Tiroler Landesregierung beschließt
 Wohn- und Sozialpaket

 

erstellt am
10. 01. 19
13:00 MEZ

LH Platter: „Wohn-Reform stellt sich großen Herausforderungen und bricht mit Tabus!“
Innsbruck (lk) - Ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Wohnkosten in Tirol und ein 65 Millionen Euro schweres Impulspaket Soziales: Damit befasste sich die Tiroler Landesregierung während ihrer zweitätigen Klausur in der Neuen Heimat Tirol in Innsbruck. „Wir wollen das Leben in Tirol leistbar und lebenswert machen – da zählt das Wohnen ebenso dazu wie die soziale Sicherheit“, sind sich LH Günther Platter und LHStvin Ingrid Felipe am 9. Jänner im Anschluss an die Klausur einig: „Diese Reform kratzt nicht an der Oberfläche, sondern geht tief in die Struktur hinein. Es kommt nämlich zu echten Veränderungen bei der Raumordnung und im Grundverkehr. Eine Reform, die sich den großen Herausforderungen stellt und mit bisherigen Tabus bricht.“

Freizeitwohnsitzabgabe fixiert – Airbnb im Visier
So sollen InhaberInnen von Freizeitwohnsitzen in Tirol künftig neben der Fremdenverkehrsabgabe, die an die Tourismusverbände fließt, auch eine Abgabe an die Gemeinden entrichten. „Mit den derzeitigen Berechnungen gehen wir von mehreren Millionen Euro aus, die damit ausschließlich den Gemeinden und deren Aufwendungen zugutekommen“, erklärt LR Johannes Tratter, dass sich die Höhe der Abgabe an der Wohnnutzfläche und dem Verkehrswert richtet. Die entsprechende Regierungsvorlage wird dem Landtag im ersten Halbjahr 2019 vorgelegt. „Außerdem prüfen wir die Möglichkeit der Einführung einer Registrierungspflicht für Vermietende im Aufenthaltsabgabegesetz, damit auch jene Abgaben entrichten, die Wohnungen kurzzeitig auf Portalen wie Airbnb anbieten“, fordert LH Platter auch vom Bund Regelungen zu treffen: „Es braucht einen Datenaustausch mit den Portalbetreibern und die Eingliederung der Kurzzeitvermietung in das Meldegesetz.“

Stärkung des geförderten Wohnbaus
„Gleichzeitig gelte es Bauland zu mobilisieren“, begründet LR Tratter die Befristung von Baulandneuwidmungen auf zehn Jahre – bisher gab es eine solche nicht. Geprüft wird, ob nach Verstreichen dieser Frist der Gemeinderat die Folgewidmung festzulegen hat, oder eine Rückwidmung in Freiland möglich ist. Zudem werden die Gemeinden verpflichtet, Mindestanteile in ausgewiesenen Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau vorzusehen. Die Höhe des Mindestanteils richtet sich nach Struktur der Gemeinde wie deren Möglichkeit zur räumlichen Weiterentwicklung und dem Bedarf an sozialem Wohnbau. Letzteres erhebt die Gemeinde. „Es braucht ein Mehr an gefördertem neuem Wohnraum und ein Weniger an Spekulationen – die Wohnkosten sind teils sogar für den Mittelstand unerschwinglich. Mit dem verpflichtenden Mindestanteil, der in den örtlichen Raumordnungskonzepten umgesetzt wird, werden wir es schaffen, die Tirolerinnen und Tiroler weiter zu unterstützen und finanziell zu entlasten“, sagt auch LHStvin Felipe. Auch eine Verlängerung der Befristung des Veräußerungsverbotes in der Wohnbauförderung von acht auf 15 Jahre wäre sinnvoll – „dies muss allerdings auf Bundesebene entschieden werden“, so LR Tratter.

Wohnbauförderung wird ausgedehnt
Auch Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader begrüßt das Maßnahmenpaket: „Schlussendlich profitiert die Bevölkerung davon, wenn Gemeinden beim Erwerb vom Bauland begünstigt werden. Es braucht aber zudem Förderungen, die das Wohnen leistbarer machen – auch im ländlichen Raum.“ Unter anderem soll die Wohnbauförderung bei kleinen Wohnanlagen in ländlichen Gemeinden erhöht werden. „Das Bauen in ländlichen Regionen soll leistbarer und der Landflucht entgegengewirkt werden“, so LRin Palfrader. Aber auch allgemein gelte es, den BezieherInnenkreis in der Wohnbauförderung auszudehnen – dies wird entsprechend der Förderkriterien geprüft.

