Kickl: Modernisierung der Jobbörse leistet wesentlichen
 Beitrag zu neuem Polizei-Aufnahmeverfahren

 

erstellt am
03. 01. 19
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Im Rahmen der Neugestaltung des Aufnahmeverfahrens für den Exekutivdienst hat das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport einige Anpassungen an der Jobbörse der Republik Österreich vorgenommen, um das moderne Online-Bewerbungsmanagement nutzeroptimiert zur Verfügung stellen zu können.

Die elektronische Jobbörse der Republik Österreich, betrieben vom Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMÖDS), bietet als gemeinsames Angebot für alle Bundesministerien eine zentrale Ausschreibungsplattform für freie Stellen im Bundesdienst. Mit dem individuellen Newsletterservice "JobAgent" können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Stellenausschreibungen informieren. Das integrierte Bewerbungsmanagementsystem unterstützt den transparenten Auswahlprozess und ermöglicht eine zeitnahe Kommunikation mit Bewerberinnen und Bewerbern.

Im Rahmen der Neugestaltung des Aufnahmeverfahrens für den Exekutivdienst hat das Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport zusätzlich einige Anpassungen an der Jobbörse der Republik Österreich vorgenommen, um das moderne Online-Bewerbungsmanagement nutzeroptimiert zur Verfügung stellen zu können. Unter anderem wurde eine Inbox für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen, womit verhindert wird, dass wichtige Informationen durch Spam-Filter nicht empfangen werden. Weiters wurden Verbesserungen für die Personalsachbearbeiter geschaffen, um die spezifisch polizeilichen Sicherheitsüberprüfungen und umfangreiche Eignungsprüfungen abbilden zu können.

Plus 2.100 Planstellen und 2.000 Ausbildungsplätze
"Die modernisierte Jobbörse leistet einen wesentlichen Beitrag zum neuen Polizei-Aufnahmeverfahren, das mit 1. Jänner 2019 gestartet wurde", sagt Innenminister Herbert Kickl. Im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle 2018 wurde das Aufnahmeverfahren für Bewerberinnen und Bewerber im Exekutivdienst beschleunigt. Künftig kann die Dauer der Frist zum Wiederantritt bei bestimmten Testungen (z.B. Körpertests) durch Verordnung des Innenministers für den Exekutivdienst festgelegt werden, um den jeweils spezifischen Erfordernissen gerecht zu werden. "Dadurch soll vor allem jungen Interessentinnen und Interessenten der Auswahl- und Aufnahmeprozess sowie der Einstieg in den Beruf erleichtert werden", so Kickl. Das neue Polizei-Aufnahmeverfahren ist ein entscheidender Faktor für die Besetzung der zusätzlichen Planstellen bei der Polizei (+ 2.100 Planstellen und 2.000 Ausbildungsplätze).

Darüber hinaus kommt es beim Aufnahmeverfahren zu Neuerungen und Verbesserungen, um den Bewerberinnen und Bewerbern den Einstieg in ihre Polizeikarriere durch bürokratische Hürden nicht unnötig zu erschweren. So wird innerhalb von zwei knapp aufeinander folgenden Testtagen entschieden, ob die Eignung für den Polizeiberuf vorliegt. Drei bis maximal fünf Monate nach ihrer Bewerbung können die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ausbildung beginnen. "Das ist eine enorme Weiterentwicklung, die auch verhindern wird, dass sich qualifizierte Personen am Arbeitsmarkt zwischenzeitlich anders orientieren und der Polizei somit verloren gehen", sagt der Innenminister.

 

 

 

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