Schramböck: Inkrafttreten des EU-Japan-
 Abkommens sichert Jobs und Wohlstand

 

erstellt am
01. 02. 19
13:00 MEZ

Sparpotenzial durch Wegfall der Zölle EU-weit rund eine Milliarde Euro -Wachstumseffekt von 0,011 Prozent (34 Million Euro) des BIP prognostiziert
Tokio/Wien (bmdw) - „Wenn bewährte Partnerschaften - Stichwort Brexit und USA - instabil werden, braucht es für eine kleine Volkswirtschaft wie Österreich umso mehr moderne und transparente Wirtschaftspartnerschaften. Mit dem Inkrafttreten des EU-Japan- Wirtschaftspartnerschaftsabkommens entsteht eine Exportzone, in der über 600 Millionen Menschen leben und fast ein Drittel des gesamten Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Welt erwirtschaftet wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Jobs und Wohlstand in Österreich“, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck am 1. Feber.

Japan ist für Österreich der mit Abstand zweitwichtigste Markt in Asien und drittwichtigster Handelspartner in Übersee. Etwa 1000 österreichische Exporteure sind in Japan aktiv, 80 Firmen haben Niederlassungen vor Ort. 2017 gab es einen historischen Höchststand beim Handelsvolumen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) prognostiziert für Österreich einen positiven Wachstumseffekt von 0,011 Prozent des BIP (rund EUR 34 Millionen) in den kommenden 10 bis 20 Jahren.

Mit dem Abkommen kann der Handel mit Waren und Dienstleistungen entscheidend angekurbelt werden. Gleichzeitig enthält es starke Garantien für den Schutz der europäischen Standards und Werte. Österreich profitiert besonders beim Wegfall der Zölle. „Durch das Abkommen, das heute in Kraft tritt, fallen Zölle von rund 90 Prozent der EU-Ausfuhren nach Japan weg, bei vollständiger Umsetzung werden Zölle auf rund 97 Prozent der Waren abgeschafft sein. Das spart den Unternehmen EU-weit jährlich etwa eine Milliarde Euro“, so die Wirtschaftsministerin. Laut Prognosen könnten folgende Branchen in Österreich besonders profitieren: Weinexporteure, Fleischexporteure (Schweine- oder Rindfleisch) bzw. die Exporteure von Fruchtsaftkonzentraten, Exporteure von Holz und verarbeiteten Holzprodukten, Exporteure im Bereich Ski- und Snowboardschuhe, Lederschuhe.

„Als exportorientiertes Land, in dem 6 von 10 Euro durch den Export generiert werden, sind wir auf offene Märkte angewiesen. Vor allem für unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist der Abbau von Handelshürden beim Zugang zu internationalen Märkten von existenzieller Bedeutung. Mit diesem Abkommen wollen wir neue Chancen ergreifen und vorhandenes Potential besser nützen“, so Schramböck.

 

 

 

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