Dürre hat Land- und Forstwirtschaft massiv gefordert

 

erstellt am
28. 12. 18
13:00 MEZ

Linz (lk-ooe) - Das Jahr 2018 war insbesondere in OÖ erneut von Klimaextremen geprägt. Die bereits ab dem Frühjahr aufgetretenen massiven Niederschlagsdefizite und überdurchschnittlichen Temperaturen haben vor allem im Grünland und Futterbau zu massiven Ertragseinbrüchen geführt. Im Bundesländervergleich war Oberösterreich heuer dabei klar das hauptbetroffene Bundesland. Die Hauptkulturen im Ackerbau – insbesondere Mais und Wintergetreide – sind mit diesen Wetterextremen aber besser zurechtgekommen, als ursprünglich befürchtet. „Trotzdem zeigt das heurige Jahr klar auf, dass die dringend notwendige Klimawandelanpassungs-Strategie die bäuerlichen Betriebe in den nächsten Jahren massiv fordern wird“, erklärt LK-Präsident Franz Reisecker in einer Bilanz zum heurigen Bauernjahr.

Grünland und Wälder litten unter Dürre
Die Getreideernte im Sommer startete heuer so früh wie nie zuvor. Angesichts der massiven Niederschlagsdefizite konnten im Ackerbau aber durchaus respektable Erträge erzielt werden. Zudem haben sich bei Getreide die Märkte und Preise heuer etwas stabilisiert. Massive Ertragsdefizite waren aufgrund der fehlenden Niederschläge ab April am Grünland und im Feldfutterbau zu verzeichnen, sodass hier viele Betriebe auf Ersatzfuttermittelzukäufe angewiesen waren. Besonders dramatisch war aufgrund der ausgeprägten Dürre der Borkenkäferbefall in den heimischen Wäldern. Der Markt für Nadelsägerundholz war das gesamte Jahr massiv überlastet und die Preise enorm unter Druck. Zudem hatten die betroffenen Waldbesitzer mit zum Teil erheblichen Abfuhrverzögerungen und Engpässen bei den Frachtkapazitäten zu kämpfen.

Differenzierte Marktentwicklung in Tierproduktion
Der EU-Schweinemarkt, der mit einem Eigenversorgungsgrad von etwa 115 Prozent strukturell auf Drittlandexporte angewiesen ist, war 2018 von einer deutlich rückläufigen Entwicklung geprägt. Hauptursache für das EU-weite Produktionsplus von etwa zwei Prozent war die steigende Erzeugung in Spanien, Dänemark, Holland und Polen. Zudem verhinderte die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa positive Markt- und Preisimpulse. Dadurch wurde mit einem durchschnittlichen Basispreis von 2,14 Euro je Kilogramm auch das Preisziel für Ferkel heuer deutlich verfehlt. Der Schlachtrindermarkt zeigte sich in der ersten Jahreshälfte weitgehend stabil, ist aber ab dem Sommer mit dürrebedingten Notverkäufen bei Kühen etwas unter Druck geraten, sodass die Auszahlungspreise gegen Jahresende unter dem Vorjahresniveau lagen. Der massive Verfall der türkischen Lira um zeitweise bis zu 50 Prozent hat auch den Zuchtrindermarkt einbrechen lassen.

Attraktivierung von Agrar-Risikoversicherungen
Auf massives Drängen der Bauernvertretung wurden heuer die Bedingungen für Agrar-Risikoversicherungen ab dem kommenden Jahr attraktiver gestaltet. Über die Hagelversicherung hinaus wird die Versicherungssteuer ab 2019 auch für die sonstigen Agrar-Risikoversicherungen von bisher 11 Prozent des Prämienbetrages auf 0,02 Prozent der Versicherungssumme gesenkt. Gleichzeitig wird die Bezuschussung durch Bund und Land von bisher 50 auf künftig 55 Prozent des Prämienbetrages angehoben. Mit der neuen öffentlichen Bezuschussung von Tierausfallsversicherungen können künftig auch wesentliche Tierseuchenrisiken in der Agrarproduktion abgesichert werden. „Die Bäuerinnen und Bauern sind damit gefordert, künftig die Risikoabsicherung selbst in die Hand zu nehmen und können dazu ab dem kommenden Jahr auf noch attraktivere Angebote zurückgreifen“, erläutert LK-Präsident Franz Reisecker.

Dürrehilfepakt umgesetzt
Weiters ist es gelungen, für die von der Dürre hauptbetroffenen Betriebe in OÖ ein eigenes Dürrehilfspaket umzusetzen. Auch wenn damit die entstandenen Schäden finanziell bei weitem nicht ausgeglichen werden können, profitieren in OÖ etwa 10.000 Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter von der für Ende Jänner 2019 geplanten Auszahlung von Direktzuschüssen. Bund und Land OÖ stellen dafür in unserem Bundesland etwa 12 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon kann der Großteil der von der Dürre hauptbetroffenen Grünlandbetriebe mit Direktzuschüssen rechnen, auch wenn nicht alle Problembereiche mit den verfügbaren Wetter- und Niederschlagsdaten adäquat berücksichtigt werden konnten“, erklärt Reisecker.

Verwaltungsvereinfachung bei Besteuerung von Leistungsentschädigungen
Für Entschädigungen im Zusammenhang mit Leitungsrechten für Öl, Gas, Strom und Wärme ist ab 1. Jänner 2019 über die Leitungsbetreiber eine einheitliche Abzugssteuer in Höhe von 10 Prozent abzuführen. Die einkommenssteuerliche Behandlung dieser Zahlungen konnte dadurch für die Grundeigentümer und die Finanzverwaltung wesentlich vereinfacht werden. Alternativ können Steuerpflichtige diese Zahlungen aber weiterhin bei der Einkommenssteuer veranlagen. Nach langwierigen Verhandlungen konnte die Landwirtschaftskammer hier im heurigen Jahr eine praktikable Regelung erzielen.

Rückerstattung von SV-Beiträgen
Mit einer Novelle des bäuerlichen Sozialversicherungsgesetzes konnte im heurigen Jahr auch die Auszahlung einer teilweisen Rückerstattung von höheren Sozialversicherungsbeiträgen für Betriebe mit einer deutlichen Einheitswertsteigerung verankert werden. Die mit der Hauptfeststellung neu festgestellten land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte wurden heuer ab 1. April auch für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wirksam. Beträgt die Erhöhung des Einheitswertes im Vergleich zum Monat März 2018 mehr als 10 Prozent, so haben Betriebsführerinnen und Betriebsführer künftig Anspruch auf die teilweise Rückerstattung von geleisteten Beiträgen. Von der Rückerstattung ausgeschlossen sind Betriebe mit einem Einheitswert unter 4.400 Euro und über 60.000 Euro. Auch bei einer Reduzierung der Beitragsgrundlage aufgrund des Vorliegens einer Pflichtversicherung nach einem anderen Bundesgesetz und für Betriebe in der SV-Beitragsgrundlagenoption ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Die Rückerstattung der Beiträge erfolgt erstmals durch eine Gutschrift bei der SVB-Beitragsvorschreibung im Jänner 2019. „Damit konnte eine wesentliche finanzielle Abfederung für steigende Belastungen aus erhöhten Einheitswerten durchgesetzt werden“, so Reisecker.

 

 

 

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