Einigung für Verbot von Einwegplastik-
 Artikeln auf EU-Ebene

 

erstellt am
19. 12. 18
13:00 MEZ

Köstinger: „Verbote und Reduktion von Einwegplastik werden Plastikverschmutzung in Europa eindämmen“
Brüssel/Wien (bmnt) - In den frühen Morgenstunden des 19. Dezember haben sich die Verhandler von EU-Kommission, EU-Parlament und der österreichischen Ratspräsidentschaft in Trilog-Verhandlungen auf die Details zum Verbot von Einwegplastik-Artikeln vorläufig geeinigt. „Mit der heutigen Einigung treten wir der Verschmutzung unserer Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll entschlossen entgegen", so Umweltministerin Elisabeth Köstinger, die das Dossier für die EU-Mitgliedsstaaten verhandelt hatte.

Insgesamt geht man davon aus, dass der Anteil des Plastikmülls 80-85% des „maritime littering“ beträgt. 50% des Plastikmülls an Europäischen Stränden besteht aus „Einwegplastik“ (davon entfallen wieder 86% auf die zehn häufigsten Produktgruppen).

„Der Kampf gegen die Plastikplage ist eine der größten Aufgaben, die wir derzeit haben“, sagt Köstinger. Österreich hatte daher vor wenigen Wochen – als drittes EU-Land – ein Verbot von Kunststoff-Tragetaschen ab 2020 angekündigt. Die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene war seit Monaten verhandelt worden und wurde heute früh positiv abgeschlossen.

Erste Details zur Einigung auf EU-Ebene
Verbot: Das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten für die es eine nachhaltigere Alternative gibt (ab Anfang 2021). Davon betroffen sind:

  • Wattestäbchen
  • Teller
  • Besteck
  • Strohhalme
  • Luftballonstäbe


Reduktion: Spürbare Verminderung des Verbrauchs (für die es keine nachhaltigere Alternative gibt). Davon betroffen sind:

  • Trinkbecher
  • Behältnisse für Lebensmittel (Lebensmittelverpackungen)


Produktanforderungen: Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. 5 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Davon betroffen sind Getränkeflaschen (nur Kunststoff-Flaschen)

Kennzeichnungspflichten: Bestimmte Produkte (mit einem gewissen Kunststoffgehalt) zum einmaligen Gebrauchen sollen gekennzeichnet werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Davon betroffen sind:

  • Hygieneeinlagen
  • Trinkbecher
  • Feuchttücher

Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von Kunststoffprodukten sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten.

Getrennte Sammlung: Sammelquote für Einweg-Kunststoff-Flaschen bis 2025 77 % und bis 2029 90%.

 

 

 

Österreichs EU-Vorsitz
https://www.eu2018.at

 

 

 

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