Kickl: Sicherungsverwahrung für gefährliche
 Asylwerber zum Schutz der Bevölkerung

 

erstellt am
15. 02. 19
13:00 MEZ

Als Reaktion auf die tödliche Messerattacke in Dornbirn plant das Innenministerium die Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber". Dafür ist ein Verfassungsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig.
Wien (bmi) - "Ich werde mein Bestes geben, um zu einer Lösung zu kommen, damit wir die Bevölkerung vor gefährlichen Asylwerbern schützen können", sagte Innenminister Herbert Kickl am 15. Feber zu seinem Vorhaben, eine "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" einführen zu wollen. Dies sei eine Reaktion auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn. "Eine Sicherungshaft gibt die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, nicht her. Daher braucht es eine entsprechende Änderung in der Verfassung", sagte Kickl. Hierzu erwarte er sich einen "Schulterschluss im Parlament" für eine notwendige Zweidrittelmehrheit. "Wer die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kein wahrhaftiges Anliegen ist", sagte der Innenminister.

Um eine Sicherungsverwahrung rechtlich abzusichern, müsste in der Verfassung im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Diese würde eine "fremdenrechtliche Haft" wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ermöglichen, ohne dass es auf die derzeit notwendige "Außerlandesbringungsperspektive" ankommt. Dies stellt den Unterschied zu einer klassischen Schubhaft dar.

Im Bedarfsfall würde es dann bedeuten, wenn ein potenzieller "Gefährder" in Österreich einen Asylantrag stellt, wird bereits zu Beginn eine "Gefährdungsprognose" auf Basis gewisser Anhaltspunkte erstellt. Diese Punkte beinhalten sowohl eigene Angaben, wie zum Beispiel der Herkunftsstaat, als auch Nachforschungen der Behörden in Datenbanken oder im Internet. Nach Abschluss können Maßnahmen zum Schutz gesetzt werden, wie die "Sicherungshaft".

 

 

 

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