Vorarlberg: Neue Förderung für
 die 24-Stunden-Betreuung

 

erstellt am
21. 12. 18
13:00 MEZ

Landesregierung und Gemeindeverband fixieren Lösung für den ambulanten Bereich
Bregenz (vlk) - Land Vorarlberg und der Vorarlberger Gemeindeverband haben sich auf eine neue Förderung für jene Menschen geeinigt, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Damit erfolgt eine wichtige Stärkung in der ambulanten Pflege, informierten Landeshauptmann Markus Wallner, Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker und Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier am 20. Dezember im Pressegespräch. Eine neue Sonderleistung im Rahmen der Mindestsicherung sieht vor, dass zusätzlich zur bestehenden – von Bund und Sozialfonds finanzierten - 24-Stunden-Förderung weitere Zuschüsse von bis zu 600 Euro monatlich zur Verfügung gestellt werden – in Härtefällen sogar bis zu 900 Euro. Die neue Förderung betrifft Neufälle und tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

„Mit dieser Förderung leisten wir einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der Pflege zuhause. Wir respektieren damit den Wunsch der Pflegebedürftigen, möglichst lange im eigenen familiären Umfeld betreut zu werden“, fasste Landeshautmann Wallner zusammen. Durch die Abschaffung des Vermögenszugriffes im stationären Bereich durch den Bund, haben sich im Pflegesystem starke Veränderungen ergeben: Pflege und Betreuung in Heimen sind finanziell für die Betroffenen attraktiv geworden, für die öffentliche Hand sind sie allerdings mit hohen Kosten verbunden. Weil das Land und die Gemeinden einerseits auf die Pflege zuhause setzen und andererseits sich wichtige Bedingungen geändert haben, wurde nun ein neues Modell erarbeitet, das für die 24-Stunden-Betreuung beachtliche Verbesserungen beinhaltet. „Wir nehmen die Verantwortung in dieser Frage sehr bewusst wahr“, sagte Gemeindeverbandspräsident Köhlmeier.

Konkret fasst das Land Vorarlberg eine neue Bestimmung in der Mindestsicherungs- verordnung und gewährt zusätzlich zur bestehenden 24-Stunden-Förderung eine Förderung bis zu 600 Euro monatlich als Sonderleistung – „bei Härtefällen bis zu 900 Euro“, informierte Landesrätin Wiesflecker. Beispiel: Ein/e Mindestpensionist/in mit einer Netto-Pension von 900 Euro und Pflegestufe 5 erhält neben der bestehenden Förderungen in Gesamthöhe von 1470 Euro ab Jahresbeginn 2019 zusätzlich 900 Euro (Sonderleistung 600 Euro plus Härtefallregelung 300 Euro). 13. und 14. Gehalt werden in die Berechnung nicht mit einbezogen.

Eckpunkte des neuen Modells

  • Ein Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 des Bundespflegegeldgesetzes
  • Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumsservice
  • In Pflegegeldstufe 3 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch das Casemanagement bestätigt werden
  • Maximale Höhe der Sonderleistung bei zwei Betreuungskräften: 600 Euro/Monat
  • Maximale Höhe der Sonderleistung bei einer Betreuungskraft: 300 Euro/Monat
  • Die Förderhöhe reduziert sich in jenem Ausmaß, in dem das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person 1.600 Euro bzw. bei Bedarfsgemeinschaften 1.900 Euro übersteigt
  • Härtefallregelung bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen: zusätzlich + 150 Euro bzw. 300 Euro

Kein Vermögenszugriff mehr

„Wichtig ist zu erwähnen, dass künftig kein Vermögenszugriff mehr durch die öffentliche Hand erfolgen wird“, betonte Wallner. Je nach Konstellation kann aber der Fall eintreten, dass ein gewisser Vermögenseinsatz – etwa durch Erspartes oder durch Angehörige – notwendig sein wird. Es wird angenommen, dass jährlich 1.100 neue Fälle betroffen sein werden, in Pflegestufe 3 ca. 100 Fälle. Mit zusätzlichen Kosten von rund fünf Millionen Euro wird gerechnet. „Gemeinsam mit dem neuen Pflegepaket des Landes von sechs Millionen Euro fließen im kommenden Jahr somit elf Millionen Euro zusätzlich in die Pflege“, informierte Landeshauptmann Wallner.

Neben dem Pflegepaket des Landes hat auch der Bund Verbesserungen im Pflegebereich in Aussicht gestellt. Besonders die angedachte Erhöhung des Pflegegeldes könnte eine weitere spürbare Verbesserung der Kostensituation der zu Betreuenden und deren Angehörigen bedeuten.

 

 

 

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