ÖAMTC: Neuerungen im
 österreichischen Straßenverkehr 2019

 

erstellt am
19. 12. 18
13:00 MEZ

Automatisiert Einparken, Rechts abbiegen bei Rot, Vormerkung fürs Befahren der Rettungsgasse, IG-L Ausnahmen für E-Fahrzeuge
Wien (öamtc) - Mit Beginn 2019 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.

  • Automatisiertes Fahren-Verordnung: Die Verordnung erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.
  • Rechts abbiegen bei Rot: Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet ein einjähriger Probebetrieb für "rechts abbiegen bei Rot" in Linz und Wels, weitere Orte sind möglich.
  • 140 km/h auf der Autobahn: Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer Strecken kommen.
  • Neues Vormerkdelikt: Das Befahren der Rettungsgasse wird zum Vormerkdelikt.
  • Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren. Das Schummeln bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.
  • Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019 ist das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.
  • Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.
  • Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.
  • Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.
  • Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Erfreut zeigt sich der ÖAMTC über die Ankündigung der österreichischen Automobilimporteure, dass ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu sehen sein werden. Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt darauf, dass die Händler auch konsumentenfreundlich Auskunft erteilen.

E-Mobilität 2019 – Ausnahmen bei Tempolimits, verpflichtende Geräusche, Modelle mit bis zu 600 Kilometer Reichweite

  • Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.
  • Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.
  • Neue E-Autos und -Modelle: Im neuen Jahr kommen etliche neue E-Autos mit Reichweiten zwischen 300 bis zu 600 Kilometer auf den Markt, z. B. Rivian, ein E-Pickup Truck mit 644 km Reichweite, VW Neo, das erste reine Elektroauto von Volkswagen mit 400 km Reichweite, BMW Mini Electric 2019 (300 km Reichweite), Audi e-tron (400 km Reichweite), KIA Niro EV (485 km Reichweite), Nissan Leaf E-Plus, außerdem der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der Citroen DS3 Crossback. TESLA bringt sein Model 3 nach Österreich. Und das Elektro Startup Future Mobility (FMC) hat sein erstes Serien E-Auto unter der Marke BYTON präsentiert. Prototypen in Europa soll es 2019 / 2020 geben.

 

 

 

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