Zwei neue Widmungskategorien
Mit den „Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau“ und der „Sonderfläche Chaletdörfer“ gibt es künftig zwei neue Widmungskategorien. Ersteres gilt für Bauvorhaben, die den Richtlinien der Wohnbauförderung entsprechen. Neu ist, dass eine Mischform aus objektgeförderten (Miet- und Mietkaufwohnungen) und subjektgeförderten Wohnungen (Wohnungskauf) möglich ist. „Mit der neuen Widmung für Chaletdörfer soll vor allem der hohe Standard und die raumverträgliche Tourismusentwicklung gestärkt werden“, betont LH Platter. Die Genehmigungskriterien basieren auf Flächenbedarf, Landschaftsbild, Größenordnung und Standort des Bauvorhabens, Bettenanzahl sowie Dienstleistungen und Zubauten.

Grundverkehr – Eindämmung von Spekulationen
„Die Spekulationen mit Immobilien in Tirol müssen verhindert und die in manchen Landesteilen explodierenden Preise eingedämmt werden. Deshalb müssen wir auch im Grundverkehr mutig an den Stellschrauben drehen“, betont LHStv Josef Geisler. Wer einen konkreten Wohnbedarf hat, soll künftig beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Baugrundstücken Vorrang haben. Das im landwirtschaftlichen Grundverkehr bereits etablierte „Interessentenmodell“ soll auch im Baulandgrundverkehr angewendet werden. Im sogenannten „grünen Grundverkehr“ für landwirtschaftliche Grundstücke ist die Wiedereinführung der Selbstbewirtschaftungspflicht vorgesehen. „Damit wollen wir die bäuerliche Agrarstruktur erhalten und Spekulationen verhindern“, so LHStv Geisler.

Nur zwölf Prozent der Gesamtfläche Tirols sind Dauersiedlungsraum. „Umso wichtiger ist es, dass wir diesen für die Tirolerinnen und Tiroler leistbar und nutzbar machen – einer Verknappung von Wohnraum in Tirol treten wir effektiv entgegen. Dazu zählt auch, dass die Potentiale in den 37 Planungsverbänden in Tirol für ein Mehr an leistbarem Wohnen evaluiert werden, Gemeinden in einer aktiven Raumordnungspolitik unterstützt und die Zielbestimmung ‚leistbares Wohnen‘ in den Tiroler Bodenfonds aufgenommen werden“, wie LH Platter zusammenfassend hervorhebt.

Impulspaket Soziales 2019 bis 2023
„Ziel des Impulspaketes ist die Förderung einer solidarischen Gesellschaft, die geprägt ist von Toleranz, Respekt und Achtung vor der Würde aller Menschen“, erläutert die für Sozialagenden zuständige LRin Gabriele Fischer. In den kommenden fünf Jahren stehen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. „Dass Tirol als eines der wohlhabendsten und sichersten Länder zählt, ist sowohl auf die stabile und verlässliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, als auch auf die soziale Sicherheit zurückzuführen“, sagt LH Platter. LRin Fischer hebt einen der vordergründigen Ansätze des Impulspaketes hervor: „Im Sozialbereich braucht es treffsichere Leistungen mit nachhaltiger Wirksamkeit. Präventive, frühzeitige und individuelle Unterstützungen führen langfristig auch zu Kosteneinsparungen.“

„Die Tiroler Landesregierung erhält und verstärkt das engmaschige soziale Netz in Tirol. Das Impulspaket dient dazu, die Versorgungslandschaft in Tirol bestmöglich weiterzuentwickeln und zu vervollständigen“, betont auch LHStvin Felipe.

Ausbau des bedarfsgerechten Angebotes
Entsprechend des Regierungsübereinkommens ist beispielsweise die Intensivierung der Gewaltprävention prioritär, sowie der Ausbau und regionale Ausweitung der Sozialberatung und der mobilen Sozialarbeit. „Ein wesentliches Anliegen ist es uns auch, die Unterstützung für Kinder und Jugendliche durch die Schulsozialarbeit entsprechend des Bedarfs weiterzuentwickeln“, erläutert LRin Fischer.

Jährliche Schwerpunkte und Indexierung der Landesmittel
Inhaltliche Schwerpunkte werden für den Ausbau des bedarfsgerechten Angebotes jährlich erarbeitet: „In Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten sowie Beiziehung der Anwaltschaften und Beiräte wird der Ist-Stand evaluiert und Verbesserungen dargestellt“, so LRin Fischer. Daraus wird ein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr erstellt. Zudem werden ausgewiesene Förderverträge für Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialsubventionen und der Bereiche Frauen und Integration in den kommenden fünf Jahren jährlich automatisch indexiert.

 

 

 

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