverkehr.
  • Ab 01.01.2021: Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 5 (inkl. EEV) und schlechter für den Transitverkehr.
  • Für den Ziel- und Quellverkehr gelten die Fahrverbote ab dem 01.01.2021 (Klasse Euro 4 und schlechter) bzw. ab dem 01.01.2023 (Klasse Euro 5 inkl. EEV und schlechter).

 

 

 

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