Edtstadler kündigt Vereinfachung
 des Betretungsverbots an

 

erstellt am
18. 01. 19
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, stellte am 17. Jänner gemeinsam mit den Bundesministerinnen Juliane Bogner-Strauß und Karin Kneissl Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Sicherheit von Frauen vor.

"Wir müssen Frauen die Gewissheit geben, dass sie gehört werden und dass ihnen auch rasch geholfen wird – bevor die Gewalt eskaliert", sagte Staatssekretärin Edtstadler bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit der Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß und Außenministerin Karin Kneissl in Wien. Konkret solle der niederschwellige Zugang zu Hilfe verbessert, die Strafen bei Wiederholungstätern erhöht und Mindeststrafen bei besonders schwerwiegenden Gewalt- und Sexualdelikten eingeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei der Informationsaustausch – der Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden. "Der Polizei muss ein komplettes Bild der Situation ermöglicht werden, dann können die richtigen Maßnahmen gesetzt werden", sagte Edtstadler. Und schließlich solle es durch die Vereinfachung des Betretungsverbots dazu kommen, dass der Täter einen Abstand von 50 Metern um die Aufenthaltsorte der gefährdeten Person und deren Kinder zu halten habe. Damit entfällt die aufwendige Festlegung, welche Bereiche die weggewiesene Person nicht betreten darf. Nach erfolgter Endabstimmung werde man in den nächsten Wochen das gesamte Paket an Maßnahmen präsentieren.

Edtstadler betonte im Zusammenhang mit den tragischen Morden an Frauen in den vergangenen Tagen und Wochen auch, dass man mit den Migrationsströmen ein Frauenbild importiert habe, das mit unserer Wertehaltung nichts zu tun habe. "Klar ist: Jeder, der Schutz sucht und diesen auch tatsächlich braucht, wird diesen Schutz bei uns in Österreich bekommen. Aber wer unsere Werte ablehnt, hat unseren Schutz nicht verdient", sagte die Staatssekretärin. Daher wäre es jetzt wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nützen bzw. zu schaffen, um straffällig gewordene Asylwerber rasch abschieben zu können.

 

 

 

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