BMVIT zu Brexit-No-Deal: Wir sind vorbereitet

 

erstellt am
17. 01. 19
13:00 MEZ

Was der harte Brexit im Bereich Luftfahrt, Verkehr und Telekommunikation für die Bürger mit sich bringt
London/Brüssel/Wien (bmvit) - Nachdem sich das britische Unterhaus gestern gegen den EU-Brexit-Deal ausgesprochen hat, werden nun viele Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf Österreich aufgeworfen. Das BMVIT hat in den vergangenen Monaten unter Hochdruck gearbeitet, um für ein No-Deal-Szenario gewappnet zu sein. Bundesminister Norbert Hofer dazu: "Das BMVIT hat hier großartiges geleistet, denn wir können mit gutem Gewissen behaupten, dass wir gewappnet sind." Allerdings betont Hofer auch, dass es unbedingt notwendig sein wird, zwischen UK und Österreich weiterhin eine gute Gesprächsbasis zu haben, um sowohl für die Österreicherinnen und Österreicher wie auch für britische Staatsbürger keine zu großen Nachteile entstehen zu lassen.

Was wird sich ändern

Luftverkehr
Es ist geplant eine EU-weite Regelung zur Aufrechterhaltung der Flugverbindungen zwischen der EU und UK einzuführen. In jedem Fall wird auf österreichischer Ebene für eine weiterhin bestehende Konnektivität im Luftverkehr Sorge getragen werden. Allerdings kann es dennoch zu Flugausfällen kommen, sodass Reisen nach UK ab dem 30.03.2019 mit Vorsicht zu planen sind. Darüber hinaus sollten Reisende bei Buchungen darauf achten, ob in den Vertragsbestimmungen Klauseln enthalten sind, die einen Ausfall der Reise bei einem Austritt UKs ohne Abkommen vorsehen.

Bezüglich der Ansprüche von Passagieren bei Verspätung oder Absage eines Fluges ist nach derzeitigem Stand mit keinen unmittelbaren Änderungen zu rechnen, da UK angekündigt hat alle Fluggastrechte auch weiterhin zu gewährleisten. Alle Ansprüche bleiben jedenfalls wie bisher erhalten, wenn es um Flüge einer europäischen Fluggesellschaft geht oder um Flüge aus der EU nach UK.

Straßenverkehr
Autofahrten in UK sind auch nach dem Austritt weiterhin möglich. Es ist laut Ankündigung des UK für Besitzerinnen und Besitzer eines österreichischen Führerscheins auch nicht notwendig einen internationalen Führerschein mitzuführen. Voraussichtlich wird allerdings das Mitführen der "Grünen Karte" als Versicherungsnachweis verpflichtend sein.

Besitzerinnen und Besitzer eines britischen Führerscheines, die in Österreich wohnhaft sind, müssen ihren Führerschein umschreiben lassen. Die neuerliche Ablegung der Fahrprüfung ist dabei nicht notwendig.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Autos, die entsprechend einer Typengenehmigung in Verkehr gebracht wurden, die von einer Behörde des UK ausgestellt wurde, ändert sich durch den Austritt nichts.

Telekommunikation
Ab dem 30.03.2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU, die ihr Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen (bzw. auch umgekehrt, britische Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU) nicht mehr berechtigt sein, von der EU-"Roaming-Verordnung" zu profitieren. Der jeweilige Mobilfunkanbieter kann dann festlegen, welche Tarife für seine Kundinnen und Kunden gelten, wenn sie das internationale Roaming im Vereinigten Königreich nutzen. Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden über die Höhe der Roaminggebühren zu informieren, allerdings wird empfohlen, vor Antritt einer Reise nach Großbritannien bei diesem Erkundigungen einzuholen.

Mit dem Austritt fällt UK auch aus dem EU-Regelungsbereich für Beendigungsgebühren, welche sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig verrechnen. Dies könnte zu höheren Gesprächsgebühren bei Telefonaten zwischen EU und UK führen.

Geistiges Eigentum
Gemeinschaftsmarken und -designs, sowie sonstige geistige Eigentumsrechte, die in der EU registriert sind, gelten ab dem 30.03.2019 nur noch im Gebiet der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten. Sollten Sie Inhaber eines derartigen Schutzrechts sein mit geschäftlichen Interessen in Großbritannien und noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, wird dringend geraten dieses umgehend auch in Großbritannien eintragen zu lassen.

 

 

 

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