AKW Krško: EUGH-Kreise bestätigen Kärntens
 Forderung nach grenzüberschreitender UVP

 

erstellt am
18. 12. 18
13:00 MEZ

LH Kaiser, LR.in Schaar, LR Gruber: Resolution an die Bundesregierung, im Interesse der Bevölkerung die AKW-Betreiber in die Pflicht zu nehmen und Staatenklage vor EUGH zu prüfen – Schutz der Menschen muss immer an erster Stelle stehen
Krško/Brüssel/Klagenfurt (LPD). Die Kärntner Landespolitik geht im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit aller Entschlossenheit gegen die beabsichtigte Laufzeitverlängerung des slowenischen Atomkraftwerkes Krško bis 2043 vor. „Unser Ziel wäre jedenfalls die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Österreich und Kärnten die Möglichkeit hätten, durch entsprechende Stellungnahmen den Druck auf die Betreiber zu erhöhen. Hier geht es um den Schutz von Millionen Menschen dies- und auch jenseits der Grenzen, vor der gefährlichen Unberechenbarkeit, die von Atomkraft ausgeht“, bringt es Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser auf den Punkt und erinnert an die verheerenden Folgen in Tschernobyl und Fukushima. Nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen Stellungnahme einer Generalanwältin des EUGH, die Kärntens Forderung nach einer grenzüberschreitenden UVP auf Basis gültigen EU-Rechts bestätigt, erhofft sich Kaiser gemeinsam mit seinen Regierungskollegen Umweltreferentin Sara Schaar und Landesrat Martin Gruber von der Bundesregierung rasches und energisches Handeln.

In einer am 18. Dezember in der Sitzung der Kärntner Landesregierung verabschiedeten Resolution wird die Bundesregierung daher unter anderem aufgefordert, die Möglichkeit einer Staatenklage und somit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH wegen Nichteinhaltung der entsprechenden EU-Richtlinie 2011/92 zu prüfen. Gemäß dieser Richtlinie vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten haben Mitgliedsstaaten, die feststellen, dass ein Projekt erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen Mitgliedstaats haben könnte, das Recht an dem umweltbezogenen Entscheidungsverfahren des anderen Mitgliedsstaates als Partei teilzunehmen. Festgehalten wird in der Resolution auch die Bereitschaft, Slowenien bei der Steigerung der Energieeffizienz und den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien in Slowenien auch durch Kooperation mit und aus Kärnten zu unterstützen.

„Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nachkommen. Vor allem anderen hat die Politik den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Daher fordern wir die Österreichische Bundesregierung auf, mit Unterstützung der Kärntner Landesregierung eine ehestmögliche Stilllegung, keine Laufzeitverlängerung und die Abstandname Sloweniens vom weiteren Ausbau zu erwirken“, so Kaiser, Schaar und Gruber unisono.

Dass es für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken eine grenzüberschreitende UVP geben muss, geht Kaiser und Schaar zufolge aus einer Stellungnahme einer Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hervor. „Laut EUGH-Generalanwältin Juliane Kokott machen die Übereinkommen von Espoo und Aarhus eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Verlängerung der Periode der industriellen Stromerzeugung durch bestimmte Kernkraftwerke erforderlich. In Anbetracht dessen ist sie der Auffassung, dass die UVP-Richtlinie entgegen der bisherigen Rechtsprechung dahin auszulegen ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verlängerung des Zeitraums der industriellen Stromerzeugung durch Kernkraftwerke um zehn Jahre notwendig ist“, zitiert der Landeshauptmann aus der Stellungnahme vom 29. November 2018

 

 

 

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